Menschenrechte – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Zum Weltflüchtlingstag: Warum Handeln so dringend nötig ist http://www.peter-meiwald.de/zum-weltfluechtlingstag-warum-handeln-so-dringend-noetig-ist/ http://www.peter-meiwald.de/zum-weltfluechtlingstag-warum-handeln-so-dringend-noetig-ist/#respond Tue, 20 Jun 2017 09:47:33 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=12310 ]]> Weltweit waren noch nie so viele Menschen auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung und Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen – mehr als 65 Millionen! Heute begehen wir den Weltflüchtlingstag, der uns mahnen sollte, dringend mehr für eine echte Bekämpfung der Fluchtursachen zu tun. Da helfen keine Lippenbekenntnisse und etwas Geld, es braucht eine Vielzahl an Maßnahmen in nationalen und internationalen Politik, ja, und Geduld. Wenn wir den Klimaschutz ernstnehmen, so schützen wir nicht nur unsere Küstenregion und sichern landwirtschaftliche Erträge, entscheidend ist das weltweite Einstehen für den Klimavertrag von Paris. Denn das ist wohl der wichtigste Schritt, um weltweit die Lebensgrundlagen von Menschen zu schützen.

Die Geflüchteten, die schon bei uns sind, müssen wir besser integrieren: Beispielsweise durch mehr und besser qualifizierende Sprachkurse. Aber auch der Familiennachzug ist psychologisch wichtig für eine gelungene Integration: Die Geflüchteten brauchen eine Perspektive. Wenn die Gedanken sich nur um die zurückgebliebene Familie drehen und gleichzeitig keine Bleibeperspektive gegeben ist, sorgt das für eine unglaubliche Belastung der Menschen, die sie bremst, um ihr neues Leben bei uns in die Hand nehmen zu können. Es kann nicht sein, dass der Staat etwa Kindern nicht das Recht zugesteht, mit ihren Eltern zusammenzuleben und umgekehrt sollten für Eltern für ihre Kinder sorgen können. Der grundgesetzliche Schutz der Familie gilt eben nicht nur für die deutsche Familie!

Wir lösen zudem keine Probleme, wenn Geflüchtete in Länder abgeschoben werden sollen, in denen Krieg und Terror herrschen. Aktuelles Beispiel: Afghanistan. Die amtierende Bundesregierung verhält sich hier schlicht unmenschlich. Mit GRÜNER Regierungsbeteiligung wird es solche Spielchen, die auf den rechten Wählerrand schielen, auf Kosten so vieler Geflüchteter nicht geben. Wir setzen uns weiter für einen Abschiebestopp ein.​

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Schreiben von über 160 Mitgliedern des Bundestages an den Botschafter der Republik Türkei http://www.peter-meiwald.de/schreiben-von-ueber-160-mitgliedern-des-bundestages-an-den-botschafter-der-republik-tuerkei/ http://www.peter-meiwald.de/schreiben-von-ueber-160-mitgliedern-des-bundestages-an-den-botschafter-der-republik-tuerkei/#respond Mon, 27 Feb 2017 15:44:56 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11377 ]]>

Sehr geehrter Herr Botschafter,

wir wenden uns an Sie aus Sorge um die deutsch-türkische Freundschaft und das Verfahren gegen den Journalisten Deniz Yücel.
Deniz Yücel ist einer der profiliertesten deutschen Journalisten. Er scheut es nie, den Finger in die Wunden zu legen, aber er verschont dabei keine Seite. Deshalb hat seine Arbeit in Deutschland dazu beigetragen, Vorurteile und Diskriminierungen offenzulegen und zu bekämpfen – mal mit den Mitteln des Humors, mal mit denen der ernsten politischen Analyse.

Er hat einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass es heute eine große Gruppe selbstbewusster türkischstämmiger Deutscher gibt, die für die Freundschaft unserer beider Länder von größter Bedeutung ist. Auch als Korrespondent in der Türkei arbeitet Deniz Yücel für die deutsch-türkische Verständigung. Er zeichnet ein differenziertes Bild Ihres Landes und weckt damit hier in Deutschland Interesse und Verständnis für die türkische Politik.

