Asylrecht – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Sicherheit in Herkunftsstaaten nicht per Einstufung erreichbar http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/ http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/#respond Fri, 13 May 2016 08:09:48 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8986 ]]> Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039). Gemeinsam mit weiteren Kolleginnen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre ich zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist, nicht im Einklang. Die Anwendung des Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlasten. Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrechten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten von Schutzsuchenden nicht. Deshalb lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.

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Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt. Daher begegnet das vorliegende Gesetz auch erheblichen verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken.

Der Sachverständige Dr. Marx hat in der öffentlichen Anhörung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 115) zutreffend ausgeführt: „Ebensowenig darf der Gesetzgeber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimmten Minderheit, nicht hingegen andere dieser Minderheit nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt werden, für sicher erklären. Anhaltspunkte dafür, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber die Bestimmung eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat auch dann vorsehen wollte, wenn zwar bestimmte Personen- und Bevölkerungsgruppen von Verfolgung oder Misshandlung nicht betroffen, eine oder mehrere andere Gruppen hingegen derartigen Maßnahmen ausgesetzt sind, lassen sich weder dem Wortlaut von Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren entnehmen.“ (Ausschussdrucksache 18(4)546 B, S. 3).

In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und weitere Personen, die sie kritisch zur Politik der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert, bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und persönlichen Freiheiten gehindert.

In allen drei Staaten werden Frauen durch die Rechtsordnung, von den Behörden und im Alltag teilweise erheblich diskriminiert und von der Partizipation am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen; in nicht nur vereinzelten Fällen sind sie von Zwangsverheiratung betroffen. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden von hohen Gefängnisstrafen bedroht; Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind im Alltag Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, ohne auf den Schutz der staatlichen Behörden vertrauen zu können.

Algerien, Marokko und Tunesien haben die Todesstrafe nicht abgeschafft; die Sicherheitsbehörden sind für nicht nur vereinzelte Fälle erniedrigender und unmenschlicher Behandlung, insbesondere in Gewahrsams- und Hafteinrichtungen, verantwortlich, ohne dass sie dafür von staatlichen Stellen effektiv zur Rechenschaft gezogen werden.

Marokko verbietet und verfolgt nach wie vor Kritik an der fortdauernden Besetzung der Westsahara und beeinträchtigt dadurch die freie Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes; die Sahrauis und Menschen, die sich kritisch zur Westsahara-Politik der marokkanischen Regierung äußern, werden an der effektiven Wahrnehmung ihrer persönlichen Freiheiten in vielerlei Hinsicht und in erheblichem Maße gehindert. Wegen der seit dem Jahr 1975 fortdauernden Besetzung des Gebiets der Westsahara begegnet die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat nicht nur menschenrechtlichen und außenpolitischen, sondern auch praktischen Bedenken. Schon die Frage, ob dauerhaft im Gebiet der Westsahara lebende Sahrauis marokkanische Staatsangehörige sind und damit von der Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären, ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Rechtsauffassung der Bundesregierung, der marokkanischen Regierung und der Frente Polisario als einzig in Betracht kommende legitime Vertretung des sahrauischen Volkes nicht übereinstimmen.

Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dieser Kritik überzeugende Argumente entgegenzusetzen. Die fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfragen unserer Fraktion zur Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien (Drucksachen 18/8192, 18/8193 und 18/8194) hat sie versäumt und dadurch die Berücksichtigung ihrer Antworten im Gesetzgebungsverfahren vereitelt. Ihre Antworten auf mehrere parlamentarische Fragen in diesem Zusammenhang vermochten es nicht, die bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz auszuräumen (vgl. Plenarprotokolle vom 17.02.2016, S. 15166 ff., 24.02.2016, S. 15450 ff., 27.04.2016, S. 16345).
Daher lehnen wir dieses Gesetz auch aus rechtlichen Erwägungen ab.

