Gülleüberschüsse – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Gülle-Bilanzen nicht schönrechnen http://www.peter-meiwald.de/12261-2/ http://www.peter-meiwald.de/12261-2/#respond Thu, 15 Jun 2017 12:49:35 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=12261 ]]> Der Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Stoffstrombilanz-Verordnung ist ein gewaltiger Rückschritt für alle, die das Grundwasser schützen wollen. Wir baden jetzt aus, was durch eine jahrzehntelange verfehlte CDU-Agrarpolitik bei diesem lebenswichtigen, generationenübergreifenden Thema versäumt worden ist. Denn die industrielle Landwirtschaft zählt insbesondere wegen Überdüngung zu den Hauptverursachern einer durch Nitrat und Phosphat belasteten Umwelt.

Wasser vor Massentierhaltung besser schützen

Die Warnungen von Wasserwirtschaft, Umweltverbänden und Verdi, die wegen der Kabinettsentscheidung Alarm geschlagen haben, müssen von der Bundesregierung ernst genommen werden. Schon heute verursacht die enorme Verschmutzung des Grundwassers erhebliche Kosten. Aber Wasser vergisst nicht. Die Folgen werden die nächsten Generationen treffen. Jahrelang hat die Bundesregierung rücksichtslos und fahrlässig eine Neuordnung des Düngerechts auf die lange Bank geschoben – obwohl bekannt war, dass Deutschland laut EU-Kommission gegen die Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie verstößt.

Das ist ein Armutszeugnis ohnegleichen. Erst nach der Klage der EU-Kommission wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie, dem Druck grüner Agrarminister sowie der Wasser- und Umweltverbände hat die Bundesregierung eingelenkt. Der Kompromiss mit den Ländern führte zu einem neuen Düngegesetz. Genau diesen mühsam errungenen Konsens stellt die Bundesregierung mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zu einer verwässerten Stoffstrombilanz-Verordnung, wieder infrage.

Die Bundesregierung rechnet mit der Verordnung Gülleströme aus großen Massentierhaltungsanlagen schön. Statt realistischer Bilanzen werden fiktive Abzüge errechnet. Megaställe können so weiter Wasser verunreinigen. Mit solchen Rechentricks wird versucht, Gülle und Kot von Millionen Hühnern und Schweinen wegzuzaubern. Aber diese tierischen Exkremente sind nun einmal da und gelangen weiter in unsere Böden und Gewässer.

Umso zweifelhafter ist deshalb, dass die von der EU angedrohten hohen Strafzahlungen mit solchen Gülletricks vermieden werden können. Der Versuch, Obergrenzen bei der Berechnung für Emissionen einzuführen und massenhaft Abzüge in den Güllebilanzen zu ermöglichen, ist jedoch zum Scheitern verurteilt. Mit dieser Verordnung wird ein wirksamer Schutz des Grundwassers nicht erreicht.

Wir Grünen werden daher in Bundesrat und Bundestag die Bundesregierung auffordern, zum vereinbarten Kompromiss mit den Ländern zurückzukehren. Denn wir brauchen eine unbürokratische und zugleich realistische Stoffstrombilanz-Verordnung. Nicht am Sankt Nimmerleinstag. Sondern sofort. Zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Denn unser Grundwasser und unsere Böden vergessen die Sünden einer fehlgeleiteten Agrarpolitik nicht.

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Überdüngung kann richtig teuer werden http://www.peter-meiwald.de/ueberduengung-kann-richtig-teuer-werden/ http://www.peter-meiwald.de/ueberduengung-kann-richtig-teuer-werden/#respond Fri, 20 Jan 2017 14:57:41 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11120 ]]> Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Dass die Gewässer in Deutschland in keinem guten ökologischen Zustand sind, ist keine Neuigkeit. Schon lange wissen wir von starken, deutschlandweiten Wasserverschmutzungen, insbesondere durch Überdüngung und den massiven Einsatz von Antibiotika in der industriellen Tierhaltung. Diese Verschmutzung ist besorgniserregend, weil mit unserem Wasser ein lebensnotwendiges Gut in Gefahr ist. Nur leider hat das Wissen über die Gefährdung unseres Wassers bislang nicht dazu geführt, dass die Bundesregierung effektive Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen hat. Andernfalls wäre Deutschland zuletzt auch kaum von der EU verklagt worden, weil es die europäische Nitratrichtlinie und die Umweltschutzbedingungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß umsetzt und anwendet.

Ein Gutachten des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) „Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserköpern für die Wasserwirtschaft“ zeigt nun noch einmal in aller Deutlichkeit die ökonomischen Folgen der Wasserverschmutzung. Denn die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung steigen mit der zunehmenden Belastung unserer Gewässer. In besonders betroffenen Regionen könnte sich das Trinkwasser künftig um bis zu 62 Prozent verteuern, wenn sich die Düngepraxis nicht ändert. Das BDEW-Gutachten macht aber auch deutlich, dass es noch nicht zu spät für ein Umlenken der Politik ist: Durch eine Verschärfung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung ließe sich die Nitratbelastung nachhaltig reduzieren, betont Martin Weyand vom BDEW. Die erlassenen Vorgaben müssten dann natürlich auch wirksam überwacht werden. Positive Beispiele, an denen sich Deutschland orientieren könnte, gibt es durchaus: In Dänemark konnten durch umfassende Meldepflichten und Kontrollen für die Düngung Böden und Wasser beispielsweise deutlich entlastet werden.

Die Ergebnisse der BDEW-Gutachten bestätigen grüne Forderungen nach einem wirksamen Gewässerschutz und einer nachhaltigen Agrarwende. Wir müssen die Gülleströme in Deutschland endlich ordentlich erfassen und die Gülleüberschüsse deutlich senken. Welche landwirtschaftlichen Veränderungen im Sinne des Gewässerschutzes notwendig sind, fasst der Antrag „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen“ von Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Wir halten außerdem eine Nachbesserung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesregierung für unabdingbar. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unser Wasser verschmutzen – insbesondere die Landwirtschaft und auch die Bergbauindustrie – weiterhin weitgehend von finanziellen Beiträgen zum Gewässerschutz befreit sind. Dass das EU-rechtlich eigentlich vorgeschriebene Verursacherprinzip in der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes keine konsequente Berücksichtigung findet, lässt sich den deutschen Verbraucher*innen wohl ebenso wenig erklären wie dem Europäischen Gerichtshof. In unserem Änderungsantrag setzen wir uns außerdem für Rechtssicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer, die solche Entgelte erheben, ein. Wenn wir nicht endlich anfangen, unsere Gewässer wirksam zu schützen, wird sich das rächen durch die ökologischen und ökonomischen Kosten, die Umweltverschmutzungen, eine aufwändige Trinkwasseraufbereitung und die Nichteinhaltung von EU-Recht verursachen.

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