fluss – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Quecksilber: Alle Flüsse belastet http://www.peter-meiwald.de/quecksilber-alle-fluesse-belastet/ http://www.peter-meiwald.de/quecksilber-alle-fluesse-belastet/#respond Thu, 24 Mar 2016 15:01:45 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8376 ]]> Kohlekraftwerke am Wasser (Foto von Makrodepecher/pixelio.de)

Kohlekraftwerk am Wasser (Foto von Makrodepecher/pixelio.de)

Quecksilber: Ein dickes Brett für die Umweltpolitik

Die Emission von Quecksilber aus Kohlekraftwerken stellt ein ernstzunehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Hohe gesundheitsrelevante Konzentrationswerte der organischen Quecksilberverbindung werden in Aalen, Barben, Barschen, Karpfen, Döbeln, Brassen, aber auch Raubfischen und Muscheln sowie vereinzelt auch in Pilzen nachgewiesen. Quecksilberbelastungen sind ein langfristiges Problem. Da es weder biologisch noch chemisch abbaubar ist und es sich in der Nahrungskette anreichert.

Bei Erwachsenen führen Quecksilbervergiftungen zu irreparablen Schädigungen der inneren Organe. Hochgradig gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, da eine Quecksilbervergiftung in der frühkindlichen Entwicklungsphase zu Missbildungen führt.

Daher ich die Position der Bundesregierung bezüglich dieser Problematik mit der Kleinen Anfrage „Quecksilber Akkumulation in die Umwelt“ abgefragt.

Quecksilberwerte in Flüssen [Quelle Kleine Anfrage 18/7713]

Quecksilberwerte in Flüssen [Quelle Kleine Anfrage 18/7713]

Die vorliegenden Zahlen der Bundesregierung bestätigen schwarz auf weiß, dass alle Flüsse in Deutschland weit über das erlaubte Maß mit gesundheitsschädlichem Quecksilber belastet sind. Die Quecksilberbelastung ist bis zu 15fache höher als die zulässige Umweltqualitätsnorm von 20 µg/kg Feuchtgewicht von Fischen. Da Quecksilber ein sehr langlebiges Umweltgift ist wird diese Umweltqualitätsnorm für Fische auch 2027 nicht eingehalten werden können. Eigentlich soll dann aber gemäß Wasserrahmenrichtlinie der gute Zustand erreicht werden.

Wie hoch sind die Quecksilberemissionen?

Die Emissionen liegen in Deutschland seit Jahren bei 10 Tonnen im Jahr, so die Zahlen des Umweltbundesamtes zu Quecksilberemissionen. Der Energiesektor trägt 70 Prozent zu dieser Emissionen bei und trägt somit den Löwenanteilen an dieser Umweltverschmutzung. Allein die dreckigsten Kohlekraftwerke sind mit 5 Tonnen für die Hälfte der Emissionen verantwortlich. Das geht aus der Studie Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken der Bundestagsfraktion hervor.

Quecksilberemissionen Luft Werte für Deutschland von 2010 bis 2013 [Quelle: Kleine Anfrage 18/7713]

Quecksilberemissionen Luft Werte für Deutschland von 2010 bis 2013 [Quelle: Kleine Anfrage 18/7713]

Wie genau sind die Messungen?

Eine kontinuierliche Messung der Quecksilberemissionen findet kaum statt. Die Angaben der deutschen Kraftwerksbetreiber beruhen auf Berechnungen auf Basis pauschaler Emissionsfaktoren und stichprobenartige Analysen der eingesetzten Kohlen. Hinzu kommen Einzelmessungen über einen Zeitraum von 1,5 Stunden. Es werden als nur ein Bruchteil der Emissionen eines Tages gemessen, die dann mit dem Gesamtjahr gleichgesetzt werden.

Die wenigen kontinuierlichen Messungen werden nur halbjährlich kalibriert. Das Problem ist, dass ein längerer zeitlicher Abstand zwischen Kalibrierung und Messung eher zu niedrigen Messwerten führt. Dies kann gerade bei älteren Messinstrumenten der Fall sein.

