Luftreinhaltung: Bundesregierung gibt TA-Luft-Novelle für diese Legislatur auf

Mittels einer Schriftlichen Frage hatte ich jüngst von der Bundesregierung wissen wollen, wann sie gedenkt die Anforderungen an Tierhaltungsanlagen entsprechend des Vorschlags des Sachverständigenrats für Umweltfragen anzupassen, und ob geplant ist, in der betreffenden und lange zur Novellierung angekündigten „Technischen Anleitung Luft“ (TA Luft) dazu klare Vorgaben zu machen, bzw. ob es seitens des Umweltministeriums Bestrebungen gibt, die TA Luft entsprechend anzuschärfen.

Der SRU mahnte die Novellierung der TA Luft aus Gründen des Umweltschutzes bereits vor Jahren an

Hintergrund ist, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ (01/2015) fachlich dafür plädiert, im Rahmen der andauernden Novellierung der TA Luft klare und anspruchsvolle Vorgaben für Tierhaltungsanlagen zu schaffen. Dabei sollte für alle zwangsbelüfteten Schweinemastanlagen mit Übergangfristen eine Abluftreinigung vorgeschrieben werden, und, wo erforderlich, Einzelfallprüfungen für bestehende Stallbauten durchgeführt werden. Bei Geflügelbetrieben muss laut dem Expertengremium der Stand der Technik für Abluftreinigungsanlagen weiterentwickelt werden. Für kleinere Anlagen, die nicht unter die TA Luft fallen, sollten Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb formuliert werden.

Die Antwort der Bundesregierung fällt wie so oft enttäuschend und unambitioniert aus. Demnach wird eine Anpassung der TA Luft „derzeit“ ressortabgestimmt; ob dies auch eine Verschärfung im Sinne des SRU beinhaltet, lässt Schwarz-Rot unbeantwortet. Im Rahmen dieser Ressortabstimmung soll das SRU-Gutachten aus 2015 „berücksichtigt“ werden; was dies konkret heißt, bleibt dabei offen, und im Übrigen sei mit einem Abschluss des Verfahrens erst „zu Beginn der 19. Legislaturperiode“, also nicht mehr vor der Bundestagswahl zu rechnen. Mit anderen Worten: wir stellen das gemeinsame Regieren vorerst ein, damit die Parteien, die die Landwirtschafts- und Umweltpolitik in der Regierung verantworten (CSU & SPD) vorerst genügend Ellenbogenfreiheit für ihre jeweiligen Wahlkämpfe haben.

Die Bundesregierung lässt somit die Umwelt und die Bauern im (Ammoniak-)Regen stehen. Diese Bundesregierung hatte vier Jahre Zeit die TA Luft zu novellieren – es ist ihr nicht gelungen. Dabei ist dies, wie der SRU schon vor Jahren konstatierte, für die Erreichung europäischer Luftreinhaltewerte für Stickstoff/Ammoniak ebenso dringend nötig wie für die benötigte Planungssicherheit der Landwirte, die ihren Schweinen z.B. in sogenannten Klimaaußenställen endlich wieder den Kontakt mit der Außenwelt ermöglichen wollen. Es wird wahrlich Zeit für eine andere, kohärente Umwelt- und Landwirtschaftspolitik.

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