Wie es bei jedem freien Journalisten und kritischen Geist der Fall ist, erregt seine Arbeit teilweise Anstoß. Es ist der Anstoß des freien Denkens und der offenen politischen Debatte. Diese geistige Debatte ist das beste Mittel gegen den Terrorismus, der ihm jetzt paradoxerweise vorgeworfen wird. Wir appellieren daher eindringlich an Sie, sich für die schnelle Freilassung von Deniz Yücel einzusetzen und ihm und seinen KollegInnen die freie Arbeit zu ermöglichen. Nur wenn wir mit offenem Visier über politische Ideen diskutieren und gelegentlich auch streiten, haben wir eine Chance, den Terrorismus zu besiegen.

Im Sinne einer zivilen Politik und im Sinne der deutsch-türkischen Freundschaft danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung.
Hochachtungsvoll

Niels Annen, SPD
Omid Nouripour, Grüne
Jan van Aken, Linke
Luise Amtsberg, Grüne
Rainer Arnold, SPD
Heike Baehrens, SPD
Ulrike Bahr, SPD
Doris Barnett, SPD
Klaus Barthel, SPD
Dr. Matthias Bartke, SPD
Dr. Dietmar Bartsch, Linke
Bärbel Bas, SPD
Marie-Luise Beck, Grüne
Volker Beck, Grüne
Ralph Brinkhaus, CDU
Agnieszka Brugger, Grüne
Karl-Heinz Brunner, SPD
Eva Bulling-Schröter, Linke
Edelgard Bulmahn, Grüne
Dr. Lars Castellucci, SPD
Jürgen Coße, SPD
Sevim Dağdelen, Linke
Bernhard Daldrup, SPD
Dr. Karamba Diaby, SPD
Dr. Diether Dehm, Linke
Elvira Drobinski-Weiß, SPD
Katja Dörner, Grüne
Michael Engelmeier, SPD
Petra Ernstbeger, SPD
Saskia Esken, SPD
Fritz Felgentreu, SPD
Elke Ferner, SPD
Christian Flisek, SPD
Annette Groth, Linke
Andrej Hunko, Linke
Dr. Stefan Kaufmann, CDU
Ulrich Kelber, SPD
Cansel Kiziltepe, Linke
Maria Klein-Schmeink, Grüne
Jürgen Klimke, CDU
Sylvia Kotting-Uhl, Grüne
Ute Finckh-Krämer, SPD
Thorsten Frei, CDU
Dagmar Freitag, SPD
Anette Kramme, SPD
Thomas Gambke, Grüne
Wolfgang Gehrcke, Linke
Angelika Glöckner, SPD
Nicole Gohlke, Linke
Katrin Göring-Eckardt, Grüne
Kerstin Griese, SPD
Anja Hajduk, Grüne
Metin Hakverdi, SPD
Ulrich Hampel, SPD
Sebastian Hartmann, SPD
Britta Haßelmann, Grüne
Hubertus Heil, SPD
Gabriela Heinrich, SPD
Wolfgang Hellmich, SPD
Prof. Dr. Heribert Hirte, CDU
Gabriele Hiller-Ohm, SPD
Robert Hochbaum, CDU
Dr. Anton Hofreiter, Grüne
Inge Höger, Linke
Bärbel Höhn, Grüne
Thorsten Hoffmann, CDU
