Überdüngung kann richtig teuer werden

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Dass die Gewässer in Deutschland in keinem guten ökologischen Zustand sind, ist keine Neuigkeit. Schon lange wissen wir von starken, deutschlandweiten Wasserverschmutzungen, insbesondere durch Überdüngung und den massiven Einsatz von Antibiotika in der industriellen Tierhaltung. Diese Verschmutzung ist besorgniserregend, weil mit unserem Wasser ein lebensnotwendiges Gut in Gefahr ist. Nur leider hat das Wissen über die Gefährdung unseres Wassers bislang nicht dazu geführt, dass die Bundesregierung effektive Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen hat. Andernfalls wäre Deutschland zuletzt auch kaum von der EU verklagt worden, weil es die europäische Nitratrichtlinie und die Umweltschutzbedingungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß umsetzt und anwendet.

Ein Gutachten des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) „Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserköpern für die Wasserwirtschaft“ zeigt nun noch einmal in aller Deutlichkeit die ökonomischen Folgen der Wasserverschmutzung. Denn die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung steigen mit der zunehmenden Belastung unserer Gewässer. In besonders betroffenen Regionen könnte sich das Trinkwasser künftig um bis zu 62 Prozent verteuern, wenn sich die Düngepraxis nicht ändert. Das BDEW-Gutachten macht aber auch deutlich, dass es noch nicht zu spät für ein Umlenken der Politik ist: Durch eine Verschärfung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung ließe sich die Nitratbelastung nachhaltig reduzieren, betont Martin Weyand vom BDEW. Die erlassenen Vorgaben müssten dann natürlich auch wirksam überwacht werden. Positive Beispiele, an denen sich Deutschland orientieren könnte, gibt es durchaus: In Dänemark konnten durch umfassende Meldepflichten und Kontrollen für die Düngung Böden und Wasser beispielsweise deutlich entlastet werden.

Die Ergebnisse der BDEW-Gutachten bestätigen grüne Forderungen nach einem wirksamen Gewässerschutz und einer nachhaltigen Agrarwende. Wir müssen die Gülleströme in Deutschland endlich ordentlich erfassen und die Gülleüberschüsse deutlich senken. Welche landwirtschaftlichen Veränderungen im Sinne des Gewässerschutzes notwendig sind, fasst der Antrag „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen“ von Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Wir halten außerdem eine Nachbesserung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesregierung für unabdingbar. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unser Wasser verschmutzen – insbesondere die Landwirtschaft und auch die Bergbauindustrie – weiterhin weitgehend von finanziellen Beiträgen zum Gewässerschutz befreit sind. Dass das EU-rechtlich eigentlich vorgeschriebene Verursacherprinzip in der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes keine konsequente Berücksichtigung findet, lässt sich den deutschen Verbraucher*innen wohl ebenso wenig erklären wie dem Europäischen Gerichtshof. In unserem Änderungsantrag setzen wir uns außerdem für Rechtssicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer, die solche Entgelte erheben, ein. Wenn wir nicht endlich anfangen, unsere Gewässer wirksam zu schützen, wird sich das rächen durch die ökologischen und ökonomischen Kosten, die Umweltverschmutzungen, eine aufwändige Trinkwasseraufbereitung und die Nichteinhaltung von EU-Recht verursachen.

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