Heute hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Bundesverkehrswegeplan des Bundesverkehrsministeriums angenommen. Viele zweifelhafte Straßenbauprojekte sind davon betroffen, gegen die Umweltverbände, Bürgerinitiativen und nicht zuletzt wir lange gekämpft haben. Ich veröffentliche hier die Pressemitteilungen zur Küstenautobahn A 20, A33 Nord, E233, B51 sowie die B210n. Zunächst zur A20:
„Mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro ist der Neubau der Autobahn A 20 das teuerste Straßenprojekt im Bundesverkehrswegeplans. Darüber hinaus gehört es leider auch zu den Projekten des Plans, die Mensch, Umwelt und Natur am meisten belasten würden. Die Straße würde fast 19.000 Hektar verkehrsarme Naturräume zerschneiden, Wasserschutzgebiete durchfahren und Naturschutzgebiete bedrohen. Insgesamt beträgt der Flächenverbrauch knapp 6.000 Fußballfelder.
Aufgrund des sehr hohen Flächenverbrauchs und der Schäden für Natur und Umwelt fordert auch das Umweltbundesamt die Streichung des Projektes.
Dabei ist das Verhältnis des Nutzens gegenüber den Kosten (NKV) selbst von den Planern mit einem Wert von nur 1,6 berechnet, später im Verfahren noch auf 1,9 geschönt worden. Nur die „Ortsumfahrung Duderstadt“ hat bei den 85 niedersächsischen Straßenneubauprojekten im vordringlichen Bedarf einen schlechteren Nutzen-Kosten-Faktor. Und dabei sind viele Umweltschäden gar nicht monetär erfasst und eingerechnet worden. Andererseits wird zugunsten solcher Projekte von abenteuerlichen Annahmen ausgegangen. So wird z.B. eine Stunde im Stau höher bewertet als eine Stunde Lebenszeit. Das zeigt den ganzen Irrsinn dieser Planung. Mit einem solcherart herbeigerechneten und trotzdem so schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnis wird deutlich, dass diese A20 keinerlei Rechtfertigung hat.
Bei der Rechtfertigung für ein Festhalten an dieser sinnlosen Steuergeldverschwendung verstrickt sich Verkehrsminister Dobrindt in widersprüchlichen Aussagen. Die raumordnerische Beurteilung sollte bis vor kurzem als „mittel“ eingestuft werden, jetzt kommt das BMVI zum Ergebnis, dass die raumordnerische Bedeutung doch „hoch“ sein soll ohne dass sich an den Fakten etwas geändert hat? Bewertung nach Gutsherrenart!
Trotzdem hat die Bundesregierung heute im Bundestag in abschließender Lesung über die A 20 und viele weitere zweifelhafte Straßenverkehrsprojekte abstimmen lassen. CDU/CSU und SPD zementieren dabei mit ihrer Mehrheit ihre Betonpolitik.
Eine solche Verkehrspolitik, die nur dem Straßenverkehr hinterher baut und keine Antworten auf den demographischen Wandel, sich veränderndes Mobilitätsverhalten einer gerade heranwachsenden Generation und den großen Brüchen in den Warenströmen, vor denen wir in Zeiten des 3D-Druckes stehen, gibt, ist nicht enkeltauglich.
Dieser Plan trägt nicht zur Begrenzung des Verbrauchs von Natur und Landschaft bei. Eine Netzplanung über alle Verkehrsträger fehlt. Verlagerung auf die umweltfreundliche Schiene und Wasserstraße spielt im Plan keine Rolle. Eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativen hat nicht stattgefunden und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Umweltauswirkungen wurden keine Konsequenzen gezogen.
Es muss endlich Schluss sein mit der Wünsch-Dir-Was-Liste! Dieser Bundesverkehrswegeplan muss schnellstmöglich wieder eingestampft werden. Wir brauchen einen ehrlichen und nachhaltigen Plan, der sich an den Bedürfnissen zukünftiger Mobilität orientiert und ambitionierten Klimaschutz von Anfang an mitdenkt. Wir müssen bestehende Verkehrswege optimieren statt immer neue zu bauen. Wir müssen den Verkehr auf der Straße reduzieren durch eine konsequente Förderung von Alternativen: Car Sharing und ein attraktiver öffentlicher Personenverkehr mit Bussen und Bahnen – auch auf dem Land.“
Hier der Änderungsantrag unserer Bundestagsfraktion zur A 20 zum Nachlesen:
anderungsantrag-fraktion-bundnis-90-die-grunen_a20
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