Kohlausstieg nicht verschlafen

Die Studie der Grünen hat auch gezeigt, dass nur eines der 53 meldepflichtigen Kohlekraftwerke in Deutschland am Netz bleiben könnte, würden die gleichen Grenzwerte wie in den USA gelten.

Bei Anwendung quecksilberspezifischer Techniken zur Senkung der Quecksilberemissionen könnten 85 Prozent dieser Emissionen aus Kohlekraftwerken in Deutschland vermieden werden. Dies würde bei den 50 größten Kohlekraftwerken zu einer jährlichen Minderung von 4,2 Tonnen Quecksilber bedeuten. Auch lassen sich diese Maßnahmen ohne großen finanziellen Aufwand in kurzer Zeit realisieren.

Dennoch sieht die Bundesregierung keinen akuten Handlungsbedarf, wie aus der Kleinen Anfrage hervorgeht. Es ist unglaublich, dass sich die Bundesregierung auf abwarten und prüfen verlegt und der schmutzigen Kohleindustrie noch Zeit für die Nachrüstung bis 2019 einräumt. Die Bundesregierung muss endlich im Imissionsschutzgesetz und den entsprechenden Verordnungen deutlich strengere Grenzwerte einführen, wie sie etwa in den USA üblich sind.

Die Bundestagsfraktion hat sich mit dem Antrag Kohleausstieg einleiten klar positioniert.

Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber

Es stellt sich zudem die Frage, wann die Bundesregierung einen Entwurf des Vertragsgesetzes für die nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber vorlegen wird. Vor über anderthalb Jahre hatte die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage „Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber“ angekündigt die Ressortabstimmung über das Vertragsgesetz im Herbst 2014 einzuleiten.

Jetzt sind Energieminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks gefordert mit den Geschenken an die schmutzige Kohlindustrie endlich Schluss zu machen. Es ist dringend einen nationalen Plan zur nationalen Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber zu erstellen, der auf die relevanten Quellen von Quecksilberemissionen abzielt. Dieser Plan sollte Zielvorgaben und Maßnahmen zur Begrenzung der Freisetzungen beinhalten. Unter anderem gehört dazu, die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Kohleverstromung aufzuheben, die Einhaltung von strengen Emissionsgrenzwerten für krebserzeugende Stoffe sicherzustellen und die US-Grenzwerte für Quecksilberemissionen schrittweise einzuführen.

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Deutsche Gewässer: Noch sauber? http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/ http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/#comments Tue, 19 Jan 2016 18:47:02 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7787 ]]> Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die EU hat zwei Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland initiiert. Daher habe ich die Position der Bundesregierung hinsichtlich der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland mit einer Kleinen Anfrage abgefragt. Die Antwort der Bundesregierung liegt mir nun vor.

Alle Bewirtschaftungspläne der 10 relevanten Flussgebietseinheiten haben für den ersten Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2009 bis 2015 Ausnahmen von der Auflage des Erreichens des guten Gewässerzustands in Anspruch genommen. Das war für 8118 der Oberflächenwasserkörper (82 % von 9.900) und 360 der Grundwasserkörper (36 % von 1.000) der Fall.

Bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen handelt es sich in den überwiegenden Fällen um Fristverlängerungen zum Erreichen des guten Gewässerzustands. In einigen wenigen Fällen handelt es sich um weniger strenge Umweltziele aufgrund gravierender Vorbelastungen, wie etwa durch Jahrzehnte des Bergbaus.

Klar ist: Die in der Abstimmung befindlichen Novellen von Düngegesetz und Düngeverordnung allein werden auch bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode 2021 nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden.

Nur in wenigen Fällen kann mit einer Reduktion der Belastung in aufwärts gelegenen Wasserkörpern der gute Zustand für abwärts gelegene Wasserkörper erreicht werden. D.h. es müssen auf jeden Fall bei den defizitären Gewässern selbst Maßnahmen ergriffen werden. Der Minderungsbedarf für Stickstoff für die einzelnen Flussgebietseinheiten beträgt zwischen 0 Prozent für den Rhein und 48 Prozent für die Ems.