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Asylrecht: Mein NEIN zur heutigen Abstimmung http://www.peter-meiwald.de/asylrecht-mein-nein-zur-heutigen-abstimmung/ http://www.peter-meiwald.de/asylrecht-mein-nein-zur-heutigen-abstimmung/#comments Thu, 15 Oct 2015 11:24:20 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=6998 ]]> refugees welcome

refugees welcome

Die von Schwarz-Rot heute per Gesetzentwurf in den Bundestag eingebrachten Asylrechtsänderungen stellen einen völligen Missgriff in den Instrumentenkasten asylrechtlicher und flüchtlingspolitischer Maßnahmen und Verwaltungsverfahren dar.

Sie bilden eine Negativ-Zäsur der jüngeren bundesrepublikanischen Geschichte, und gehen als allein von CDU, SPD und CSU zu verantwortende Verschärfungen sogar noch über die bereits kritikwürdigen Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz hinaus. Daran ändern auch die unumstritten dringend notwendigen finanziellen Unterstützungen an die Kommunen, die mit dem Paket verknüpft sind, nichts.

Es wird – entgegen dem Titel des Gesetzespaketes – kein Verfahren beschleunigt, da die Bundesregierung eine pauschale Anerkennung von Kriegsflüchtlingen etwa aus Syrien, Eritrea oder dem Irak verhindert.

Stattdessen werden Länder, in denen KFOR-Einheiten der Bundeswehr sich um Friedenserhaltung bemühen, wie der Kosovo, zu sogenannten „Sicheren Herkunftsländern“ erklärt. Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden nicht entlastet, was dringend nötig wäre, sondern durch eine Verpflichtung zum dortigen Verbleib für 6 Monate zusätzlich strapaziert. Dringend notwendige Integration wird so massiv erschwert.

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Flüchtlinge willkommen heißen http://www.peter-meiwald.de/fluechtlinge-willkommen-heissen/ http://www.peter-meiwald.de/fluechtlinge-willkommen-heissen/#respond Tue, 29 Sep 2015 15:00:51 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=6899 ]]> Resolution der Bezirkskonferenz Weser-Ems am 26.09.2015 in Berne

Europa, Deutschland, Niedersachsen und auch unsere Region Weser-Ems stehen aktuell vor der großen Herausforderung, in kurzer Zeit eine große Zahl von Flüchtlingen aus verschiedenen Teilen unserer Erde willkommen zu heißen. Auch wenn die Zahlen in unserem Land im Verhältnis zu Ländern wie dem Libanon, der Türkei, aber auch dem Tschad, Pakistan, Uganda oder Äthiopien im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl und ihrer Wirtschaftskraft leisten, sehr moderat sind, leisten unzählige Freiwillige, aber auch Mitarbeiter_innen in Organisationen und Verwaltungen Großartiges, um den Menschen, die vor und während ihrer Flucht unsägliches Leid erfahren haben und oftmals schwer traumatisiert sind, eine möglichst menschliche Aufnahme zu ermöglichen. Dieses Engagement verdient unsere höchste Anerkennung.

Flüchtlinge, die kurz zuvor mit einem Zug aus Österreich angekommen sind. Foto: Sven Hoppe/dpa

Flüchtlinge, die kurz zuvor mit einem Zug aus Österreich angekommen sind. Foto: Sven Hoppe/dpa

So unterschiedlich wie die Vorstellungen, mit denen die Menschen nach Europa kommen, sind auch die Ursachen ihrer Flucht. Das sind Krieg, Vertreibung, Verfolgung, Misshandlung, Diskriminierung, Perspektivlosigkeit, Hunger und unvorstellbare Armut. Uns muss klar sein:
Jeder Mensch, der flüchtet, hat dafür gute Gründe. Uns steht es nicht zu, das Leid des einen gegen die Not des anderen abzuwägen. Über die Erstaufnahme hinaus gilt es jedoch jetzt, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen, um den Menschen, die weiterhin weltweit fliehen müssen, nicht die Tür vor der Nase zuzuschlagen und jenen, die bei uns angekommen sind, einen guten Start und eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.

