Glyphosat wird nicht verhindert

images (2)Die Parlamentarier*innen trauen sich nicht, den Glyphosat-Stopp zu bekräftigen. SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks hat erklärt, einer Glyphosat-Wiederzulassung nicht zuzustimmen. Auch der Bundestag hätte heute eine echte Chance gehabt, öffentlich und nachweislich die Zustimmung der Bundesregierung für eine erneute EU-Zulassung von Glyphosat zu stoppen. Doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauen sich nicht, diese richtige Entscheidung im Bundestag durch Zustimmung zu unserem GRÜNEN Antrag zu bekräftigen.

Auch meine heimischen MdB-Kolleg*innen Barbara Woltmann (CDU/CSU), Dennis Rohde (SPD) und Stephan Albani (CDU/CSU) verpassten bei der Abstimmung erneut die Chance, sich im Sinne ihrer Wähler*innen gegen die Wiederzulassung von Glyphosat und für den Schutz von Menschen und Umwelt einzusetzen. Jetzt werden wir insbesondere Umweltministerin Hendricks an ihren Worten und Taten messen: Deutschland darf in Brüssel der erneuten Glyphosat-Zulassung nicht zustimmen. Das Ackergift darf nicht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern durchgepeitscht werden.

Dabei ist der Schlingerkurs dieser Regierung zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium in Sachen Glyphosat spektakulär. Es kann nicht verwundern, dass die Verunsicherung der Bürger*innen täglich wächst. Angesichts der nicht auszuschließenden Gefahren für Menschen und Artenvielfalt sollte Deutschland aber konsequenterweise dem Beispiel Frankreichs folgen und die Neuzulassung ablehnen. Für klare Fakten wurde heute eine Chance vertan: Die Kolleg*innen Woltmann, Albani und Rohde und mit ihnen die ganze Union und SPD haben mit ihrer Weigerung, über den GRÜNEN Antrag heute abzustimmen, gezeigt, was sie vom Recht des Parlaments halten, die Politik der Bundesregierung zu begleiten: Nichts.

imagesWenn der Antrag im Ausschuss ist, ist die Abstimmung in Brüssel längst gelaufen und der Antrag damit hinfällig. Sich als Parlament derart selbst zu entmündigen, ist inakzeptabel. Wer das europäische Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf Glyphosat jetzt nicht erneut zulassen. Schon gar nicht weitgehend ohne Einschränkungen, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die von den WHO-Expert*innen attestierte Krebsgefahr ist nicht widerlegt. Die Fehler in der Bewertung des Deutschen Instituts für Risikobewertung sind nicht aufgeklärt, etliche weitere Risiken für Umwelt und Gesundheit sind in der bisherigen Bewertung nicht berücksichtigt.

Zum Hintergrund: Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat im März 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen dagegen zu der Einschätzung, Glyphosat sei bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht gesundheitsschädlich. Internationale Wissenschaftler haben allerdings dem EFSA- und dem zugrundeliegenden BfR-Bewertungsbericht eine Reihe methodischer Fehler und nicht berücksichtigter Ergebnisse nachgewiesen. In der nächsten Woche, am 18./19.052016 wird ein mit Vertretern der Mitgliedsstaaten besetzter Ausschuss der EU-Kommission (SCoPAFF) über die Wiederzulassung abstimmen. Nachdem ein erster Versuch der Abstimmung im März vertagt wurde, da keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten für eine Wiederzulassung zustande gekommen wäre, hat die Kommission nun einen Entwurf mit kosmetischen Änderungen vorgelegt. Forderungen nach einem besseren Gesundheitsschutz, einer deutlich verkürzten Zulassung oder einer Beschränkung der Anwendung, wie sie z.B. das Europäische Parlament gefordert hatte, sind allerdings weiterhin nicht enthalten. Frankreich hat deshalb schon angekündigt, weiterhin mit Nein zu stimmen. Falls Deutschland sich erneut enthät, ist denkbar, dass es auch nächste Woche wieder nicht für eine qualifizierte Mehrheit reicht.

Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de/glyphosat

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