Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Glyphosat bleibt „wahrscheinlich krebserregend“ – keine Entwarnung durch WHO http://www.peter-meiwald.de/glyphosat-bleibt-wahrscheinlich-krebserregend-keine-entwarnung-durch-who/ http://www.peter-meiwald.de/glyphosat-bleibt-wahrscheinlich-krebserregend-keine-entwarnung-durch-who/#respond Wed, 18 May 2016 09:29:25 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=9008 ]]> © Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

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Aktuelle Meldungen, nach denen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Meinung zu Glyphosat geändert haben soll, und das Ackergift nun doch nicht krebserregend sei, entpuppen sich als Zeitungsente. Tatsächlich hat das gemeinsame Gremium zu Pestizidrückständen (JMPR) der Welternährungsorganisation (FAO) und der WHO nur seine alte Einschätzung wiederholt, dass die in Lebensmitteln vorhandenen Glyphosatrückstände keine Risiken mit sich brächten. In der Presse wurde dies kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Wiederzulassung von Glyphosat in der EU teilweise irrtümlich als entlastendes Ergebnis hinsichtlich der Gefährlichkeit von Glyphosat dargestellt. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO stuft Glyphosat jedoch unverändert als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein.

Von entlastenden Ergebnissen kann also keine Rede sein. Denn tatsächlich bezieht sich die JMPR-Bewertung ausschließlich auf Risiken durch Rückstände in Lebensmitteln, ihr Urteil dazu: Glyphosatrückstände, die über die Nahrung aufgenommen werden, erhöhen das Krebsrisiko nicht. Laut EU-Pestizidgesetzgebung dürften Stoffe mit krebserregenden Eigenschaften aber überhaupt nicht zugelassen werden – egal, ob die Aufnahmemengen ein Risiko mit sich bringen oder nicht. Nicht bewertet wurden vom JMPR außerdem die Fragen nach notwendigem Arbeitsschutz oder der Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Auch die potentiell besonders gefährliche Wirkung von Mehrfachrückständen unter Beteiligung von Glyphosat („Pestizid-Cocktails“) wurde ausgeblendet. Und an der Tatsache, dass Glyphosat erheblich zum Artensterben beiträgt, hat sich in keinster Weise etwas durch den JMPR-Bericht geändert.

Der JMPR ist wegen diverser Interessenkonflikte umstritten, die Glaubwürdigkeit seiner Einschätzung ist deshalb fragwürdig. So wurden die entscheidenden Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden an Personen mit bekanntermaßen engen Verbindungen zur Agrochemie-Industrie vergeben. Die im letzten Jahr von Experten geforderte Überarbeitung der Literaturrichtlinien des JMPR, um auch unabhängige Studien angemessen zu berücksichtigen, fand nicht statt. Die Details der JMPR-Neubewertung sollen erst in einigen Wochen oder Monaten öffentlich gemacht werden. Beobachter waren bei dem Treffen nicht zugelassen.

Das JMPR-Urteil verstärkt die Unklarheiten und den Dissens in Sachen Glyphosat  – gleichzeitig ist im April eine weitere epidemiologische Studie erschienen, die einen Zusammenhang zwischen Glyphosat-Anwendung und Krebshäufigkeit nahe legt. Ein Grund mehr, gerade jetzt keine Neuzulassung auszusprechen! Solange eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, muss das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen und die Belastung der Menschen mit Glyphosat so weit wie möglich reduziert werden. Neben der Frage nach der krebserregenden Wirkung gibt es zudem etliche weitere ungeklärte Fragen zur Gefährlichkeit von Glyphosat für Menschen und Tiere. Zum jetzigen Zeitpunkt darf es deshalb keine Wiederzulassung von Glyphosat geben!

Der Bundestag hätte letzte Woche die Chance gehabt, den Schlingerkurs der Regierung durch ein klares Votum zu beenden, doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauten sich nicht, durch Zustimmung zu unserem GRÜNEN Antrag „Vorsorgeprinzip ernst nehmen – keine erneute Genehmigung für Glyphosat“ öffentlich Farbe zu bekennen.

