Umweltministerin stärkt Wegwerfgesellschaft
Laut Zahlen des Umweltministeriums sinkt der Anteil von Mehrweg im Markt kontinuierlich. Die aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2014 zeigen einen Marktanteil der Mehrwegflaschen von lediglich 45,1 Prozent auf. Die Daten der Bundesregierung zeigen deutlich, dass seit 2004 der Marktanteil von Mehrwegflaschen um rund 21 Prozent eingebrochen ist. Bei alkoholfreien Getränken ist der Marktanteil von Mehrweg mit 23,8 Prozent noch niedriger. Grund sind die Ausnahmen in der Verpackungsverordnung.
Die aktuelle Verpackungsverordnung sieht in § 1 zu den abfallwirtschaftlichen Zielen vor den Mehrweganteil auf 80 Prozent zu steigern. Zwar wird seit Jahren das Ziel, den Anteil von Mehrwegflaschen auf 80 Prozent zu steigern verfehlt, dass sollte aber die Bundesregierung nicht zum Anlass nehmen, die Mehrwegquote komplett aufzugeben. Denn diese ist in dem neuen Entwurf für ein Verpackungsgesetz nicht mehr enthalten.
Die Bundesregierung verabschiedet sich somit von dem Mehrwegsystem und gibt ein zentrales Instrument der Müllvermeidung im Bereich der Getränkeverpackungen ohne Not aus der Hand.
Anstatt nun wenigsten im Gegenzug die Ausnahmen für das Pfand auf Einwegverpackungen abzuschaffen, werden diese weitestgehend beibehalten. Darüber kann auch nicht die Streichung der Ausnahme für das Einwegpfand für Säfte und Nektare mit Kohlensäure hinwegtäuschen.
Die sachlich nicht zu begründenden und für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin nicht nachvollziehbaren Ausnahmen werden mit diesem Gesetzentwurf auf Jahre zementiert. Obwohl laut einer Umfrage Verbraucherinnen und Verbraucher eine Ausweitung der Regelungen für Einwegpfand befürworten.
Die Formulierung hinsichtlich der Kennzeichnung von Einwegpfand ist so vage, dass nicht von einer rechtlichen Vorgabe im eigentlichen Sinn die Rede sein kann. Freiwillige Selbstverpflichtungen führen in den seltensten Fällen zum gewünschten Ergebnis und können auch kein Ersatz für klare gesetzliche Regelungen sein, die für Verbraucherinnen und Verbraucher auch einklagbar sind. Das Mehrwegsystem wird durch die Verpflichtung zur Auszeichnung am Regal noch weiter an den Rand gedrängt. Denn in den Supermärkten droht die anfallende Mehrarbeit durch die Regelkennzeichnung dazu zu führen, dass auch noch die letzten Mehrwegflaschen ausgelistet werden.
Grüner Plan für mehr Mehrweg
Mit meinem Antrag „Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen“ habe ich bereits im Januar 2015 deutlich gemacht, welche Maßnahmen aus meiner Sicht die Bundesregierung dringend ergreifen sollte, um den Mehrweganteil an Getränkeverpackungen zu erhöhen und 80 Prozent ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen zeitnah zu erreichen:
- die Weiterentwicklung des Einwegpfandes zu einer ökologischen Lenkungsabgabe auf Einwegverpackungen;
- die Ausweitung der Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare;
- die Festlegung einer klaren Unterscheidung von „Einweg“ und „Mehrweg“ auf der Getränkeverpackung;
- die Durchführung einer öffentlichen Informationskampagne zur Stärkung des Mehrwegsystems.
