Baugesetzbuch – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Fragen zur Belastung des Grundwassers mit Nitrat http://www.peter-meiwald.de/nitratbelastunggrundwasser/ http://www.peter-meiwald.de/nitratbelastunggrundwasser/#respond Fri, 30 Sep 2016 09:05:29 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=10303 ]]>
Hauptverursacher der schlechten Gewässerqualität in Niedersachsen sind die Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft [Bildquelle tutto62 / pixelio.de]

Schlechter Wasserqualität wegen Stickstoffeinträgen [Bildquelle tutto62 / pixelio.de]

Ich wollte von der Bundesregierung wissen, welche umweltpolitischen Konsequenzen sie aus den zu hohen Nitratbelastungen des Grundwassers in Deutschland zieht und wie sie gedenkt die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat abzuwenden. Weiterhin wollte ich von der Budnesregierung wissen, ob das Verfahren nach Ihrer Einschätzung so lange ruht, bis das Verfahren in den nächsten zwei oder drei Monaten in Deutschland zum Abschluss gekommen ist, oder treibt die EU-Kommission auch in dieser Zeit ihr Verfahren voran? Es gibt auch andere Hebel, die man ansetzen kann, wenn es um Überdüngung und Nitratbelastung des Grundwassers geht. Dabei geht es um eine Veränderung der Privilegierung von Stallbauten im Baugesetzbuch. Sehen Sie sich angesichts der aktuellen, dramatischen Entwicklung der Nitratbelastung motiviert, das Verfahren schneller voranzutreiben? Haben Sie schon einen Zeitplan, aus dem hervorgeht, wie es mit einer Novelle zum Baugesetzbuch betreffend die Stallbauten vorangeht?Die Antworten könnt ihr euch hier anschauen:

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Weiter keine wirksame Eindämmung der Industrieställe http://www.peter-meiwald.de/weiter-keine-wirksame-eindaemmung-der-industriestaelle/ http://www.peter-meiwald.de/weiter-keine-wirksame-eindaemmung-der-industriestaelle/#respond Wed, 25 Feb 2015 13:54:59 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=4970 ]]> uschi dreiucker/pixelio.de

uschi dreiucker/pixelio.de

Der Petitionsausschuss hat heute über eine wichtige Eingabe zu dem weiterhin bestehenden Problem der industriellen Massentierhaltungsanlagen abgestimmt.

Ich bin dem Petenten und den über 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern des Anliegens sehr dankbar für die im Jahre 2011 öffentlich gestellte Petition, in der klar die Streichung der industriellen Massentierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich (nach § 35 BauGB) gefordert wird. Zu Recht hatte der Petent angeführt, dass die gegenwärtige Rechtslage den Kommunen keine Möglichkeiten lässt, aus städtebaulichen oder Gesundheits- oder Naturschutzgründen Genehmigungen für weitere industrielle Tierhaltungsanlagen zu verweigern. Das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG beinhaltet zu wenige wirksame Instrumente, die es den Städten und Gemeinden ermöglicht, wirksam und steuernd auf die Standorte für Intensivtierhaltungsanlagen Einfluss zu nehmen.

CDU/CSU und SPD – und übrigens leider auch die Linke – haben in der heutigen Sitzung für den Abschluss des Petitionsverfahrens gestimmt, weil aus ihrer Sicht dem Anliegen angeblich „teilweise“ entsprochen wurde. Sie berufen sich dabei auf die Baugesetzbuch-Änderung von 2013, in welcher neu geregelt ist, dass solche Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung aus der Privilegierung ausgenommen sind, wenn sie unter die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fallen. Ob ein Vorhaben in eine solche Kategorie fällt, richtet sich dabei nach konkret festgelegten Tierzahlen (z.B. bei 15.000 Hennen in Bezug auf die Vorprüfungspflicht).  

Das Problem dabei ist nur, dass auch diese grundsätzlich gut klingenden Änderungen wenn überhaupt, dann nur sehr wenig an dem massiven Zuwachs von großen Tierhaltungsanlagen ändern werden. Denn wer diese Hürde umgehen will, der oder die bleibt mit seiner Stallplanung einfach minimal unter der festgelegten „Prüfgrenze“. Dieses Phänomen hat es leider auch schon früher häufig gegeben, wenn industrielle Massentierbetriebe eine Umgehung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erzielen wollten. 

Deshalb, weil das Problem (wenn auch minimal abgemildert) im Grundsatz eben weiter besteht, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Ausschusssitzung dafür gestimmt, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und auch allen im Bundestag vertretenen Fraktionen erneut zur Kenntnis zu geben. Leider vergeblich.

Petition Baurecht Massentierhaltung Außenbereich

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