 

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Glyphosat wird nicht verhindert http://www.peter-meiwald.de/glyphosat-wird-nicht-verhindert/ http://www.peter-meiwald.de/glyphosat-wird-nicht-verhindert/#respond Thu, 12 May 2016 10:16:38 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8990 ]]> images (2)Die Parlamentarier*innen trauen sich nicht, den Glyphosat-Stopp zu bekräftigen. SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks hat erklärt, einer Glyphosat-Wiederzulassung nicht zuzustimmen. Auch der Bundestag hätte heute eine echte Chance gehabt, öffentlich und nachweislich die Zustimmung der Bundesregierung für eine erneute EU-Zulassung von Glyphosat zu stoppen. Doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauen sich nicht, diese richtige Entscheidung im Bundestag durch Zustimmung zu unserem GRÜNEN Antrag zu bekräftigen.

Auch meine heimischen MdB-Kolleg*innen Barbara Woltmann (CDU/CSU), Dennis Rohde (SPD) und Stephan Albani (CDU/CSU) verpassten bei der Abstimmung erneut die Chance, sich im Sinne ihrer Wähler*innen gegen die Wiederzulassung von Glyphosat und für den Schutz von Menschen und Umwelt einzusetzen. Jetzt werden wir insbesondere Umweltministerin Hendricks an ihren Worten und Taten messen: Deutschland darf in Brüssel der erneuten Glyphosat-Zulassung nicht zustimmen. Das Ackergift darf nicht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern durchgepeitscht werden.

Dabei ist der Schlingerkurs dieser Regierung zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium in Sachen Glyphosat spektakulär. Es kann nicht verwundern, dass die Verunsicherung der Bürger*innen täglich wächst. Angesichts der nicht auszuschließenden Gefahren für Menschen und Artenvielfalt sollte Deutschland aber konsequenterweise dem Beispiel Frankreichs folgen und die Neuzulassung ablehnen. Für klare Fakten wurde heute eine Chance vertan: Die Kolleg*innen Woltmann, Albani und Rohde und mit ihnen die ganze Union und SPD haben mit ihrer Weigerung, über den GRÜNEN Antrag heute abzustimmen, gezeigt, was sie vom Recht des Parlaments halten, die Politik der Bundesregierung zu begleiten: Nichts.

imagesWenn der Antrag im Ausschuss ist, ist die Abstimmung in Brüssel längst gelaufen und der Antrag damit hinfällig. Sich als Parlament derart selbst zu entmündigen, ist inakzeptabel. Wer das europäische Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf Glyphosat jetzt nicht erneut zulassen. Schon gar nicht weitgehend ohne Einschränkungen, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die von den WHO-Expert*innen attestierte Krebsgefahr ist nicht widerlegt. Die Fehler in der Bewertung des Deutschen Instituts für Risikobewertung sind nicht aufgeklärt, etliche weitere Risiken für Umwelt und Gesundheit sind in der bisherigen Bewertung nicht berücksichtigt.

Zum Hintergrund: Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat im März 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen dagegen zu der Einschätzung, Glyphosat sei bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht gesundheitsschädlich. Internationale Wissenschaftler haben allerdings dem EFSA- und dem zugrundeliegenden BfR-Bewertungsbericht eine Reihe methodischer Fehler und nicht berücksichtigter Ergebnisse nachgewiesen. In der nächsten Woche, am 18./19.052016 wird ein mit Vertretern der Mitgliedsstaaten besetzter Ausschuss der EU-Kommission (SCoPAFF) über die Wiederzulassung abstimmen. Nachdem ein erster Versuch der Abstimmung im März vertagt wurde, da keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten für eine Wiederzulassung zustande gekommen wäre, hat die Kommission nun einen Entwurf mit kosmetischen Änderungen vorgelegt. Forderungen nach einem besseren Gesundheitsschutz, einer deutlich verkürzten Zulassung oder einer Beschränkung der Anwendung, wie sie z.B. das Europäische Parlament gefordert hatte, sind allerdings weiterhin nicht enthalten. Frankreich hat deshalb schon angekündigt, weiterhin mit Nein zu stimmen. Falls Deutschland sich erneut enthät, ist denkbar, dass es auch nächste Woche wieder nicht für eine qualifizierte Mehrheit reicht.

Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de/glyphosat

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