Dieselauto – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Dieselgipfel ist gescheitert! http://www.peter-meiwald.de/dieselgipfel-ist-gescheitert/ http://www.peter-meiwald.de/dieselgipfel-ist-gescheitert/#respond Thu, 24 Aug 2017 09:09:56 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=12927 ]]>

Quelle: Gabi Eder/pixelio.de

Autominister Dobrindt hat den Ernst der Lage auch drei Wochen nach dem Dieselgipfel nicht erkannt! Dies zeigen seine Antworten auf zwei schriftliche Fragen von mir. Auf die Frage, wie die Effekte der Software-Updates auf die Immissionswerte in den von den NOx-Grenzwertenüberschreitungen betroffenen Städten konkret berechnet wurden, kann die Bundesregierung keine seriösen Berechnungen vorlegen, ob die Luftqualität wirklich ausreichend verbessert werden kann. Sie geht einfach im guten Glauben davon aus. So lässt sich die Bundesregierung weiterhin von der Automobilindustrie an der Nase herumführen.

Das Verkehrsministerium glaubt, mit dem Prinzip Hoffnung über den Wahltag zu kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher können derweil nicht aufatmen, denn es drohen immer noch Fahrverbote. Dies hat Umweltministerin Barbara Hendricks gestern gemeinsam mit der Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, noch einmal bestätigt. Die Software-Updates reichen bei weitem nicht aus. Wir brauchen jetzt Hardware-Nachrüstungen, wenn wir die Stickoxidbelastung in den Städten nachweislich senken wollen, ansonsten führt kein Weg mehr an Fahrverboten vorbei. Auch Dobrindt schließt Fahrverbote nicht aus, wie bei meiner zweiten schriftlichen Frage herauskam. Er schiebt den schwarzen Peter allerdings auf die Kommunen und verweist auf die Notwendigkeit von individuellen Maßnahmen vor Ort. Die Kommunen werden die Tatenlosigkeit der Bundesregierung  am Ende ausbaden müssen.

]]>
http://www.peter-meiwald.de/dieselgipfel-ist-gescheitert/feed/ 0
Bundesregierung verstößt gegen Völkerrecht http://www.peter-meiwald.de/bundesregierung-verstoesst-gegen-voelkerrecht/ http://www.peter-meiwald.de/bundesregierung-verstoesst-gegen-voelkerrecht/#respond Fri, 28 Apr 2017 09:15:48 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11908 ]]> Nach langem hin und her haben sich Union und SPD geeinigt. Fehlentscheidungen von Behörden dürfen weiterhin nur eingeschränkt beklagt werden. So haben es die Koalitionäre diese Woche im Bundestag beschlossen. Dabei wurde der eingebrachte Gesetzentwurf wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf von den Rechtsexperten massiv kritisiert und nachvollziehbar dargelegt, dass der Gesetzentwurf nicht ausreicht um europäische und Völkerrechtsvorgaben zu genügen. Das Fazit der Gutachter war: Mit diesem Gesetz wird es weitere Verurteilungen Deutschlands geben!

Die folgenden halbjährigen Verhandlungen zwischen den Koalitionären haben zu Änderungen geführt die Klagerechte weiter einschränken. Damit wurde dem Bundesverband der deutschen Industrie gefolgt, der in der Anhörung Wettbewerbsnachteile sah, wenn bei uns die gleichen Rechtstandards gelten würden, wie anderswo in der europäischen Union.

Es bleibt dabei, was nützen die Umweltgesetze, wenn Union und SPD dafür sorgen, dass Verstöße nicht vor Gericht korrigiert werden können?

Deutschland wurde schon verurteilt!

Die Bundesregierung war aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gezwungen, diesen „Gesetzesentwurf zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben“ (Bundestagsdrucksache 18/9526) vorzulegen. Es um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dieser in der Aarhus-Konvention festgelegt. 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland für die mangelhafte Umsetzung gerügt. Die Entscheidung des EuGH rügte die Präklusionsregeln im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht, sowie die Kausalitätserfordernisse bei Fehlern im Verwaltungsverfahren. Dies bedeutet, dass der deutsche Staat Hemmnisse aufbaut, um die gerichtliche Überprüfung von behördlichen Entscheidungen in Umweltrechtsangelegenheiten zu verhindern. Oder anders gesagt, wenn Behörden bei Entscheidungen geltendes Umweltrecht verletzen, darf nicht immer dagegen geklagt werden, um diese Rechtsverletzung zu heilen.

Rechtsschutz ausweiten, Ausnahmen abschaffen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Rechtsschutz sich nicht nur auf solches Verwaltungshandeln beschränken darf, das mit einem Verwaltungsakt oder einem öffentlich-rechtlichen Vertrag endet. Vielmehr muss jegliches Behördenhandeln vor Gericht überprüfbar sein. Dazu zählen auch Rechtsverordnungen wie etwa Flugroutenfestlegungen. Wir wollen auch die Begrenzung auf „Vorhaben“ überwinden. Produktgenehmigungen, die unter Verstoß gegen Umweltvorschriften hergestellt werden, müssen beklagt werden können. Diese würde z.B. denjenigen helfen, die aus guten Glauben ein Dieselauto gekauft haben und nun keine Handhabe haben.

Wir fordern in unserem Antrag außerdem, die im Gesetzesentwurf dem Rechtsschutz grundsätzlich entzogene Überprüfbarkeit von Raumordnungsplänen der Windenergie und der ebenfalls eigens eingefügten Ausnahme für den Bundesverkehrswegeplan zu streichen.

Diese Liste lässt sich noch weiter fortsetzen. Weitere fragwürdige Regelungen sind von den Gutachtern in ihren Stellungnahmen benannt worden. Die Anhörung und die Stellungnahmen der Gutachter finden sie auf den Seiten des Bundestages.

Zur finalen Posse wird dieser fast schon Nicht-Gesetzgebungsprozess mit dem Entschließungsantrag der großen Koalition, der die Bundesregierung auffordert in der nächsten Legislatur dann doch bitte einen Entwurf vorzulegen, der europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen entspricht.

Hintergrund:

Die Konvention wurde von Deutschland ratifiziert. In Kraft trat die Konvention dann 2001. Nachdem die EU (als Vertragspartner der Aarhus Konvention) 2003 die notwendigen Richtlinien erlassen hatte, konnten die Vorgaben 2006 in nationales Recht umgesetzt werden.

Meine Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

]]>
http://www.peter-meiwald.de/bundesregierung-verstoesst-gegen-voelkerrecht/feed/ 0