Kinderlärm – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Tag gegen Lärm http://www.peter-meiwald.de/tag-gegen-laerm-2/ http://www.peter-meiwald.de/tag-gegen-laerm-2/#respond Wed, 26 Apr 2017 08:43:09 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11896 ]]> Tag Gegen Lärmc

Die Lärmbelastung in Deutschland gerade an großen Straßen oder Ausweichstrecken für die LKW-Maut ist viel zu hoch. Dazu trägt insbesondere der starke LKW-Verkehr auf unseren Straßen bei. Hinzu kommen vielerorts die Belastungen durch Lärm von Flughäfen, Industrie- oder Bahnanlagen. Die verkehrsbedingte „Akustische Vielfalt in Deutschland“, das Motto des diesjährigen Tags gegen Lärm, ist jedenfalls groß und übertönt vielerorts die angenehmeren Geräusche von spielenden Kindern, Vögeln oder im Wind rauschenden Blättern.

Ärgerlich ist vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung bis heute kein Konzept hat, wie der ausufernde Lastwagenverkehr endlich begrenzt werden kann. Vorgaben für eine Verlagerung der Transporte auf die Schiene fehlen ebenso wie konsequenter Lärmschutz zugunsten der Anwohner an Straßen, auf denen der LKW-Verkehr immer mehr wird. Auch die konsequente Förderung von deutlich leiseren Elektroantrieben und des Fahrradverkehrs im Rahmen einer echten Mobilitätswende könnte gerade im städtischen Bereich zu einer spürbaren Lärmsenkung führen. Doch das Verkehrsministerium beschäftigt sich lieber mit einer Ausländermaut.

Diese Ignoranz geht zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung und ist nicht mit dem Vorsorgegedanken in Einklang zu bringen. Denn es ist unstrittig, dass Lärm krank macht. Im Gegenteil: selbst bei Autobahnneubauprojekten wie der A20 in Niedersachsen werden lediglich Lärmausbreitungsformeln im Planverfahren abgearbeitet. Die konkrete Belastung der betroffenen Menschen spielt keine Rolle.

Hier geht zum Grünen Plan gegen Lärm.

Hier findet ihr die Position zu Kinderlärm von Sportanlagen.

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Kinderprivileg bei Sportlärm http://www.peter-meiwald.de/kinderprivileg-bei-sportlaerm/ http://www.peter-meiwald.de/kinderprivileg-bei-sportlaerm/#respond Thu, 26 Jan 2017 14:24:29 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11153 ]]> Quelle: michael hirschka/pixelio.de

Quelle: michael hirschka/pixelio.de

Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung: Kinder bleiben benachteiligt

Sport hat in unserer Gesellschaft wichtige Funktionen, denn er fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die gesellschaftliche Integration. Deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, sich in ihrem Umfeld sportlich zu betätigen. Gleichzeitig darf Sport nicht auf Kosten derjenigen betrieben werden, die in unmittelbarer Nachbarschaft von Sportanlagen wohnen und ein Recht auf Schutz vor Lärmimmissionen haben.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die eigentlich einen fairen Ausgleich zwischen Sporttreibenden und Anwohner*innen schaffen soll, wurde ihrer Aufgabe in den letzten Jahren allerdings nicht mehr gerecht. Aufgrund veränderter Lebens-, Schul- und Arbeitsrealitäten von Kindern und Erwachsenen kam es vermehrt zu Konflikten zwischen Sport- und Wohnbedürfnissen.

Doch obwohl Bündnis 90/Die Grünen schon im März 2015 mit einem Antrag auf die Problematik aufmerksam machte, wurde eine Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung lange versäumt. Nun hat die Bundesregierung endlich Schritte in die richtige Richtung unternommen. So sollen die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die mittäglichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Ich begrüße es außerdem, dass der sogenannte „Altanlagenbonus“ künftig auch bei umfangreichen Änderungen oder Modernisierungen einer Sportanlage gesichert ist.

Problematisch ist allerdings die Einführung der neuen Kategorie „urbane Gebiete“, denn in Gebieten dieser Kategorie sollen höhere, gesundheitsgefährdende Lärmgrenzwerte gelten. An anderer Stelle bleibt der Gesetzesentwurf der Großen Koalition dagegen hinter den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen zurück (siehe: unser Antrag und ein ergänzender Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes): So wird Kinderlärm auf Sportanlagen künftig nicht, wie von uns vorgeschlagen, dem Lärm in Kindergärten und auf (Ball-)Spielplätzen gleichgestellt. Damit wird eine Chance verpasst, die sportliche Betätigung von Kindern zu fördern.