Dr. Eva Högl, SPD
Sigrid Hupach, Linke
Dieter Janecek, Grüne
Ulla Jelpke, Linke
Josip Juratovic, SPD
Susanna Karawanskij, Linke
Kerstin Kassner, Linke
Katja Keul, Grüne
Sven-Christian Kindler, Grüne
Katja Kipping, Linke
Lars Klingbeil, SPD
Tom Koenigs, Grüne
Dr. Bärbel Kofler, SPD
Daniela Kolbe, SPD
Kordula Kovac, CDU
Anette Kramme, SPD
Oliver Krischer, Grüne
Katrin Kunert, Linke
Renate Künast, Grüne
Christian Lange, SPD
Caren Lay, Linke
Monika Lazar, Grüne
Sabine Leidig, Linke
Steffen-Claudio Lemme, SPD
Ralph Lenkert, Linke
Stefan Liebich, Linke
Dr. Tobias Lindner, Grüne
Burkhard Lischka, SPD
Kirsten Lühmann, SPD
Dr. Birgit Malecha-Nissen, SPD
Peter Meiwald, Grüne
Dr. Matthias Miersch, SPD
Elisabeth Motschmann CDU
Niema Movassat, Linke
Cornelia Möhring, Linke
Detlef Müller, SPD
Michelle Müntefering, SPD
Özcan Mutlu, Grüne
Alexander Neu, Linke
Dr. Andreas Nick, CDU
Dietmar Nietan, SPD
Uli Nissen, SPD
Thomas Nord, Linke
Dr. Konstantin von Notz, Grüne
Dr. Tim Ostermann, CDU
Cem Özdemir, Grüne
Markus Paschke, SPD
Martin Patzelt CDU
Harald Petzold, Linke
Sabine Poschmann, SPD
Achim Post, SPD
Brigitte Pothmer, Grüne
Sascha Raabe, SPD
Daniela de Ridder, SPD
Andreas Rimkus, SPD
Stefan Rebmann, SPD
Rene Röspel, SPD
Tabea Rößner, Grüne
Claudia Roth, Grüne, VP
Corinna Rüffer, Grüne
Susann Rüthrich, SPD
Dr. Sarah Ryglewski, SPD
Manuel Sarrazin, Grüne
Hans-Joachim Schabedoth, SPD
Axel Schäfer, SPD
Elisabeth Scharfenberg, Grüne
Ulle Schauws, Grüne
Gerhard Schick, Grüne
Dr. Dorothee Schlegel, SPD
Dagmar Schmidt, SPD
Matthias Schmidt, SPD
Ulla Schmidt, SPD
Patrick Schnieder, CDU
Elfi Scho-Antwerpes, SPD
Sven Schulz, SPD
Kordula Schulz-Asche, Grüne
Frank Schwabe, SPD
Dr. Petra Sitte, Linke
Norbert Spinrath, SPD
Svenja Stadler, SPD
Christoph Strässer, SPD
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Grüne
Johannes Singhammer, CSU
Martina Stamm-Fibich, SPD
Kerstin Tack, SPD
Dr. Karin Thiessen, SPD
Franz Thönnes, SPD
Carsten Träger, SPD
Markus Tressel, Grüne
Jürgen Trittin, Grüne
Kathrin Vogler, Linke
Ute Vogt, SPD
Sven Volmering, CDU
Sahra Wagenknecht, Linke
Doris Wagner, Grüne
Beate Walter Rosenheimer, Grüne
Gabi Weber, SPD
Harald Weinberg, Linke
Bernd Westphal, SPD
Waltraud Wolff, SPD