Da die Bundesregierung selbst einräumt, dass auch mit der geplanten Novellierung der Düngegesetzgebung dennoch nicht alle Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden, ist weiterer Handlungsbedarf offensichtlich.

Wir brauchen endlich Transparenz hinsichtlich der Menge an ausgebrachten Düngemitteln und Gärresten aus Biogasanlagen. Hierfür sind Hoftorbilanz und Datenabgleich notwendig. Gerade die Hoftorbilanz sollte dann auch im Düngerecht verbindlich verankert und nicht in der Begründung versteckt werden.

Auch ist es an der Zeit, den Viehbesatz wieder an die Fläche zu koppeln. Das Dogma „viel hilft viel“, sei es bei der Fleisch- und Milchproduktion oder dem Einsatz von Dünger, Antibiotika und Pestiziden, zerstört die Preise für die Bauern und schadet massiv Trinkwasserversorgung, Umwelt und Gesellschaft.

Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich endlich die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu eigen zu machen und eine Nationale Stickstoffstrategie umzusetzen.

Hier findet ihr den Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Hier findet ihr den Artikel von Spiegel-Online.

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Fachgespräch Nationales Hochwasserschutzprogramm http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/ http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/#respond Fri, 07 Nov 2014 12:31:08 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=4018 ]]> Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Verschärft durch den Ausbau der Flüsse und die Einengung der Überschwemmungsgebiete kam es in den letzten beiden Jahrzehnten gehäuft zu Flutereignissen in verschiedenen Teilen Deutschlands mit erheblichen Gefährdungen. Beispielsweise in Ostsachsen und im Erzgebirge im Sommer 2010, an der Elbe im Winter 2011, Elbe und Donau im Sommer 2013.

Dabei zeigen Projekte des ökologischen Hochwasserschutzes, wie etwa dass noch vom Umweltminister Jürgen Trittin initiierte Projekt „Lenzener Elbtalaue“, dass Pegelstände so massiv gesenkt werden können. Zum Beispiel lag lag 2013 der Hochwasserscheitel der Elbe auf Höhe  der Stadt Lenzen aufgrund der Renaturierung und Deirückverlegung in der Lenzener-Elbtalaue 45 cm untern dem eines vergleichbaren Hochwassers.

Die Studie „Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection“ im Auftrag der EU ergeben, dass Klimafolgenanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis sehr hohen Kosten-Nutzen-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen 6 und 9 Euro an Wiederaufbaukosten spart. Auch eine Studie im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Deichrückverlegungen in Kombination mit Auenrenaturierung, die Kosten um den Faktor 3:1 überwiegt.

Nach Jahren hat nun die Bundesregierung endlich ein Nationales Hochwasserschutzprogramm vorgelegt, leider ohne die Beteiligung der Umweltverbände in Deutschland. Wahrscheinlich ein Grund, dass der bauliche Hochwasserschutz in dem Programm überwiegt. So stehen 56 Polder und 19 Deichverstärkungsvorhaben rund 30 Deichrückverlegungen gegenüber. Konkret bedeutet dies, dass mögliche Synergieeffekte nicht genutzt werden und effektiver wie kostengünstiger Hochwasserschutz verhindert wird.

Daher haben wir am 05.11.2014 das vorgelegte Programm im Umweltausschuss diskutiert.

Michael Bender (Grünen Liga) verwies unter anderem darauf, dass bspw. entlang des Rheins rund 10 Millionen Hektar Überflutungsflächen aufgrund von Eindeichung und Schiffbarmachung verlorengegangen sind. Dies verdeutlicht das vorhandene Potential, wenn auch dieser Verlust an Überflutungsflächen nicht komplett umkehrbar ist. Gerade der Umstand, dass ökologischer Hochwasserschutz zu mehr Ökosystemdienstleistungen führt wird zu wenig berücksichtigt. Die Wahl der Mittel des Hochwasserschutzes in dem Programm zeigt dies. Ergänzend verwies Herr Bender auch auf Zielkonflikte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz, wie beispielsweise der Bau von Rückhaltebecken in FFH-Gebieten. Neben vermehrter Renaturierung empfahl Herr Bender eine mehr an Hochwasser angepasste Siedlungsplanung, eine striktere Anwendung des Bau- und Raumordnungsrechts, den Rückbau nicht mehr schützender Anlagen und dass Hochwasserleitzentralen nicht in Überschwemmungsgebieten liegen sollten.

