Meinungsfreiheit – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Kein einschüchterndes Verfahren gegen Osman Baydemir! http://www.peter-meiwald.de/kein-einschuechterndes-verfahren-gegen-osman-baydemir/ http://www.peter-meiwald.de/kein-einschuechterndes-verfahren-gegen-osman-baydemir/#respond Wed, 08 Feb 2017 09:25:01 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11243 ]]> Es ist davon auszugehen, dass bereits heute oder in den kommenden Tagen der angekündigte Prozess gegen den türkischen Abgeordneten Osman Baydemir (HDP) angesetzt wird. Für Osman Baydemir habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen im Deutschen Bundestag Dr. Karamba Diaby (SPD) und Frank Heinrich (CDU/CSU) die Schutzpatenschaft im Rahmen der überfraktionellen Initiative „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ übernommen.

(v. l. n. r.) Frank Heinrich MdB (CDU/CSU), Dr. Karamba Diaby MdB (SPD) und ich (Bündnis 90/Die Grünen) fordern die Einhaltung rechtstaatlicher Standards für unseren Kollegen Osman Baydemir (HDP)

(v. l. n. r.) Frank Heinrich MdB (CDU/CSU), Dr. Karamba Diaby MdB (SPD) und ich (Bündnis 90/Die Grünen) fordern die Einhaltung rechtstaatlicher Standards für unseren Kollegen Osman Baydemir (HDP)

Hierzu haben wir gemeinsam folgende Erklärung verfasst:

„Besorgt schauen wir auf den anstehenden Prozess in der Türkei gegen den demokratisch gewählten Abgeordneten, Osman Baydemir (HDP)“ erklärt Dr. Karamba Diaby. Dem kurdischen Menschenrechtspolitiker wird wegen Regierungskritik der Prozess gemacht. Offiziell wird er dafür wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“ angeklagt. Sein Gerichtsprozess wird voraussichtlich am 8. Februar 2017 stattfinden.

Die Anklage erfolgte nach einer Rede, die Herr Baydemir am 17. März 2016 in der von ihm im türkischen Parlament vertretenen Provinz Şanlıurfa hielt. Osman Baydemir kritisierte in seiner Rede das von der türkischen Regierung verhängte Verbot des Nourouz-Festes, eines von Kurden gefeierten Neujahrs- und Frühlingsfestes. Zudem wandte sich der HDP-Abgeordnete gegen die jüngste Repressionspolitik der türkischen Regierung in den kurdisch dominierten Regionen der Türkei: Ganze Stadtviertel im Südosten des Landes wurden in den letzten Monaten abgeriegelt, Ausgangssperren wurden verhängt und das Militär bekämpft – auch weiterhin – kurdische sogenannte „Terroristen“ mit Scharfschützen und Panzern.

Der türkische Präsident Erdoğan diffamierte zuletzt zunehmend all jene, die sich gewaltlos für eine größere politische und kulturelle Selbstbestimmung der Kurden in der Türkei engagieren, als „Terroristen“. So auch im Falle Baydemirs. Denn mit Verweis auf das immense Leid der Zivilbevölkerung forderte der HDP-Abgeordnete eine friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen der türkischen Regierung und großen Teilen der kurdischen Bevölkerung im Südosten des Landes.

Dafür steht er nun als angeblicher Unterstützer einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Daher appellieren wir an die türkische Regierung, rechtsstaatliche Standards nicht der „Terrorbekämpfung“ zu opfern, und das Recht der freien Meinungsäußerung, ebenso wie die kulturellen und politischen Rechte aller Bürger/innen des Landes zu wahren. „Die Unterdrückung von Minderheiten in der Türkei und die bürgerkriegsähnlichen Zustände im Südosten des Landes müssen ein rasches Ende finden“, fordert Peter Meiwald.

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Sicherheit in Herkunftsstaaten nicht per Einstufung erreichbar http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/ http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/#respond Fri, 13 May 2016 08:09:48 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8986 ]]> Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039). Gemeinsam mit weiteren Kolleginnen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre ich zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist, nicht im Einklang. Die Anwendung des Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlasten. Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrechten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten von Schutzsuchenden nicht. Deshalb lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.

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© I-vista / pixelio.de

Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt. Daher begegnet das vorliegende Gesetz auch erheblichen verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken.

Der Sachverständige Dr. Marx hat in der öffentlichen Anhörung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 115) zutreffend ausgeführt: „Ebensowenig darf der Gesetzgeber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimmten Minderheit, nicht hingegen andere dieser Minderheit nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt werden, für sicher erklären. Anhaltspunkte dafür, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber die Bestimmung eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat auch dann vorsehen wollte, wenn zwar bestimmte Personen- und Bevölkerungsgruppen von Verfolgung oder Misshandlung nicht betroffen, eine oder mehrere andere Gruppen hingegen derartigen Maßnahmen ausgesetzt sind, lassen sich weder dem Wortlaut von Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren entnehmen.“ (Ausschussdrucksache 18(4)546 B, S. 3).

In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und weitere Personen, die sie kritisch zur Politik der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert, bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und persönlichen Freiheiten gehindert.

In allen drei Staaten werden Frauen durch die Rechtsordnung, von den Behörden und im Alltag teilweise erheblich diskriminiert und von der Partizipation am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen; in nicht nur vereinzelten Fällen sind sie von Zwangsverheiratung betroffen. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden von hohen Gefängnisstrafen bedroht; Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind im Alltag Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, ohne auf den Schutz der staatlichen Behörden vertrauen zu können.

