Fehler im Kreislaufwirtschaftsgesetz

BettinaF / pixelio.de

BettinaF / pixelio.de

Die Europäische Kommission hat das deutsche Abfallrecht scharf kritisiert. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 hat einen gravierenden Fehler: Die sogenannte „Heizwertklausel“. Diese legt fest, dass Abfälle, die gut brennen, auch verbrannt werden können. „Gut brennen“, das betrifft zum Beispiel Plastik oder Holz im Hausmüll. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass möglichst viel Müll stofflich verwertet, also recycelt wird. Denn in der Müllverbrennung gehen Ressourcen verloren. Das ist nicht ressourcenschonend. Und auch die EU kritisiert dieses. Denn Brüssel legt fest: Recycling kommt vor der Verbrennung. Die Kommission fordert also jetzt, ebenso wie wir, dass diese umstrittene Klausel gestrichen wird.

Ich habe die Bundesregierung danach gefragt, wie sie mit der Kritik aus Brüssel umgehen wird (hier die Fragen und Antworten: KrWG_Antworten). Die Bundesregierung hat ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, welches herausfinden soll, ob die umstrittene Heizwertklausel gestrichen werden kann. Für mich ist das eine reine Verzögerungstaktik. Die Regelung gehört sofort geändert. Und bei der Gelegenheit könnt man gleich noch einige weitere Schwachstellen im Gesetz ändern. Die Regierung verpasst diese Chance, die Abfallwirtschaft ökologischer zu machen.

Ein Bericht in EUWID zu meinen Fragen und unserer Kritik an der Heizwertklausel findet sich hier.

 

Getagged mit: , , , , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*