Als GRÜNE sind wir uns unserer politischen Verantwortung bewusst. Den am Donnerstag, den 24.09.2015, ausgehandelten sogenannten Asylkompromiss lehnen wir ab, weil dieser die Situation der Flüchtlinge deutlich verschlechtert ohne echte Lösungen für die aktuellen
Herausforderungen für unsere Städte und Kommunen zu bieten. Da dieser Kompromiss auch dem rot-grünen Koalitionsvertrag widerspricht, erwarten wir von der Landesregierung, dass sie dem Gesetzespaket im Bundesrat nicht zustimmt. Offensichtlich grundgesetzwidrige Gesetzesverschärfungen sind für uns GRÜNE nicht tragbar. Das Grundgesetz muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus für alle
Menschen Gültigkeit haben.

Die Weser-Ems-GRÜNEN fordern stattdessen, dass folgende Maßnahmen unverzüglich von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Bundesländern umgesetzt werden:

• Zur Entlastung der Asylverfahren müssen Menschen aus Syrien und Irak aus den Asylverfahren herausgenommen werden und – möglichst im Rahmen einer europäischen Quotenregelung – als Kontingentflüchtlinge anerkannt werden.
• Integrations- und Sprachkurse müssen flächendeckend und möglichst sofort zugänglich auch für Geduldete und Personen mit Aufenthaltsgestattung zur Verfügung stehen.
• Statt einer jetzt verabredeten „Gesundheitskarte light“ à la CDU fordern wir eine echte Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge, die den medizinischen und humanitären Anforderungen gerecht wird.
• Möglichkeiten der Unterstützung der medizinischen Erstversorgung der Geflüchteten durch medizinische Kapazitäten der Bundeswehr sollten auf Anforderung der Aufnahmeeinrichtungen hin wohlwollend geprüft werden.
• Übergangsweise müssen insbesondere alle öffentlichen Gebäude auf ihre Nutzbarkeit zur Flüchtlingsunterbringung hin geprüft werden, um rechtzeitig vor dem Winter ausreichend winterfeste Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stellen zu können.
• Ein Sofortprogramm zur Schaffung günstigen Wohnraums auf Bundesebene – nicht nur für Flüchtlinge – muss aufgelegt werden.
• Das Konzept der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ist ein fataler Irrweg. Das individuelle Grundrecht auf Asyl muss erhalten bleiben.
• Das rückwirkend festlegte Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge aus den Balkanstaaten ist der völlig falsche Weg. Stattdessen benötigen wir endlich das längst überfällige Einwanderungsgesetz.

Unsere GRÜNEN Eckpunkte für die weitere Flüchtlingspolitik Deutschlands in Europa:

• Das Dublin-Abkommen ist gescheitert und muss schnellstmöglich durch eine gerechte europaweite Aufnahmeregelung ersetzt werden.
• Die von der GroKo angekündigte Verkürzung der Duldungsbefristungen auf drei Monate, sowie die geplante Wiedereinführung des gerade erst abgeschafften Sachleistungsprinzips lehnen wir ab. Die von der GroKo durchgesetzte darüber hinausgehende extra schlechte Sonderbehandlung von einzelnen Flüchtlingsgruppen zum Zwecke der Abschreckung ist falsch, sinnlos und unwürdig.
• Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Menschen ins Sozialgesetzbuch SGB überführt werden.
• Es müssen neue Möglichkeiten zur Arbeitsmigration insbesondere für Personen aus Drittstaaten geschaffen werden.
•Die militärische Bekämpfung von Schleusern auf dem Mittelmeer oder sogar auf dem afrikanischen Kontinent ist für GRÜNE nicht akzeptabel. Menschen, die vor massiver Bedrohung und Not fliehen, brauchen legale Einreisemöglichkeiten, um in die EU zu gelangen.
• Fluchtursachen müssen stattdessen an der Wurzel bekämpft werden. Dazu müssen die Themen „Rüstungsexporte“, „Klimakrise“ ebenso wie das krasse Missverhältnis von ca. 1:200 zwischen Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung auf der einen Seite und dem Verteidigungshaushalt auf der anderen im Bundeshaushalt bearbeitet werden.
• Die Realität der Flüchtlinge, die an den europäischen Außengrenzen temporär scheitern (z.B. in Marokko) oder die auf ihrer Flucht massiven Gefahren ausgesetzt sind, muss in den Blick der deutschen humanitären Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit genommen werden – Abschreckungszentren wie im Niger sind nicht unsere GRÜNE Antwort!