Algerien, Marokko und Tunesien haben die Todesstrafe nicht abgeschafft; die Sicherheitsbehörden sind für nicht nur vereinzelte Fälle erniedrigender und unmenschlicher Behandlung, insbesondere in Gewahrsams- und Hafteinrichtungen, verantwortlich, ohne dass sie dafür von staatlichen Stellen effektiv zur Rechenschaft gezogen werden.

Marokko verbietet und verfolgt nach wie vor Kritik an der fortdauernden Besetzung der Westsahara und beeinträchtigt dadurch die freie Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes; die Sahrauis und Menschen, die sich kritisch zur Westsahara-Politik der marokkanischen Regierung äußern, werden an der effektiven Wahrnehmung ihrer persönlichen Freiheiten in vielerlei Hinsicht und in erheblichem Maße gehindert. Wegen der seit dem Jahr 1975 fortdauernden Besetzung des Gebiets der Westsahara begegnet die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat nicht nur menschenrechtlichen und außenpolitischen, sondern auch praktischen Bedenken. Schon die Frage, ob dauerhaft im Gebiet der Westsahara lebende Sahrauis marokkanische Staatsangehörige sind und damit von der Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären, ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Rechtsauffassung der Bundesregierung, der marokkanischen Regierung und der Frente Polisario als einzig in Betracht kommende legitime Vertretung des sahrauischen Volkes nicht übereinstimmen.

Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dieser Kritik überzeugende Argumente entgegenzusetzen. Die fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfragen unserer Fraktion zur Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien (Drucksachen 18/8192, 18/8193 und 18/8194) hat sie versäumt und dadurch die Berücksichtigung ihrer Antworten im Gesetzgebungsverfahren vereitelt. Ihre Antworten auf mehrere parlamentarische Fragen in diesem Zusammenhang vermochten es nicht, die bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz auszuräumen (vgl. Plenarprotokolle vom 17.02.2016, S. 15166 ff., 24.02.2016, S. 15450 ff., 27.04.2016, S. 16345).
Daher lehnen wir dieses Gesetz auch aus rechtlichen Erwägungen ab.

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Prozessauftakt türkische Zeitung „Cumhuriyet“ http://www.peter-meiwald.de/prozessauftakt-tuerkische-zeitung-cumhuriyet/ http://www.peter-meiwald.de/prozessauftakt-tuerkische-zeitung-cumhuriyet/#respond Sat, 19 Mar 2016 10:54:15 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8341 ]]> Anlässlich des Prozessauftakts gegen den Chefredakteur der türkischen Tageszeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar, und seinen Kollegen Erdem Gül am 25. März in Istanbul, haben 135 Abgeordnete inklusive mir, aus allen vier Fraktionen des Bundestages, an den türkischen Staatspräsidenten, R.T. Erdoğan, geschrieben. Wir äußern darin unsere tiefe Sorge über das Ende des Friedensprozesses und den aktuellen Stand der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei.

ErstunterzeichnerInnen sind Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Frank Heinrich (CDU), Cansel Kiziltepe (SPD) und Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen).

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Freiheit und so weiter http://www.peter-meiwald.de/freiheit-und-so-weiter/ http://www.peter-meiwald.de/freiheit-und-so-weiter/#respond Tue, 23 Sep 2014 13:50:02 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3665 ]]> Freiheitskongreß der GRÜNEN Bundestagsfraktion war am 19. September in Berlin. Ein großes Thema mit vielen Teilnehmenden aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Politikfeldern. Lange war’s vorbereitet als großer Input in ein zentrales Thema grüner Zukunftsplanung. Schade, dass der Kongreß dann gerade an dem Tag stattfand, an dem die grün-rote Baden-Württembergische Landesregierung der schwarz-roten Beschneidung des individuellen Rechts auf Asyl für Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina im Bundesrat zur Mehrheit verhalf. Immerhin, unsere Bundestagsfraktion, „meine“ niedersächsische Landesregierung und auch unser Parteirat haben sich anders entschieden. Trotzdem kein guter Auftakt für eine GRÜNE Befassung mit dem Thema „Freiheit“.

Natürlich gab es dann aber auch inhaltliche Debatten im Plenum und in verschiedenen Foren zu unserem Umgang mit dem Freiheitsbegriff. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir GRÜNE bei der Freiheit genauso wie bei anderen urgrünen Themen wie Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Ökologie, Demokratie oder Gendergerechtigkeit zukünftig wieder deutlicher und mit klaren Werten und Konturen erkennbar sind. Freiheit ist eben nicht Beliebigkeit, „Äquidistanz“ oder „Laissez-Faire“, sondern ein Ziel-Wert neben anderen. Von der Definition her halte ich es – konservativ? – weiterhin gerne mit Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. „Andersdenkend“ ist dabei in der heutigen globalen Welt aber zu erweitern auf all jene, die sich selbst kein Gehör verschaffen können und keine Lobby haben.

Unter einem so verstandenen Freiheitsbegriff streben wir GRÜNE nach Freiheit vor staatlicher Überwachung, nach Freiheit für selbstbestimmte Lebensentwürfe, nach Meinungs- und Pressefreiheit. Gleichzeitig müssen wir unsere Freiheit aber auch verteidigen gegen monopolartige Macht von Konzernen und Handelsketten, gegen Klima- und Umweltschädigungen, die unsere Gesundheit und Über-Lebensgrundlagen gefährden und gegen soziale Ausgrenzungen, die viele Menschen auf der Welt unfrei machen, weil ihnen soziokulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorenthalten wird und ihr täglicher Kampf ums Überleben keinen Raum für freie Persönlichkeitsentfaltung bietet.

So habe ich uns GRÜNE eigentlich immer schon verstanden!

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