Der Bericht in der Nordwestzeitung vom 21.02.2015 („GSG springt bei Fliegerhorst-Siedlung ab“) sowie die Leserbriefe vom 17.03.2015 („Bima tritt auf wie schlimmer Spekulant“) zeigen, dass das Drama um den Verkauf der Fliegerhorst-Siedlung Brokhausen äußerst ärgerlich ist. Der Unmut der Bewohnerinnen und Bewohner ist absolut nachvollziehbar. Die bundeseigene Anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) tut nicht gerade sehr viel dafür, dem Eindruck entgegenzuwirken, dass es ihr nur darum geht, den größtmöglichen Reibach zu machen – ohne Rücksicht auf andere Gebietskörperschaften und deren legitimen Interessen und Problemlagen, und erst Recht ohne Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger.
Wir Grünen haben den Antrag „Moratorium beim Verkauf von Wohnimmobilien in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BT-Drucksache 18/1965) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der genau solchen Fehlentwicklungen wie nun in Brokhausen entgegenwirken soll. Unser Antrag, der leider von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde, zielt direkt darauf, die Erstzugriffsoption für Kommunen auch auf Nicht-Konversionsliegenschaften auszudehnen. Es ist hier ein konsistentes Handeln der gesamten öffentlichen Hand dringend geboten – allein wenn man bedenkt welche zusätzlichen Herausforderungen den Kommunen im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung zusätzlich entstehen. In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten – wie Oldenburg – müssen Verkäufe zum Höchstgebot unterbunden werden, um den „Druck vom Kessel“ zu nehmen.
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