Am vergangenen Mittwoch hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen beschlossen. Angesichts der Auswirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit sind nationale Minderungsziele zur Verringerung der Luftverschmutzung bis 2030 zu begrüßen.
Das EU-Parlament hat die Chance für eine wirkliche Verbesserung der Luftqualität genutzt und zusätzliche Zwischenziele für 2025 festgelegt, wie vom Umweltausschuss vorgeschlagen. Begrüßenswert sind auch die neuen Minderungsziele für Methan und Ammoniak. Denn diese sind für die Bildung von Feinstaub und Ozon mit verantwortlich.
Allerdings bleiben einige Wehrmutstropfen. So ist es völlig unverständlich, dass die verpflichtenden Minderungsziele für Quecksilber trotz der bekannten negativen Wirkung auf die Gesundheit keine Mehrheit gefunden hat. Im Gegensatz zu dem Vorschlag aus dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Die internationale Minamata-Konvention zu Quecksilber lässt sich so nicht umsetzen. Hier hat sich anscheinend die Kohlelobby durchgesetzt.
Der Ball liegt jetzt im Feld der EU-Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung muss sich nun im Europäischen Ministerrat ebenfalls für ambitionierte Grenzwerte gerade auch für Quecksilber einsetzten. Hier findet ihr eine kurze Bewertung der NEC-Richtlinie und nähere Informationen zum Zeitplan.
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