Winfried Lücking (BUND) stellte klar, dass dieses Nationale Hochwasserschutzprogramm nur ein Anfang von vermehrten Deichrückverlegungen und Auenrenaturierung sein kann. Auch müsse die landwirtschaftliche Praxis in und außerhalb von Auen dringend geändert werden. Herr Lücking stellt auch dar, dass der ökologische Hochwasserschutz in Kombination mit ökologischem Landbau kostengünstiger ist als der rein technische Hochwasserschutz. Zwar adressiert seiner Ansicht nach der rein technische Hochwasserschutz das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, die vermittelte Sicherheit sei aber trügerisch. Dennoch wird in dem vorgelegten Programm der ökologische Hochwasserschutz nur bedingt verfolgt. So bremsen Polder den ökologischen Hochwasserschutz aus, wenn kein integriertes Konzept vorliegt. Seiner Ansicht nach war das Projekt Lenzener-Elbtalaue Anfangs nicht frei von Kritik, hat sich mittlerweile aber als sehr wirkungsvoll erwiesen. Daher plädierte er für eine ganze Reihe solcher Projekte, die müssten mittels einer Potenzialstudie erfasst werden. Zur Problematik von Neubauten in Überschwemmungsgebieten erklärte Lücking, dass man grundsätzlich über ein Verkaufsmoratorium von Flächen und Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nachdenken sollte. Zusätzlich forderte den § 78 Wasserhaushaltsgesetz enger zu fassen um Neubauten in Überschwemmungsgebieten endlich wirksam zu verhindern.

Georg Rast (WWF) wies darauf hin, dass Hochwasserschutz nicht vollkommenen Schutz garantieren kann, daher sei ökologischer Hochwasserschutz notwendig. Allein reine Schutzversprechen und kurzfristige Baumaßnahmen sind nicht ausreichend. Herr Rast plädierte für ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen der angedachten Maßnahmen, was offensichtlich noch nicht der Fall sei. Angesichts des Auenzustandsberichtes aus 2009 wird seiner Auffassung nach deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Er verwies darauf, dass es erhebliche Synergiepotenziale gibt, die dringend zu heben sind. Diese ergeben sich über abgestimmte Maßnahmen, wie etwa Deichrückverlegung mit Auenrenaturierung in Kombination mit Fließpoldern. Insgesamt sei eine Gesamtpotenzialanalyse notwendig, wenn die Synergiepotenziale gehoben werden sollen. Um Konflikte zwischen den Kommunen zu vermeiden sei es dringend notwendig, dass jede ihren Beitrag leistet und der übergeordnete Nutzen deutlich gemacht wird. Auch müsse dringend die Zusammenarbeit mit den Landwirten verbessert werden, diese stehe gerade erst am Anfang. Herr Rast machte deutlich, dass zwar ein Artikelgesetz sinnvoll wäre erweiterte Bundeskompetenzen aber nicht notwendig seien.

Dietmar Wienholdt (LAWA) macht deutlich, dass die besondere Herausforderung bestehen, wenn  landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen oder die Nutzung hochwasserangepasst verändert werden müsste. Etwa mittels Ersatzflächen oder bei Poldern Ersatzzahlungen für den Ertragsausfall z.B. im Einsatzfalle. Landwirtschaft sei zwar auch in Poldern möglich, allerdings sei Maisanbau für den Wasserabfluss so hilfreich wie eine Mauer. Herrn Wienholdt wies darauf hin, dass die Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung endlich von ihrem rein verkehrlichen Blick auf Flüsse wegkommen muss. Eine weitere Baustelle der Bundesregierung war für ihn, dass die anvisierte Summe der Finanzmittel des Bundes für das Nationale Hochwasserschutzprogramm bei weitem nicht ausreichend sei.

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