Alles in allem beweist die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf zwar einige Reformbereitschaft, konnte sich aber wohl nicht dazu durchringen, auf berechtigte Kritik und Verbesserungsvorschläge der Opposition einzugehen. Und das, obwohl die Positionen von Bündnis 90/Die Grünen in einer öffentlichen Anhörung auch von mehreren Sachverständigen bekräftigt wurden.

Hier findet ihr die Videoaufzeichnung der öffentlichen Anhörung zu zu der Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

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Tag gegen Lärm 2016 http://www.peter-meiwald.de/tag-gegen-laerm/ http://www.peter-meiwald.de/tag-gegen-laerm/#respond Wed, 27 Apr 2016 08:10:12 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8824 ]]> Tag gegen Lärm 2016

Tag gegen Lärm 2016

Lärm führt zu Stress und macht krank

Der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ will das Bewusstsein dafür schärfen, dass Industrielärm, Lärm am Arbeitsplatz, Verkehrslärm, Fluglärm oder Schienenlärm krank machen, und daher uns alle angeht. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm steht an erster Stelle der Quellen von Belästigung von Verkehrslärm der Straßenverkehr, gefolgt von Fluglärm und Bahnlärm. Insgesamt spielen auch Nachbarschafts- und Industrielärm eine erhebliche Rolle und stehen bei der Gesamtbetrachtung an dritter und vierte Stelle der größten Lärmquellen. Gerade der Protest gegen die Auswirkungen von Lärm auf Bürgerinnen und Bürger gehört zur Gründungsgeschichte der Grünen. Ob gegen sinnlose Straßenbauprojekte, den Ausbau von Flughäfen oder zu wenig Lärmschutz an Bahnlinien.

Zu viel Lärm führt zu körperlichen Stressreaktionen und somit zu mehr Stresshormonen. Der Einfluss auf das autonome Nervensystem und das hormonelle System hat zur Folge, dass sich Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren verändern. Die langfristigen Folgen von erhöhter Lärmbelastung sind Gehörschäden, stärkere biologische Risikofaktoren wie höhere Blutfette, Blutzucker und Veränderung der Gerinnungsfaktoren, hinzukommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Arterienverkalkung, Bluthochdruck bis zum Herzinfarkt.

Mehr Lärmbelastung durch neuen Bundesverkehrswegeplan

Wenn es beim Schutz vor Verkehrslärm konkret wird, knausert die Bundesregierung mit Haushaltsmitteln und arbeitet nicht einmal ihren wenig ambitionierten Koalitionsvertrag ab. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger hat in den vergangenen Jahren daher kaum abgenommen. Im Gegenteil, Verkehrsminister Dobrindt verschärft das Problem mit dem Bundesverkehrswegeplan zusätzlich: Wer weiterhin den Neubau über den Erhalt von Straßen und Brücken setzt, wird die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Verkehrslärm noch weiter verstärken.

Rechtliche Grundlagen für Lärmschutz nicht ausreichend

Das Fluglärmschutzgesetz reicht nicht aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen fehlen völlig. Dies wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung in dem Sondergutachten „Fluglärm reduzieren – Reform- bedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ kritisiert.

Auch beim Lärmschutz auf der Schiene bleibt die Bundesregierung weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Grundprobleme, dass Menschen an Bestandsstrecken keinen Anspruch auf Lärmschutz haben, Lärm nicht verkehrsträgerübergreifend beurteilt wird und sich Lärmschutzmaßnahmen an Durchschnittswerten und nicht an Maximalpegeln orientieren, tastet die Bundesregierung nicht an. Hinzu kommt, dass bis 2016 nicht annähernd die Hälfte aller Güterwagen auf „leise“ Bremsen umgerüstet worden sind.

Allerdings treibt manchmal das Engagement gegen Lärm auch seltsame Blüten, wie etwa gegen Kindertagesstätten oder Spielplatze in reinen Wohngebieten. So gibt es immer wieder Gerichtsurteile, mit denen der Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund des einhergehenden Lärms eingeschränkt, mit erheblichen Auflagen versehen oder sogar verboten wurden.

Grüner Plan gegen Lärm

Zwar muss der passive Lärmschutz verstärkt werden und wir treten dafür ein, dass ein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge nicht nur für den Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen gilt. An bestehenden Straßen und Schienenwegen fehlt der Rechtsanspruch, Lärmsanierung findet hier nur nach Kassenlage statt. So kann es nicht weitergehen.

