Gewerbemüll – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Koalition nur halbherzig bei Gewerbeabfällen http://www.peter-meiwald.de/koalition-nur-halbherzig-bei-gewerbeabfaellen/ http://www.peter-meiwald.de/koalition-nur-halbherzig-bei-gewerbeabfaellen/#respond Thu, 15 Dec 2016 14:14:00 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=10783 ]]> La-Liana / pixelio.de

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Die aktuelle Gewerbeabfallverordnung ist nun rund 14 Jahre alt und damit überhaupt nicht mehr zeitgemäß. So ist es höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Denn die laxen Vorgaben der alten Verordnung haben dazu geführt, dass von den jährlich anfallenden gewerblichen Siedlungsabfällen mehr als 90 Prozent noch immer verbrannt werden und mit nur knapp sieben Prozent viel zu wenig werkstofflich verwertet. Die Kreislaufwirtschaft ist daher auch im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle dringend weiter zu entwickeln und dazu das zusätzliche Recyclingpotenzial von 2,4 Millionen Tonnen pro Jahr aus den Gewerbeabfallsammlungen für werkstoffliches Recycling zu erschließen.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass die rund sechs Millionen Tonnen gewerblicher Siedlungsabfälle nicht ähnlichen Vorgaben hinsichtlich Getrennthaltung und Sortierung sowie der Verwertung unterliegen, wie der privat anfallende Hausmüll.

Daher begrüße ich grundsätzlich die Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Zwar werden endlich Recyclingquoten für gemischte Gewerbeabfälle eingeführt, doch wäre hier noch deutlich mehr möglich. In der Verordnung fehlen noch immer Anreize zur Einhaltung der Abfallhierarchie der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem werkstofflichen Recycling sollte daher ein deutlicher Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung eingeräumt werden.

Zumindest sollten die Recyclingquoten so gestaltet sein, dass sie das werkstoffliche Recycling massiv steigern und so ausgestaltet werden, dass das Recyclingunternehmen mit der höchsten Recyclingquote den neuen Standard setzt. Mit diesem Top-Runner-Prinzip werden aufwendige Gesetzesänderungen vermieden und ein marktwirtschaftlicher Anreiz für gutes Recycling gesetzt. Daher habe ich einen entsprechenden Entschließungsantrag im Umweltausschuss zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung gestellt, der leider von der Regierungskoalition abgelehnt wurde.

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Beschlussempfehlung und Bericht Gewerbeabfallverordnung

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