Den Original-Brief finden Sie in .pdf-Format auch hier

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http://www.peter-meiwald.de/schreiben-von-ueber-160-mitgliedern-des-bundestages-an-den-botschafter-der-republik-tuerkei/feed/ 0
Kein einschüchterndes Verfahren gegen Osman Baydemir! http://www.peter-meiwald.de/kein-einschuechterndes-verfahren-gegen-osman-baydemir/ http://www.peter-meiwald.de/kein-einschuechterndes-verfahren-gegen-osman-baydemir/#respond Wed, 08 Feb 2017 09:25:01 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11243 ]]> Es ist davon auszugehen, dass bereits heute oder in den kommenden Tagen der angekündigte Prozess gegen den türkischen Abgeordneten Osman Baydemir (HDP) angesetzt wird. Für Osman Baydemir habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen im Deutschen Bundestag Dr. Karamba Diaby (SPD) und Frank Heinrich (CDU/CSU) die Schutzpatenschaft im Rahmen der überfraktionellen Initiative „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ übernommen.

(v. l. n. r.) Frank Heinrich MdB (CDU/CSU), Dr. Karamba Diaby MdB (SPD) und ich (Bündnis 90/Die Grünen) fordern die Einhaltung rechtstaatlicher Standards für unseren Kollegen Osman Baydemir (HDP)

(v. l. n. r.) Frank Heinrich MdB (CDU/CSU), Dr. Karamba Diaby MdB (SPD) und ich (Bündnis 90/Die Grünen) fordern die Einhaltung rechtstaatlicher Standards für unseren Kollegen Osman Baydemir (HDP)

Hierzu haben wir gemeinsam folgende Erklärung verfasst:

„Besorgt schauen wir auf den anstehenden Prozess in der Türkei gegen den demokratisch gewählten Abgeordneten, Osman Baydemir (HDP)“ erklärt Dr. Karamba Diaby. Dem kurdischen Menschenrechtspolitiker wird wegen Regierungskritik der Prozess gemacht. Offiziell wird er dafür wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“ angeklagt. Sein Gerichtsprozess wird voraussichtlich am 8. Februar 2017 stattfinden.

Die Anklage erfolgte nach einer Rede, die Herr Baydemir am 17. März 2016 in der von ihm im türkischen Parlament vertretenen Provinz Şanlıurfa hielt. Osman Baydemir kritisierte in seiner Rede das von der türkischen Regierung verhängte Verbot des Nourouz-Festes, eines von Kurden gefeierten Neujahrs- und Frühlingsfestes. Zudem wandte sich der HDP-Abgeordnete gegen die jüngste Repressionspolitik der türkischen Regierung in den kurdisch dominierten Regionen der Türkei: Ganze Stadtviertel im Südosten des Landes wurden in den letzten Monaten abgeriegelt, Ausgangssperren wurden verhängt und das Militär bekämpft – auch weiterhin – kurdische sogenannte „Terroristen“ mit Scharfschützen und Panzern.

Der türkische Präsident Erdoğan diffamierte zuletzt zunehmend all jene, die sich gewaltlos für eine größere politische und kulturelle Selbstbestimmung der Kurden in der Türkei engagieren, als „Terroristen“. So auch im Falle Baydemirs. Denn mit Verweis auf das immense Leid der Zivilbevölkerung forderte der HDP-Abgeordnete eine friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen der türkischen Regierung und großen Teilen der kurdischen Bevölkerung im Südosten des Landes.

Dafür steht er nun als angeblicher Unterstützer einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Daher appellieren wir an die türkische Regierung, rechtsstaatliche Standards nicht der „Terrorbekämpfung“ zu opfern, und das Recht der freien Meinungsäußerung, ebenso wie die kulturellen und politischen Rechte aller Bürger/innen des Landes zu wahren. „Die Unterdrückung von Minderheiten in der Türkei und die bürgerkriegsähnlichen Zustände im Südosten des Landes müssen ein rasches Ende finden“, fordert Peter Meiwald.

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Strategien zum internationalen Schutz von Menschenrechtsverteidigern http://www.peter-meiwald.de/strategien-zum-internationalen-schutz-von-menschenrechtsverteidigern/ http://www.peter-meiwald.de/strategien-zum-internationalen-schutz-von-menschenrechtsverteidigern/#respond Fri, 30 Sep 2016 12:32:39 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=10279 ]]> Um die wichtige Frage, was wir in Deutschland und Europa dafür tun können, dass Menschen, die sich in aller Welt für den Schutz und die Rechte von anderen, für eine funktionierende Zivilgesellschaft, Demokratie und Frieden einsetzen, und die deshalb selbst von Diktaturen oder autoritären Regimen bedroht werden, Schutz bekommen, ging es in einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses am vergangenen Mittwoch. Gern habe ich zu diesem hochaktuellen Thema dort meine Fraktion vertreten, auch weil es dabei viele Berührungspunkte mit meiner Arbeit als Koordinator des Parlamentariernetzwerks Genozidprävention im Deutschen Bundestag und im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gibt.

Hier das Video zur öffentlichen Anhörung

Zu der öffentlichen Sitzung waren hierzu mit Thomas Gebauer (medico international), Jean Pierre Froehly (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR)), Michael Krennerich (Universität Erlangen-Nürnberg) sowie Martin Lessenthin (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V.) vier ausgewiesene Experten eingeladen worden. Diese lieferten uns politisch Verantwortlichen fundierte Analysen und Einschätzungen auch zu jüngeren Entwicklungen und Herausforderungen in der Menschenrechtsverteidigung, etwa Staaten wie Ägypten oder Russland betreffend.

