Mein großer Dank gilt der Caritas und der Diakonie in Oldenburg, dass sie die Kandidierenden für den Bundestag zum Thema steigende Armut eingeladen hatten. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht, aber so recht interessiert das gar nicht so viele Menschen wie es eigentlich müsste. Auch die Altersarmut müsste eigentlich viel mehr Menschen interessieren. Insofern Dankeschön an Diakonie und Caritas für diesen wichtigen Abend im Forum St. Peter. Über diese Schwerpunkte haben wir uns auseinandergesetzt: Rente und Altersarmut, Existenzsicherung und Regelsätze, Wohnungsnot und Inklusion. Auf das Bundesteilhabegesetz gehe ich im folgenden ausführlicher ein:
Laut UN-Behindertenrechtskonvention – von der UN im Jahr 2006 verabschiedet und von Deutschland mitunterzeichnet – haben Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte, Freiheiten und Chancen wie nichtbehinderte Menschen sie selbstverständlich genießen. Das Bundesteilhabegesetz sollte das endlich umzusetzen und behinderten Menschen Selbstbestimmung und volle Teilhabe ermöglichen. Die Koalitionsfraktionen haben auf massiven Druck von uns GRÜNEN in Bund und Ländern noch in letzter Minute Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, die die in der ursprünglichen Fassung enthaltenen Verschlechterungen für behinderte Menschen weitgehend zurücknehmen. Wir haben also Rückschritte über den GRÜNEN Einfluss im Bundesrat verhindert.
Im Gesetz finden sich eine Reihe von guten Regelungen: Positiv ist beispielsweise, dass Partner*innen von behinderten Menschen nicht mehr zur Mitfinanzierung der Leistungen verpflichtet sind und der Freibetrag für Vermögen deutlich angehoben wird – von 2.600 auf 50.000 Euro. Mich freut auch, dass das Budget für Arbeit, das Arbeitsmöglichkeiten jenseits von Werkstätten eröffnet, bundesweit eingeführt wird.
Das ist ein Erfolg, macht es aber nicht zu einem GRÜNEM Gesetz. Von einem modernen Teilhabegesetz sind wir noch weit entfernt. Darum haben wir als GRÜNE Bundestagsfraktion dem Gesetz im Bundestag nicht zugestimmt.
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