Daesh: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und  Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen

Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen

Am Donnerstagmorgen stand schwere Kost auf dem Programm. Zusammen mit dem Verband der Ezidischen Juristinnen und Juristen hatten Dennis Rohde  und ich zu einem Parlamentarischen Frühstück zum Thema „Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Daesh (auch bekannt als „Islamischer Staat“) im Nordirak und Syrien – Möglichkeiten des (Völker-)Rechts“ eingeladen.

Zahlreiche Berichte informieren über das, was in den vom Daesh (sog. „Islamischer Staat“) eingenommenen Gebieten des Irak und Syriens geschieht. Verwiesen sei hier insbesondere auf den einschlägigen Bericht des Human Rights Council der Vereinten Nationen vom 13. März 2015. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilte in seiner Resolution 2249 (2015) „mit allem Nachdruck die fortgesetzten schweren, systematischen und ausgedehnten Menschenrechtsverletzungen gegen das humanitäre Völkerrecht“ des Daesh im Irak und in der Levante.

Während dieser Beschluss des Sicherheitsrates keinen expliziten Verweis auf Verbrechen

Auditorium

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gegen die Menschlichkeit oder einen Völkermord enthält, qualifiziert der zitierte Bericht

des Human Rights Council Vorgänge im Untersuchungsgebiet als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord. Von Völkermord

sprechen auch ein Beschluss des Europäischen Parlamentes vom Februar 2016 wie auch eine Resolution des Repräsentantenhauses der USA vom März 2016.

Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und  Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen

Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen

Folgende Fragen wurden mit Experten erörtert: Was folgt in rechtlicher Betrachtung aus einer Qualifizierung des Geschehens unter Kontrolle des Daesh als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord? Und welche politischen Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Was kann (und sollte) in Deutschland und darüber hinaus getan werden, um die vorhandenen rechtlichen Mechanismen zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Völkermordverbot in Gang zu setzen?

Nach der Begrüßung durch Dennis Rhode und einführende Worte durch Frau Erika Bulut, Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Ezidischer Juristinnen und Juristen, referierten die eingeladene Experten Jasper Hoppenbrock (Institut für Konfliktmanagement, Frankfurt/O) seinen Vortrag „Völkermordtatbestand der VN & Handlungsmöglichkeiten der Regionalregierung im Nord-Irak“ und Prof. Dr. Manfred O. Hinz, Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, seinen Vortrag „Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den Daesh: Was sind mögliche rechtliche Folgen?“.

Nach den Vorträgen diskutierten wir mit den anwesenden Mitgliedern des Deutschen Bundestages, des Verbandes der Ezidischen Juristinnnen und Juristen und weiteren Gästen über das weitere Vorgehen. Einig waren sich die Anwesenden darin, dass Deutschland in der völkerrechtlichen Verantwortung steht, tätig zu werden und sich für eine politische Verurteilung (ähnlich der aktuellen Armenien-Resolution des Bundestages) und eine völkerstrafrechtliche Ahndung der Verbrechen des Daesh einzusetzen.

 

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