Emissionsgrenzwerte – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Quecksilber: Alle Flüsse belastet http://www.peter-meiwald.de/quecksilber-alle-fluesse-belastet/ http://www.peter-meiwald.de/quecksilber-alle-fluesse-belastet/#respond Thu, 24 Mar 2016 15:01:45 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8376 ]]> Kohlekraftwerke am Wasser (Foto von Makrodepecher/pixelio.de)

Kohlekraftwerk am Wasser (Foto von Makrodepecher/pixelio.de)

Quecksilber: Ein dickes Brett für die Umweltpolitik

Die Emission von Quecksilber aus Kohlekraftwerken stellt ein ernstzunehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Hohe gesundheitsrelevante Konzentrationswerte der organischen Quecksilberverbindung werden in Aalen, Barben, Barschen, Karpfen, Döbeln, Brassen, aber auch Raubfischen und Muscheln sowie vereinzelt auch in Pilzen nachgewiesen. Quecksilberbelastungen sind ein langfristiges Problem. Da es weder biologisch noch chemisch abbaubar ist und es sich in der Nahrungskette anreichert.

Bei Erwachsenen führen Quecksilbervergiftungen zu irreparablen Schädigungen der inneren Organe. Hochgradig gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, da eine Quecksilbervergiftung in der frühkindlichen Entwicklungsphase zu Missbildungen führt.

Daher ich die Position der Bundesregierung bezüglich dieser Problematik mit der Kleinen Anfrage „Quecksilber Akkumulation in die Umwelt“ abgefragt.

Quecksilberwerte in Flüssen [Quelle Kleine Anfrage 18/7713]

Quecksilberwerte in Flüssen [Quelle Kleine Anfrage 18/7713]

Die vorliegenden Zahlen der Bundesregierung bestätigen schwarz auf weiß, dass alle Flüsse in Deutschland weit über das erlaubte Maß mit gesundheitsschädlichem Quecksilber belastet sind. Die Quecksilberbelastung ist bis zu 15fache höher als die zulässige Umweltqualitätsnorm von 20 µg/kg Feuchtgewicht von Fischen. Da Quecksilber ein sehr langlebiges Umweltgift ist wird diese Umweltqualitätsnorm für Fische auch 2027 nicht eingehalten werden können. Eigentlich soll dann aber gemäß Wasserrahmenrichtlinie der gute Zustand erreicht werden.

Wie hoch sind die Quecksilberemissionen?

Die Emissionen liegen in Deutschland seit Jahren bei 10 Tonnen im Jahr, so die Zahlen des Umweltbundesamtes zu Quecksilberemissionen. Der Energiesektor trägt 70 Prozent zu dieser Emissionen bei und trägt somit den Löwenanteilen an dieser Umweltverschmutzung. Allein die dreckigsten Kohlekraftwerke sind mit 5 Tonnen für die Hälfte der Emissionen verantwortlich. Das geht aus der Studie Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken der Bundestagsfraktion hervor.

Quecksilberemissionen Luft Werte für Deutschland von 2010 bis 2013 [Quelle: Kleine Anfrage 18/7713]

Quecksilberemissionen Luft Werte für Deutschland von 2010 bis 2013 [Quelle: Kleine Anfrage 18/7713]

Wie genau sind die Messungen?

Eine kontinuierliche Messung der Quecksilberemissionen findet kaum statt. Die Angaben der deutschen Kraftwerksbetreiber beruhen auf Berechnungen auf Basis pauschaler Emissionsfaktoren und stichprobenartige Analysen der eingesetzten Kohlen. Hinzu kommen Einzelmessungen über einen Zeitraum von 1,5 Stunden. Es werden als nur ein Bruchteil der Emissionen eines Tages gemessen, die dann mit dem Gesamtjahr gleichgesetzt werden.

Die wenigen kontinuierlichen Messungen werden nur halbjährlich kalibriert. Das Problem ist, dass ein längerer zeitlicher Abstand zwischen Kalibrierung und Messung eher zu niedrigen Messwerten führt. Dies kann gerade bei älteren Messinstrumenten der Fall sein.

Kohlausstieg nicht verschlafen

Die Studie der Grünen hat auch gezeigt, dass nur eines der 53 meldepflichtigen Kohlekraftwerke in Deutschland am Netz bleiben könnte, würden die gleichen Grenzwerte wie in den USA gelten.

Bei Anwendung quecksilberspezifischer Techniken zur Senkung der Quecksilberemissionen könnten 85 Prozent dieser Emissionen aus Kohlekraftwerken in Deutschland vermieden werden. Dies würde bei den 50 größten Kohlekraftwerken zu einer jährlichen Minderung von 4,2 Tonnen Quecksilber bedeuten. Auch lassen sich diese Maßnahmen ohne großen finanziellen Aufwand in kurzer Zeit realisieren.

Dennoch sieht die Bundesregierung keinen akuten Handlungsbedarf, wie aus der Kleinen Anfrage hervorgeht. Es ist unglaublich, dass sich die Bundesregierung auf abwarten und prüfen verlegt und der schmutzigen Kohleindustrie noch Zeit für die Nachrüstung bis 2019 einräumt. Die Bundesregierung muss endlich im Imissionsschutzgesetz und den entsprechenden Verordnungen deutlich strengere Grenzwerte einführen, wie sie etwa in den USA üblich sind.

