Der nun beschlossene Entwurf für ein Verpackungsgesetz ignoriert das Kreislaufwirtschaftsgesetz, da es keine Anreize für Müllvermeidung setzt und auch noch die Mehrwegquote streicht. Die Einweglobby und großen Limonadenhersteller dürfen sich über vorweihnachtliche Geschenke freuen.
Nach dem diese Bundesregierung mit dem Entwurf für Wertstoffgesetz krachend gescheitert ist, legt sie nun ein verballhorntes Verpackungsgesetz vor. Doch dieser Entwurf ist eine aufgeblähte Verpackungsverordnung, mehr nicht.
Dabei kommt die Kritik aus allen Ecken. Die Streichung der Mehrwegquote ist ein Bärendienst für die Umwelt und die Arbeitsplätze in den 7000 Märkten des Getränkefachhandels, dessen Vertreter sich zu recht vehement für die Mehrwegquote als ökologisches Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen einsetzen.
Sogar das Bundeskartellamt teilt unsere Position hinsichtlich der Zentralen Stelle. So hat sich Kartellamtspräsident Andreas Mundt deutlich gegen eine privatrechtliche Organisation und für ein staatliches Kontrollorgan ausgesprochen. Dies sollte der Bundesregierung zu denken geben.
Hintergrund
Entwurf für ein Verpackungsgesetz
Aufkommen von Verpackungsmüll in Deutschland
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