flusspolitik – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Wasserverschmutzer auf Kaperfahrt http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/ http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/#respond Fri, 19 Feb 2016 15:22:57 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7999 ]]> Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.

Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.

Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.

Was macht die Bundesregierung?

Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.

Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.

Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.

Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.

Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.

Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.

Grüne Position Gewässerschutz

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010
Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.

Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.

Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.

Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.

Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.

Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.

Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.

Rede zum Wasserhaushaltsgesetz

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Fachgespräch Nationales Hochwasserschutzprogramm http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/ http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/#respond Fri, 07 Nov 2014 12:31:08 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=4018 ]]> Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Verschärft durch den Ausbau der Flüsse und die Einengung der Überschwemmungsgebiete kam es in den letzten beiden Jahrzehnten gehäuft zu Flutereignissen in verschiedenen Teilen Deutschlands mit erheblichen Gefährdungen. Beispielsweise in Ostsachsen und im Erzgebirge im Sommer 2010, an der Elbe im Winter 2011, Elbe und Donau im Sommer 2013.

Dabei zeigen Projekte des ökologischen Hochwasserschutzes, wie etwa dass noch vom Umweltminister Jürgen Trittin initiierte Projekt „Lenzener Elbtalaue“, dass Pegelstände so massiv gesenkt werden können. Zum Beispiel lag lag 2013 der Hochwasserscheitel der Elbe auf Höhe  der Stadt Lenzen aufgrund der Renaturierung und Deirückverlegung in der Lenzener-Elbtalaue 45 cm untern dem eines vergleichbaren Hochwassers.

Die Studie „Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection“ im Auftrag der EU ergeben, dass Klimafolgenanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis sehr hohen Kosten-Nutzen-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen 6 und 9 Euro an Wiederaufbaukosten spart. Auch eine Studie im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Deichrückverlegungen in Kombination mit Auenrenaturierung, die Kosten um den Faktor 3:1 überwiegt.

Nach Jahren hat nun die Bundesregierung endlich ein Nationales Hochwasserschutzprogramm vorgelegt, leider ohne die Beteiligung der Umweltverbände in Deutschland. Wahrscheinlich ein Grund, dass der bauliche Hochwasserschutz in dem Programm überwiegt. So stehen 56 Polder und 19 Deichverstärkungsvorhaben rund 30 Deichrückverlegungen gegenüber. Konkret bedeutet dies, dass mögliche Synergieeffekte nicht genutzt werden und effektiver wie kostengünstiger Hochwasserschutz verhindert wird.

Daher haben wir am 05.11.2014 das vorgelegte Programm im Umweltausschuss diskutiert.

Michael Bender (Grünen Liga) verwies unter anderem darauf, dass bspw. entlang des Rheins rund 10 Millionen Hektar Überflutungsflächen aufgrund von Eindeichung und Schiffbarmachung verlorengegangen sind. Dies verdeutlicht das vorhandene Potential, wenn auch dieser Verlust an Überflutungsflächen nicht komplett umkehrbar ist. Gerade der Umstand, dass ökologischer Hochwasserschutz zu mehr Ökosystemdienstleistungen führt wird zu wenig berücksichtigt. Die Wahl der Mittel des Hochwasserschutzes in dem Programm zeigt dies. Ergänzend verwies Herr Bender auch auf Zielkonflikte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz, wie beispielsweise der Bau von Rückhaltebecken in FFH-Gebieten. Neben vermehrter Renaturierung empfahl Herr Bender eine mehr an Hochwasser angepasste Siedlungsplanung, eine striktere Anwendung des Bau- und Raumordnungsrechts, den Rückbau nicht mehr schützender Anlagen und dass Hochwasserleitzentralen nicht in Überschwemmungsgebieten liegen sollten.

Winfried Lücking (BUND) stellte klar, dass dieses Nationale Hochwasserschutzprogramm nur ein Anfang von vermehrten Deichrückverlegungen und Auenrenaturierung sein kann. Auch müsse die landwirtschaftliche Praxis in und außerhalb von Auen dringend geändert werden. Herr Lücking stellt auch dar, dass der ökologische Hochwasserschutz in Kombination mit ökologischem Landbau kostengünstiger ist als der rein technische Hochwasserschutz. Zwar adressiert seiner Ansicht nach der rein technische Hochwasserschutz das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, die vermittelte Sicherheit sei aber trügerisch. Dennoch wird in dem vorgelegten Programm der ökologische Hochwasserschutz nur bedingt verfolgt. So bremsen Polder den ökologischen Hochwasserschutz aus, wenn kein integriertes Konzept vorliegt. Seiner Ansicht nach war das Projekt Lenzener-Elbtalaue Anfangs nicht frei von Kritik, hat sich mittlerweile aber als sehr wirkungsvoll erwiesen. Daher plädierte er für eine ganze Reihe solcher Projekte, die müssten mittels einer Potenzialstudie erfasst werden. Zur Problematik von Neubauten in Überschwemmungsgebieten erklärte Lücking, dass man grundsätzlich über ein Verkaufsmoratorium von Flächen und Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nachdenken sollte. Zusätzlich forderte den § 78 Wasserhaushaltsgesetz enger zu fassen um Neubauten in Überschwemmungsgebieten endlich wirksam zu verhindern.

Georg Rast (WWF) wies darauf hin, dass Hochwasserschutz nicht vollkommenen Schutz garantieren kann, daher sei ökologischer Hochwasserschutz notwendig. Allein reine Schutzversprechen und kurzfristige Baumaßnahmen sind nicht ausreichend. Herr Rast plädierte für ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen der angedachten Maßnahmen, was offensichtlich noch nicht der Fall sei. Angesichts des Auenzustandsberichtes aus 2009 wird seiner Auffassung nach deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Er verwies darauf, dass es erhebliche Synergiepotenziale gibt, die dringend zu heben sind. Diese ergeben sich über abgestimmte Maßnahmen, wie etwa Deichrückverlegung mit Auenrenaturierung in Kombination mit Fließpoldern. Insgesamt sei eine Gesamtpotenzialanalyse notwendig, wenn die Synergiepotenziale gehoben werden sollen. Um Konflikte zwischen den Kommunen zu vermeiden sei es dringend notwendig, dass jede ihren Beitrag leistet und der übergeordnete Nutzen deutlich gemacht wird. Auch müsse dringend die Zusammenarbeit mit den Landwirten verbessert werden, diese stehe gerade erst am Anfang. Herr Rast machte deutlich, dass zwar ein Artikelgesetz sinnvoll wäre erweiterte Bundeskompetenzen aber nicht notwendig seien.

Dietmar Wienholdt (LAWA) macht deutlich, dass die besondere Herausforderung bestehen, wenn  landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen oder die Nutzung hochwasserangepasst verändert werden müsste. Etwa mittels Ersatzflächen oder bei Poldern Ersatzzahlungen für den Ertragsausfall z.B. im Einsatzfalle. Landwirtschaft sei zwar auch in Poldern möglich, allerdings sei Maisanbau für den Wasserabfluss so hilfreich wie eine Mauer. Herrn Wienholdt wies darauf hin, dass die Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung endlich von ihrem rein verkehrlichen Blick auf Flüsse wegkommen muss. Eine weitere Baustelle der Bundesregierung war für ihn, dass die anvisierte Summe der Finanzmittel des Bundes für das Nationale Hochwasserschutzprogramm bei weitem nicht ausreichend sei.

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