Uns ist bewusst, dass es in unserer Gesellschaft und auch in unserer Region Menschen gibt, die der gegenwärtigen Situation mit Angst, aber auch mit Aggression begegnen. Während zum Abbau von Ängsten vielfältige Begegnungsangebote mit Flüchtlingen ausgeweitet werden sollten, müssen geistige und faktische Brandstifter die volle Härte des Strafgesetzbuches erfahren. Rechtsradikalismus und -Populismus muss entschieden entgegen getreten werden.

Unsere Region ist geprägt von einer langen Migrationsgeschichte. Unser Land lebt von seiner Vielfalt, dem Engagement und den Ideen der Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft. In Weser-Ems ist kein Platz für Rassisten und Rechtspopulisten.

Quelle: Resolution der Bezirkskonferenz Weser-Ems am 26.09.2015 in Berne.

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Fraktionsübergreifender Aufruf: Flüchtlinge schützen http://www.peter-meiwald.de/fraktionsuebergreifender-aufruf-fluechtlinge-schuetzen/ http://www.peter-meiwald.de/fraktionsuebergreifender-aufruf-fluechtlinge-schuetzen/#respond Wed, 09 Sep 2015 10:46:50 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=6714 ]]> Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland. Allein bis Ende August 2015 wurden mehr als 340 solche Straftaten in diesem Jahr registriert. Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit. Menschen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland engagieren, werden bedroht. Wer das Asylrecht verteidigt, erhält nur allzu oft menschenverachtende Hasspost. Nazis und Rechtsextreme mobilisieren deutschlandweit gegen Menschen in Not und auf der Flucht. Dabei setzen sie auch auf Terror und Gewalt. Daher unterstütze ich vollumfänglich den fraktionsübergreifenden Aufruf  Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen.

Der genaue Wortlaut und die unterstützenden Bundestagsabgeordneten findet ihr hier:

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Grundrechte sind nicht verhandelbar! http://www.peter-meiwald.de/grundrechte-sind-nicht-verhandelbar/ http://www.peter-meiwald.de/grundrechte-sind-nicht-verhandelbar/#respond Sun, 21 Sep 2014 16:11:46 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3654 ]]> Auf der Bezirkskonferenz Weser-Ems in Emden haben wir erst einmal zu recht das aktuelle Thema der Asylrechtsreform diskutiert. Wir waren uns einig, dass das individuelle Recht auf Asyl ohne Kompromisse gilt und Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg hier einen GRÜNEN Grundwertekonsens verlassen hat. Wie kann ein einziges Bundesland sich gegen die einstimmige Entscheidung unseres Parteirates und alle sechs anderen grün-mitregierten Bundesländer stellen? Nicht zu fassen. Klar ist aber auch: Nicht wir GRÜNEN haben diese Position geräumt, sondern nur eine grün-rote Landesregierung.