Mit Statistiken läßt sich bekanntlich gut Politik machen. Aber Ihre Behauptung, der Rückgang der Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken, sei auf die Pfandbefreiung von Fruchtsäften zurückzuführen ist irreführend und nachweislich falsch. Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass ein Pfand auf dieses relativ kleine Getränkesegment einen positiven Effekt auf die Mehrwegquote hätte. Das Gegenteil wird passieren: Mehrwegflaschen und Getränkekartons werden noch mehr Marktanteile verlieren. Es wird noch mehr Saft in Einweg-Plastikfalschen abgefüllt. Je größer der Mengendurchsatz von PET-Flaschen in den Pfandautomaten, desto niedriger die Kosten pro Einheit. Dazu kommen Pfandschlupf, Wertstofferlöse und eingesparte DSD-Lizenzentgelte. Wir können nur die Lektüre diese Interviews mit dem Geschäftsführer der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) empfehlen: http://getraenkekarton.de/meldungen/interview-mit-juergen-heinisch-gvm
Michael Kleene
Fachverband Kartonverpackungen für
flüssige Nahrungsmittel e.V.
Nur für Sie zur Kenntnis: Der von Ihnen kritisierte Satz bezieht sich nicht nur auf den Marktanteil von Mehrweg bei alkoholfreien Getränken. Daher ist Ihre Darstellung eines vermeintlichen Zusammenhangs irreführend. In dem Text werden die Ausnahmen in der Verpackungsverordnung grundsätzlich kritisiert. Denn die Ausnahmen in der aktuellen Verpackungsverordnung und dem Entwurf für ein Verpackungsgesetz bleiben weiterhin sachlich nicht begründbar und für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar.
Auch war in dem Text nie die Rede davon, dass allein die Abschaffung der Ausnahmen für Einweggetränkeverpackung das Problem lösen würden. Auch hier arbeiten Sie mit irreführenden und falschen Behauptungen. Neben der Ausweitung der Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare fordern wir die Weiterentwicklung des Einwegpfandes zu einer ökologischen Lenkungsabgabe auf Einwegverpackungen. Dies haben wir in unserem Antrag „Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen“ (Drucksache 18/3731) gefordert, der Ihnen eigentlich bekannt sein müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Sich von der Mehrwegquote zu verabschieden ist die einzig richtige Entscheidung. Es ist einfach ein sinnloses Bestreben an einer absolut unrealistischen Mehrwegquote festzuhalten die niemals erreicht werden wird. Es ist daher sinnvoller die Energie dafür zu nutzen, zu überlegen, wie man Einweg noch umweltfreundlicher machen kann. Denn durch die Entwicklungen der letzten Jahre haben sich EW und MW nahezu angeglichen. Die Aussage MW sei grundsätzlich besser ist nachweislich nicht mehr haltbar. Während sich EW aus äkologischer Sicht immer mehr verbessert hat, hat sich MW immer weiter verschlechtert und es wird auch immer weiter in diese Richtung gehen.
Egal wie sehr Einweg auch in Zukunft von Menschen ohne Ahnung diskriminiert wird, es wird die vielen Nachteile von Mehrweg nicht aufheben. Zudem wird die heutige Mehrwegquote äberwiegend von den Biertrinkern aufrecht erhalten. Nicht aber aus Pseudoumweltschutzgründen, sondern weil für die meisten die Glasflasche einfach eine traditiinelle Packung ist.
Das Ziel hinter dem Einwegpfand, und zwar eine Lenkungswirkung zu erzielen, war von Anfang an zum Scheiter verurteilt und wird es auch in Zukunft sein. Der ganz simple Grund dafür ist (kann man drauf kommen wenn man sein Gehirn benutzt), dass es die meisten Produkte entweder in Mehrweg ODER (!!!) Einweg gibt. Deshalb erklären sie mir bitte wie sie in Zukunft eine Lenkungswirkung erzielen wollen, wenn es das jeweilige bevorzugte Getränk gar nicht in Mehrweg gibt? Wie soll das funktionieren???
Das gleiche gilt für Getränkedosen. Ich weiß nicht ob es Ihnen schon aufgefallen ist, aber es gibt gar keine Mehrwegdosen!!!