Die Bundestagsfraktion hat sich mit dem Antrag Kohleausstieg einleiten klar positioniert.

Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber

Es stellt sich zudem die Frage, wann die Bundesregierung einen Entwurf des Vertragsgesetzes für die nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber vorlegen wird. Vor über anderthalb Jahre hatte die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage „Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber“ angekündigt die Ressortabstimmung über das Vertragsgesetz im Herbst 2014 einzuleiten.

Jetzt sind Energieminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks gefordert mit den Geschenken an die schmutzige Kohlindustrie endlich Schluss zu machen. Es ist dringend einen nationalen Plan zur nationalen Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber zu erstellen, der auf die relevanten Quellen von Quecksilberemissionen abzielt. Dieser Plan sollte Zielvorgaben und Maßnahmen zur Begrenzung der Freisetzungen beinhalten. Unter anderem gehört dazu, die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Kohleverstromung aufzuheben, die Einhaltung von strengen Emissionsgrenzwerten für krebserzeugende Stoffe sicherzustellen und die US-Grenzwerte für Quecksilberemissionen schrittweise einzuführen.

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Feinstaub aus Baumaschinen reduzieren http://www.peter-meiwald.de/feinstaub_aus_baumaschinen/ http://www.peter-meiwald.de/feinstaub_aus_baumaschinen/#respond Thu, 19 Mar 2015 15:55:15 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=5246 ]]> Haiko Hertes/pixelio.de

Haiko Hertes/pixelio.de

Lungengängige Feinstaubpartikel werden unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation WHO und vom Umweltbundesamt als krebserregend und somit gesundheitsschädlich eingestuft. Die europäische Umweltagentur geht von etwa 430.000 feinstaubbedingten Todesfällen pro Jahr in den Ländern der EU aus.

Zwar wurde der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM10) 2014 nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten. Dies ist der Fall, wenn der PM10-Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m3 Luft liegt. Allerdings sieht die Empfehlung der WHO deutlich strengere Grenzwerte, 20 µg/m3 im Jahresmittel, für Feinstaub vor. Würden sich die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland an der WHO-Empfehlung orientieren, hätten 48 Prozent aller Messstationen den Grenzwert 2014 nicht eingehalten. Ein weiteres Problem neben der vom Feinstaub ausgehenden Gesundheitsgefahr ist, dass Feinstaubpartikel auch klimawirksam sind und daher auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten deren rasche Reduzierung geboten ist.

Neben dem Straßenverkehr stellen auch Baumaschinen und andere Maschinen mit Dieselmotoren, wie etwa Dieselloks und Binnenschiffe, eine relevante Quelle für Feinstaubemission dar. Besonders Baumaschinen verursachen lokal eine erhebliche Feinstaubzusatzbelastung. Trotz mittlerweile verfügbarer Filtertechnik ist der Feinstaubausstoß dieser sogenannten Non-road-Quellen an den Gesamtemissionen weiterhin zu wenig reglementiert und in der Gesamtbilanz deutlich zu hoch, Tendenz sogar noch steigend.

Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen der neuen „EU-Verordnung über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ zu begrüßen, da sie bei den mobilen Maschinen ab Inkrafttreten für eine schrittweise Verbesserung der Motoren sorgen werden. Dies haben wir in einem Antrag im Umweltausschuss deutlich gemacht. Denn durch die Einführung von Abgasvorschriften für verschiedene Motorenklassen und Unterklassen werden Emissionsgrenzwerte, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden können, endlich ermöglicht. Insbesondere die Abgasgrenzwerte für Binnenschiffe, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen müssen sich wegen ihrer Bedeutung für die Luftqualität in Ballungsräumen grundsätzlich am Stand der Technik im Straßenverkehrsbereich orientieren. Leider fand dieser trotz großer inhaltlicher Unterstützung in der Sache quer durch alle Fraktionen in der Abstimmung nur die Unterstützung der Fraktion der Linken.

Aufgrund der sehr langen Nutzungsdauer und der häufigen Nutzung der Maschinen gerade in sowieso schon feinstaubbelasteten städtischen Räumen halten wir Grünen es aber über die EU-Verordnung hinaus für dringend geboten, die Emissionen ultrafeiner Partikel aus Baumaschinen, auch im bestehenden Maschinenpark, schnell und wirksam zu reduzieren, ohne dabei Sekundäremissionen wie Stickoxid zu erhöhen.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag „Feinstaub aus Baumaschinen reduzieren“, die Grenzwerte für die Feinstäube PM10 und PM2,5 in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen anzupassen und eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Baumaschinen mit dem Ziel der vereinfachten Überwachung einzuführen. Zusätzlich wollen wir die Nachrüstung älterer Baumaschinen mit wirksamen geschlossenen Partikelfiltersystemen, deren Betrieb nicht zu einer Erhöhung von Sekundäremissionen führt, mit Hilfe eines Förderprogramms anreizen und bei Ausschreibungen für Baumaßnahmen des Bundes sicherstellen, dass nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Baumaschinen einsetzten, welche mit Rußpartikelfiltern oder aber mit neuester Motortechnik nachgerüstet sind. Leider fand auch dieser Antrag in der Ausschussberatung am 18. März 2015 keine Mehrheit.

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