Dass sich bei der Beschäftigung mit diesem Thema stets das Gefühl einschleicht, dass man angesichts der multiplen internationalen Problemlagen immer ein Stück weit gegen Windmühlen kämpft, ist dabei genauso wahr wie die Tatsache, dass konkrete Menschenrechtsverletzungen immer wieder auch durch Einsatz, Hartnäckigkeit und klare Haltung abgemildert oder gar beseitigt werden können. Hierzu ein Beispiel aus unserer Europäischen Union: Jahrelang wurden in Malta gut 40 nordkoreanische Gast-(treffender: Zwangs-)ArbeiterInnen in der Textilindustrie bei Hungerlöhnen und indiskutablen Arbeitspensen ausgebeutet. Jahrelang ist daran nichts geändert worden, bis der staatliche und zivilgesellschaftliche Druck aus anderen europäischen Nationen so groß wurde, dass aus Gründen des internationalen Ansehens Malta dieser unmöglichen Praxis ein Ende bereitete.

Diese Erfolgsmeldung steht dem hingegen bei unseren polnischen Nachbarn noch aus, wo ebenfalls hunderte NordkoreanerInnen in den Werften und der extensiven Landwirtschaft schuften müssen. Bis jetzt sind bei der rechtskonservativen Regierung die internationalen Protestnoten – auch aus Deutschland – allerdings reaktionslos verhallt. Dies ist aber kein Grund nachzulassen, ganz im Gegenteil.

In der weiteren Debatte fragte ich die Experten u. a. danach, ob sich das Thema Menschenrechtsverteidigung angesichts des Raumes, den es in der öffentlichen Debatte einnimmt, nicht völlig inadäquat in konkreter Forschungsanstrengung, auch in Deutschland abbildet. Diesen Eindruck bestätigte mir vor allem Herr Gebauer, der deutlich unterstrich, dass Forschungsförderung durch bewusstes Setzen von incentives und von entsprechendem Mitteleinsatz durchaus stärker möglich wäre.

Ein anderes negatives Beispiel, welches zeigt, dass auch hierzulande Menschenrechtsverteidiger*innen die Arbeit erschwert wird, ist der Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus‘ von attac durch deutsche Finanzämter. Hier sitzt auch die schwarz-rote Bundesregierung die Problematik aus, und hat Offensichtlich kein Interesse daran, irgendetwas am  so neu geschaffenen Status quo zu ändern. Die Experten bestätigten unisono in der Anhörung, dass sie die derzeitige Gemeinnützigkeits- und Abgabenordnung für absolut antiquiert halten. Es ist völlig inakzeptabel, dass hier der wichtigen, in erster Linie internationalen Arbeit von menschenrechtsverteidigenden Organisationen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, angesichts der großen Herausforderungen und Baustellen, die Staaten und Zivilgesellschaft global gemeinsam anzugehen hat.

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Sicherheit in Herkunftsstaaten nicht per Einstufung erreichbar http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/ http://www.peter-meiwald.de/sicherheit-in-herkunftsstaaten-nicht-per-einstufung-erreichbar/#respond Fri, 13 May 2016 08:09:48 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8986 ]]> Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039). Gemeinsam mit weiteren Kolleginnen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkläre ich zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist, nicht im Einklang. Die Anwendung des Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlasten. Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrechten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten von Schutzsuchenden nicht. Deshalb lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.

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© I-vista / pixelio.de

Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt. Daher begegnet das vorliegende Gesetz auch erheblichen verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken.

Der Sachverständige Dr. Marx hat in der öffentlichen Anhörung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 115) zutreffend ausgeführt: „Ebensowenig darf der Gesetzgeber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimmten Minderheit, nicht hingegen andere dieser Minderheit nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt werden, für sicher erklären. Anhaltspunkte dafür, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber die Bestimmung eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat auch dann vorsehen wollte, wenn zwar bestimmte Personen- und Bevölkerungsgruppen von Verfolgung oder Misshandlung nicht betroffen, eine oder mehrere andere Gruppen hingegen derartigen Maßnahmen ausgesetzt sind, lassen sich weder dem Wortlaut von Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren entnehmen.“ (Ausschussdrucksache 18(4)546 B, S. 3).