Dennoch kann der passive Lärmschutz nur das letzte Mittel der Wahl sein, am besten ist es noch immer den Lärm direkt an der Quelle, also an Fahr- und Flugzeugen direkt, abzustellen. Wir wollen daher Vorfahrt für aktiven Lärmschutz.

Der Schutz vor Lärm bei der Planung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan muss stärker berücksichtigt werden. Zu diesem Vorrangkriterium gehört auch, die Folgen von Verkehrsprojekten für landwirtschaftlich, kulturell und zur Erholung genutzte Flächen zu berücksichtigen. Der bestandsnahe und schnell umsetzbare Ausbau muss dabei Vorrang vor Neubau haben. Kommunen benötigen einen größeren Ermessens- und Entscheidungsspielraum, um Geschwindigkeiten anzupassen. Es braucht endlich einen Bundesnetzplan statt eines Wunschkonzerts in Form des Bundesverkehrswegeplans.

Außerdem brauchen wir Fahrzeuge, die weniger Lärm verursachen. Die Geräuschgrenzwerte für Pkw müssen weiter abgesenkt werden. Elektromobilität ist nicht nur der zentrale Weg, um Mobilität zu erhalten, die Luftqualität zu verbessern und das Klima zu schützen, sondern senkt auch erheblich die Lärmbelastung. Dennoch ist Deutschland meilenweit vom Ziel eines Leitmarktes für Elektroautos entfernt. Wie wir das ändern wollen könnt ihr im Positionspapier „Grüne Automobilpolitik 2015 – Das Auto neu erfinden“ nachlesen.

Auch beim Fluglärm brauchen wir endlich wirksame Lärmobergrenzen und ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm. Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden.

Lärmschutz mit Augenmaß

Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur mit unserem Antrag „Vorrang für Kinder – Auch beim Lärmschutz“ dafür stark gemacht, dass die rechtliche Situation von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten im Bauplanungsrecht verbessert wird.

Mit dem Antrag „Sport und Alltag verbinden – Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen“ machen wir deutlich, dass wir Sport und Alltag verbinden und die Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen wollen. Auch Kinderlärm auf Sportanlagen muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sportanlagen leichter saniert werden können.

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Lärmschutzregeln für Sportanlagen anpassen http://www.peter-meiwald.de/laermschutzregeln-fuer-sportanlagen-anpassen/ http://www.peter-meiwald.de/laermschutzregeln-fuer-sportanlagen-anpassen/#respond Mon, 30 Mar 2015 13:42:43 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=5353 ]]>
Jugendsport [adel/pixelio.de]

Jugendsport

Auseinandersetzungen um Kinderlärm, der unter anderem auch von Sportanlagen ausgeht, belasten seit Jahren Gerichte und Streitparteien. Das Problem ist also nicht ganz neu. Der Bundestag hat schon am Ende der letzten Wahlperiode eine Lösung aufgezeigt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat aber verzögert und taktiert, statt das Problem umfassend anzupacken. Dabei bedurfte es lediglich zweier kleiner Gesetzesänderungen.

In der vergangenen Wahlperiode wurde aufgrund des Drucks aus der Opposition im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt, dass Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist, und in der Baunutzungsverordnung wurde deutlich gemacht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen Wohngebieten grundsätzlich – und nicht nur ausnahmsweise – zulässig sind.

Bisher drohen besonders alte Sportanlagen ganz wegzufallen, wenn sie saniert werden sollten. Das Ergebnis ist besonders paradox: Bevor eine Sportanlage ganz aus dem Stadtbild verschwindet, lässt man sie lieber dahinrotten. Auch wenn das Geld und der politische Wille seitens der öffentlichen Hand wären. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Sportstätte ihren „Altanlagenbonus“ nicht verliert, nur weil sie modernen Standards an Umweltverträglichkeit und Sporttauglichkeit angepasst wird.

Wir Grüne haben in den Ausschussberatungen beantragt, Verbesserungen analog auch für die Jugendlichen im Bereich der Bolzplätze, Skateanlagen und ähnlicher Flächen anzustreben. In unserem Entschließungsantrag hatten wir damals den Vorschlag gemacht, in der Sportanlagenlärmschutzverordnung eine Regelung für die sogenannte Bolzplätze (und ähnliche Angebote) zu schaffen. Denn wo es um sportliche Betätigung von Jugendlichen geht, sollte der dazugehörige Lärm auch entsprechend behandelt werden. Dem ist die Bundesregierung bisher leider nicht nachgekommen.

Daher haben wir jetzt einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, Sport und Alltag zu verbinden und die Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anzupassen. Denn auch Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Denn auch Kinderlärm von Sportanlagen muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sportanlagen leichter saniert werden können.

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