Wasserversorgungsunternehmen, Verbände und das Umweltbundesamt warnen schon länger vor der Verunreinigung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schadstoffen sowie den steigenden Kosten für die Trinkwasseraufbereitung.
Vor allem die Düngung mit Gülle aus der Agrarindustrie verschmutzt deutschlandweit die Gewässer. Diese Verschmutzung ist besorgniserregend, weil mit unserem Wasser ein lebensnotwendiges Gut in Gefahr ist. Doch trotz alarmierender Erkenntnisse über die Wasserverschmutzung hat die Bundesregierung keinerlei effektive Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen. Mittlerweile wird sie deshalb von der EU-Kommission wegen der Missachtung der europäischen Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshofes verklagt.
Wir Grüne im Bundestag wollen im Gegensatz zur Bundesregierung das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik stärken. Das heißt zu allererst, die Verursacher von Wasserverunreinigung in die Pflicht zu nehmen.
Mit dem Grünen Plan für sauberes und bezahlbares Wasser zeigen wir auf, wie das geht:
Nun wird uns ein simpler Bericht als Regierungshandeln verkauft. Die Bundesregierung versagt damit beim besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen. Ein einfacher Verweis auf die novellierte Düngegesetzgebung reicht hier keinesfalls aus, wie das Umweltministeriums selbst in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (18/7179) aus 2015 dargestellt hat.
Stickstoff-Emissionen stammen mit einem Anteil von 63 Prozent hauptsächlich aus der Landwirtschaft, gefolgt von Industrie-/Energiewirtschaft mit 15 Prozent und Verkehr mit 13 Prozent. Hinzu kommt noch der Anteil aus Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf, der rund 9 Prozent der Stickstoff-Emissionen ausmacht.
Erforderlich sind dringend tiefgreifende Reformen in der Landwirtschaft, eine echte Mobilitätswende und ein rascher Kohleausstieg, um die Hauptquellen überhöhter Stickstoffemissionen an der Quelle zu bekämpfen.
Instrumente dafür sind sogar im Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ des Sachverständigenrats für Umweltfragen von 2015 aufgeführt. Die Regierung hat die Hinweise ihrer eigenen Experten ignoriert und die Hoffnung auf eine wirksame Stickstoffreduktionsstrategie heute platzen lassen.
Hier findet ihr den Bericht der Bundesregierung: Stickstoffeinträge in die Biosphäre.
Die Vorstellung des Berichts und die Befragung der Bundesregierung könnt ihr euch hier anschauen:
]]>Zuletzt hatte die EU-Kommission die Geduld verloren und Deutschland wegen der überhöhten Nitratbelastung der Gewässer verklagt, deren Ursache vor allem in der industriellen Tierhaltung und intensivem Gemüseanbau zu suchen ist.
Danke an den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer und die weiteren Grünen Landesminister, die sich im zähen Ringen mit der GroKo für ein Ende der Überdüngung und eine Verschärfung des Düngerechts stark gemacht haben. Nach der Einigung vom vergangenen Mittwoch erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt nun zügig einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung im parlamentarischen Verfahren. Man darf gespannt sein.
Die Grünen Minister haben sich ebenso wie unsere Bundestagsfraktion seit langem für mehr Transparenz und eine bessere Kontrolle der Betriebe stark gemacht, um das übermäßige Ausbringen von Gülle zu unterbinden. Die Hoftorbilanz – oder wie sie jetzt genannt wird, die „Stoffstrombilanz“ – und die Einbeziehung der Gärreste aus Biogasanlagen ist ein Erfolg, ebenso die besseren Möglichkeiten der Überwachung durch die die Behörden. Erfreulich ist auch, dass es den grünen Verhandler*innen gelungen ist, die vorher vom Ministerium geplanten starken Belastungen für die Weidehaltungsbetriebe zu verhindern. Kritisch ist vor allem zu bewerten, dass zunächst nur große Betriebe mit vielen Tieren je Hektar eine sogenannte Stoffstrombilanz vorlegen müssen.
Das Düngegesetz soll noch im Januar vom Bundestag verabschiedet werden.
Im März könnte der Bundesrat dann über das Gesamtpaket aus Gesetz und Verordnung abstimmen. Ob die vorgesehenen Maßnahmen genügen, um den Herausforderungen des Wasserschutzes gerecht zu werden, muss dann intensiv evaluiert werden. Bei Bedarf muss die Düngegesetzgebung sonst rasch nachgeschärft werden.
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