In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und weitere Personen, die sie kritisch zur Politik der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert, bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und persönlichen Freiheiten gehindert.

In allen drei Staaten werden Frauen durch die Rechtsordnung, von den Behörden und im Alltag teilweise erheblich diskriminiert und von der Partizipation am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen; in nicht nur vereinzelten Fällen sind sie von Zwangsverheiratung betroffen. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden von hohen Gefängnisstrafen bedroht; Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind im Alltag Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, ohne auf den Schutz der staatlichen Behörden vertrauen zu können.

Algerien, Marokko und Tunesien haben die Todesstrafe nicht abgeschafft; die Sicherheitsbehörden sind für nicht nur vereinzelte Fälle erniedrigender und unmenschlicher Behandlung, insbesondere in Gewahrsams- und Hafteinrichtungen, verantwortlich, ohne dass sie dafür von staatlichen Stellen effektiv zur Rechenschaft gezogen werden.

Marokko verbietet und verfolgt nach wie vor Kritik an der fortdauernden Besetzung der Westsahara und beeinträchtigt dadurch die freie Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes; die Sahrauis und Menschen, die sich kritisch zur Westsahara-Politik der marokkanischen Regierung äußern, werden an der effektiven Wahrnehmung ihrer persönlichen Freiheiten in vielerlei Hinsicht und in erheblichem Maße gehindert. Wegen der seit dem Jahr 1975 fortdauernden Besetzung des Gebiets der Westsahara begegnet die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat nicht nur menschenrechtlichen und außenpolitischen, sondern auch praktischen Bedenken. Schon die Frage, ob dauerhaft im Gebiet der Westsahara lebende Sahrauis marokkanische Staatsangehörige sind und damit von der Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären, ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Rechtsauffassung der Bundesregierung, der marokkanischen Regierung und der Frente Polisario als einzig in Betracht kommende legitime Vertretung des sahrauischen Volkes nicht übereinstimmen.

Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dieser Kritik überzeugende Argumente entgegenzusetzen. Die fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfragen unserer Fraktion zur Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien (Drucksachen 18/8192, 18/8193 und 18/8194) hat sie versäumt und dadurch die Berücksichtigung ihrer Antworten im Gesetzgebungsverfahren vereitelt. Ihre Antworten auf mehrere parlamentarische Fragen in diesem Zusammenhang vermochten es nicht, die bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz auszuräumen (vgl. Plenarprotokolle vom 17.02.2016, S. 15166 ff., 24.02.2016, S. 15450 ff., 27.04.2016, S. 16345).
Daher lehnen wir dieses Gesetz auch aus rechtlichen Erwägungen ab.

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Sind Militäreinsätze zum Schutz von Menschenrechten legitim und wirksam? http://www.peter-meiwald.de/sind-militareinsaetze-legitim-und-wirksam/ http://www.peter-meiwald.de/sind-militareinsaetze-legitim-und-wirksam/#respond Thu, 30 May 2013 21:37:42 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=243 ]]> Am Mittwoch, dem 29.05.2013, moderierte ich eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Katja Keul (MdB) und Peter Tobiassen (Evang. Bildungswerk Ammerland). Wir trafen uns an dem Abend auf Einladung der Ammerländer GRÜNEN im Alten Stadthaus in Westerstede. Der Abend stand unter den Überschriften „Bundeswehr und Parlament – Der Einsatz in Mali“ und „Sind Militäreinsätze zum Schutz von Menschenrechten legitim und wirksam?“.

Podium Katja Keul

V.l.n.r.: Peter Tobiassen, Peter Meiwald, Katja Keul

Zu Beginn des Abends berichtete Katja Keul, niedersächsische Spitzenkandidatin im Bundestagswahlkampf, Mitglied des Bundestages und des Verteidigungsausschusses, von der Delegationsreise nach Mali, an der sie im April teilgenommen hat. Sie besuchte dort u.a. das Bundeswehr-Kontingent, das ein Lazarett betreibt und an der Ausbildung der Streitkräfte des Landes beteiligt ist.