Anschließend hat MdL Hanso Janßen zum Thema „Grundwasser in Gefahr“ referiert. Insbesondere die fortgesetzte massive Überdüngung infolge der Massentierhaltung in unserer Region sorgt für eine dramatische Verschlechterung der Nitratwerte in den hiesigen Trinkwasserbrunnen. Da passt es gut, dass wir am 18.11.2014 im Bürgerhaus Schortens zu dieser Gefahr sensibilisieren möchten. Save the date – merkt euch bitte abends um 19.30 Uhr diese Veranstaltung vor. Lösungsansätze durch die Landesregierung sind die Einführung eines Nährstoffkatasters und ein Erlass über die Reduzierung der Düngeausbringungszeiten. Gut, dass Karin dabei gewesen ist, eine sehr engagierte Landwirtin, die uns wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat, das jeder Standort individuell betrachtet werden müsse (das gleiche gilt natürlich auch für die Landwirt_innen). Die übergeordnete Grundlage für eine europarechtskonforme Lösung der Nitratproblematik liegt allerdings in einer neuen Düngeverordnung der Bundesregierung. Die uns dazu bisher in Berlin vorgelegten Entwürfe sind allerdings völlig unzureichend, so dass uns neben massiv nitratbelastetem Wasser auch erhebliche Strafzahlungen an die EU drohen.

Daneben gab es turnusgemäß Neuwahlen zu unserem BezirkssprecherInnen-Team. Herzlich gratuliere ich dem neuen Team Bettina, Sonja, Christina-Johanne, Reinhard, Sebastian und Simon zu ihrer Wahl und danke dem ehemaligen Sprecher_innen-Team für sein engagiertes Wirken in den vergangenen zwei Jahren.

Wahl der neuen Sprecher der Bezirkskonferenz

Wahl der neuen SprecherInnen der Bezirkskonferenz

Wir treffen uns das nächste Mal am 07.02.2015 in Osnabrück und haben uns für das Thema Querschnittsthema Mobilität entschieden.

Herzlichen Dank an den KV Emden für die Vorbereitung dieser BeziKo. Auch für den Tagungsort im Pelzerhaus, einem der ältesten Häuser Emdens, mit den dort beschäftigten Menschen mit Einschränkungen hat sich der Weg gelohnt.

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Recht auf Asyl http://www.peter-meiwald.de/recht-auf-asyl/ http://www.peter-meiwald.de/recht-auf-asyl/#respond Tue, 16 Sep 2014 07:52:13 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3598 ]]> Liebe Freundinnen und Freunde,

ich möchte Euch dazu gewinnen, diese Petition zum Recht auf Asyl zu Unterstützen. Ich selbst gehöre zu den Erstunterzeihnern.

Verbreitet bitte diese Petition, damit das Asylrecht nicht seine Würde verliert!

Euer Peter

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

bitte unterstützt unseren Appell an die grün-mitregierten Länder, einer Ausweitung des Konzepts der sog. „sicheren Herkunftsländer“ im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Hier könnt ihr unseren Aufruf unterschreiben: http://www.recht-auf-asyl.de/

Vielen Grünen aus Europa, dem Bund, den Ländern und aus den Kommunen und viele besorgte Menschen aus der Zivilgesellschaft appellieren an alle Grüne: Stimmt nicht nachträglich zu, dem Recht auf Asyl – wie es Navid Kermani im Bundestag formulierte – „seinen Inhalt, dem Artikel 16 seine Würde“ zu nehmen. Lasst uns stattdessen gemeinsam weiter für die Abschaffung der unsäglichen Drittstaatenregelung und eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik kämpfen!

Die Grünen standen immer auf der Seite der Wenigen, die unsere Verfassung verteidigt und sich gegen eine Politik der Ausgrenzung und Abschottung gestellt haben. Es war richtig, dass die Grünen im Bundestag gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Ausweitung der „sicheren Herkunftsländer“ gestimmt haben und diese von den grün-mitregierten Ländern im Bundesrat aufgehalten wurde. Denn pauschal alle Asylanträge aus einem Herkunftsland als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wird dem Schutzbedarf des einzelnen Flüchtlings nicht gerecht.

Wir wollen, dass Bündnis 90/Die Grünen bei dieser Linie bleiben und eine Ausweitung weiterhin ablehnen. Unterstütze unseren Appell für #KeinAsylKompromiss:

http://www.recht-auf-asyl.de/#petition_unterstuetzen

http://www.recht-auf-asyl.de/erklaerung/

Liebe Grüße

Ska Keller, Werner Graf, Melanie Haas

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