„Die Lage in Mali war bereits Ende 2011 labil“, erläuterte Katja Keul. „Das Krisenpotential wurde allerdings zu spät erkannt.“ Die Chance der Prävention im Rahmen der internationalen Schutzverantwortung (=responsibility to protect) sei nicht genutzt worden, obwohl eine Vermittlung von außen wichtig gewesen wäre. So habe die Gewalteskalation nicht verhindert werden können. Dass Frankreich militärisch intervenierte, als die Rebellen auf dem Weg in Richtung der Hauptstadt Bamako waren, und damit auf den Hilferuf der malischen Armee reagierte, sei die richtige Entscheidung gewesen. Frankreich habe in einer riskanten Notaktion die malische Übergangsregierung stabilisiert und verhindert, dass Mali im Chaos versinkt. Mit einem weiteren Vorstoß der Rebellen in den Süden wären jegliche Verhandlungen unmöglich geworden.

Auch die Entscheidung zur Beteiligung der deutschen Bundeswehr an der Ausbildung der Streitkräfte des Landes, werde von den GRÜNEN im Bundestag mitgetragen, so Katja Keul weiter, denn der Aufbau staatlicher Sicherheitsstrukturen sei wichtig, um die Lage in Mali zu stabilisieren und die Rückkehr der Flüchtlinge zu ermöglichen.

Im Anschluss an ihren Bericht diskutierte Katja Keul mit Peter Tobiassen, dem Leiter des Evangelischen Bildungswerkes Ammerland und Vorstandsmitglied im Forum Ziviler Friedensdienst Deutschland, über das Konzept der Schutzverantwortung (= Responsibility to protect), seine ethische Bewertung und mögliche Alternativen.

2005 haben fast alle Staats- und Regierungschefs anerkannt, dass jeder Staat seine Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen schützen und die internationale Gemeinschaft Staaten hierbei mit zivilen und militärischen Maßnahmen unterstützen muss. Kein Staat sollte sich bei schweren Menschenrechtsverletzungen hinter seiner Souveränität verstecken können. Das Konzept besteht aus drei Säulen – der Pflicht zur Prävention, zur Reaktion und zum Wiederaufbau.

Am Beispiel Mali sei deutlich geworden, waren sich Katja Keul und Peter Tobiassen einig, dass die Pflicht zur Reaktion ihre Berechtigung habe, die Prävention aber ausgebaut und gestärkt werden müsse. „Bisher kommen auf 1 Euro, der für die Prävention ausgegeben wird, 1000 Euro für die militärische Reaktion“, führte Peter Tobiassen aus. „Wünschenswert wäre ein von allen Bundestagsfraktionen getragener Beschluss, die Ausgaben für militärische Einsätze strikt auf den Betrag zu begrenzen, der zuvor für zivile Konfliktregulierungsmaßnahmen eingesetzt wurde.“

Peter Tobiassen berichtete in dem Zusammenhang von der Arbeit von Friedensfachkräften, die vom Forum Ziviler Friedensdienst (ZFD) ausgebildet werden. „Kein Militäreinsatz kann dauerhaften Frieden schaffen. Das gelingt nur mit langfristiger Friedensarbeit mit dem Primat des Zivilen.“

Katja Keul ergänzte, ein friedliches Zusammenleben und Austragen von Konflikten könne nicht von oben verordnet werden, die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen wie des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) oder des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) seien bei der Unterstützung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Konfliktländern und bei der Gewaltvermeidung enorm wichtig. Bisher hätten es die Ministerien versäumt, diese Fachexpertise wirklich zu nutzen, so Katja Keul. „Deswegen fordern wir GRÜNEN in unserem Bundestagswahlprogramm u.a. die Stärkung der Zivilen Krisenprävention. Zivile Krisenprävention muss ins Zentrum deutscher Außenpolitik rücken. Dazu gehören die Bereitstellung hinreichender finanzieller Mittel und der Aufbau eines Personalpools von qualifizierten Fachkräften u.a. aus Polizei, Justiz und Verwaltung.“

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