Nitratrichtlinie – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Peters Parlamentsgezwitscher http://www.peter-meiwald.de/peters-parlamentsgezwitscher-13/ http://www.peter-meiwald.de/peters-parlamentsgezwitscher-13/#respond Tue, 29 Mar 2016 07:50:46 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8401 ]]> Peters Parlamentsgezwitscher

Peters Parlamentsgezwitscher

Sitzungswoche 14. – 18. März 2016

Die Sitzungswoche begann mit einer öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Thema „Änderung des Düngerechts“ im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages. Die Anhörung war notwendig und längst überfällig, da nach zweijährigem Druck der EU Kommission endlich auch die Bundesregierung beginnt, das Düngerecht zu ändern. Allerdings werden die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung der Überdüngung  von Grundwasser und Oberflächengewässern nicht ausreichen, um die zwei Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuwehren.

Die Situation des Gewässerschutzes in Deutschland ist mehr als mangelhaft, das wurde auch durch die Antworten der Regierung zu meiner Kleinen Anfrage „Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ deutlich. Die eingeladenen Experten, u.a. auch als Wasserexperte Karsten Specht von „unserem“ OOWV, stellten einhellig klar, dass eine Hoftorbilanz zwingend erforderlich ist, um endlich zu einer korrekten Bilanzierung von Nährstoffüberschüssen in Regionen mit Nitratproblemen, das sind in der Regel die Regionen mit industrieller Tierhaltung, zu kommen. Hier könnt ihr euch das Video zur öffentlichen Anhörung zur Änderung des Düngerechts ansehen.

In der AG Energie und Klima ging es anschließend vor allem um die Chancen der Power to Gas-Technologie zur sektorübergreifenden Weiterentwicklung der Energiewende. Die Umwandlung überschüssigen erneuerbaren Stroms in Methangas kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Energiewende endlich auch in den Wärmemarkt und den Verkehr zu bringen. Speicher stehen dann im Gasnetz ausreichend zur Verfügung. Nötig und überfällig ist dazu allerdings endlich eine Beendigung der Abgabenbelastung dieser Technik.

Nach den üblichen Fraktionsgremien am Dienstag mit der Arbeitsgruppe Umwelt und Bauen sowie des Arbeitskreises 2 der Fraktion hatte ich einen Interviewtermin mit Radio Arabella – wieder einmal zu Kaffeekapseln. Das Thema rennt wirklich gerade.

Am Mittwoch war das öffentliche Fachgespräch „Perspektiven der weltweiten Entwicklung der Atomenergie sowie der Erneuerbaren Energien“ der Höhepunkt der Sitzung des Umweltausschusses. Als Experten waren Mycle Schneider vom World Nuclear Industry Status Report (WNISR) und Dr. Timur Gül von der Internationalen Energieagentur (IEA) eingeladen. Herr Schneider zeigte den weltweiten Abstieg der Atomenergie auf und war sehr skeptisch hinsichtlich einer Renaissance, gerade auch angesichts der vereinbarten Klimaziele. Dr. Gül verwies auf das Schlüsselrisiko fallender Preise fossiler Energieträger für die Erneuerbaren Energien. Er verwies darauf, dass die Förderung der erneuerbaren Energien transparent und vorausschauend sein müsste, um Investoren Sicherheit zu geben und die Energiewende nicht zu gefährden. Hier findet ihr das Video des öffentlichen Fachgesprächs „Perspektiven der weltweiten Entwicklung der Atomenergie sowie der Erneuerbaren Energien“.

Im Plenum gab es dann schon wieder eine Generaldebatte zur Regierungserklärung der Kanzlerin zum Europäischen Rat. Hauptthema war natürlich wieder die Frage des Umgangs mit den Geflüchteten in Europa und die zweifelhafte Zusammenarbeit mit der immer mehr ins Undemokratische abdriftenden Republik Türkei. Erdogans Umgang mit den Kurden und der freien Presse in seinem Land ist nicht zu akzeptieren.

Am Abend durfte ich die Sprecherin für Energiepolitik der grünen Bundestagsfraktion, Dr. Julia Verlinden, auf dem Podium einer Fachtagung zu Thema „Energiepolitik in der 18. Legislaturperiode – Rückblick, Sachstand, Ausblick“ vertreten.

Der Donnerstag startete mit einem Frühstück mit Vertretern der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Themen waren die Novellen der Klärschlamm- und Oberflächengewässerverordnung. Die Nitratbelastung von und anthropogene Spurenstoffe, wie etwa Mikroplastik oder Medikamente, in Gewässern. Danach folgte eine Sitzung der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (KZE), die ich für eine namentliche Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages über die Fortsetzung des EUTM-Einsatzes in Somalia, den ich abgelehnt habe,  kurz verlassen musste.

Interessant war anschließend noch die Debatte um die Anerkennung des deutschen Völkermordes an den Herero und Nama in Namibia. Unseren Antrag dazu hatten wir kurzfristig noch einmal zurückgezogen, weil es nach unseren diversen Gesprächen u.a. auch mit dem namibischen Botschafter noch einmal einen Versuch geben soll, eine gemeinsame Basis des Bundestages zu einer entsprechenden Anerkennungserklärung zu finden. Ich hoffe, dass das endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen wird. Nicht verstehen kann ich allerdings weiterhin, dass die CDU/CSU-Fraktion zwar immer fraktionsübergreifende gemeinsame Anträge zu diesen Themen einfordert, allerdings kategorisch die KollegInnen von den Linken von den Verhandlungen dazu ausschließt.

Der Freitagmorgen begann mit einem Treffen mit Vertretern von Schüler helfen Leben zur Situation der Geflüchteten auf der Balkanroute. Danach hatte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil zu einer Info-Veranstaltung zu den aktuellen Verhandlungsergebnissen zum Länderfinanzausgleich in die Landesvertretung des Landes Niedersachsen eingeladen.

 

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Wasserverschmutzer auf Kaperfahrt http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/ http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/#respond Fri, 19 Feb 2016 15:22:57 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7999 ]]> Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.

Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.

Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.

Was macht die Bundesregierung?

Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.

Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.

Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.

Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.

Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.

Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.

Grüne Position Gewässerschutz

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010
Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.

Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.

Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.

Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.

Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.

Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.

Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.

Rede zum Wasserhaushaltsgesetz

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Gewässerschutz verbessern http://www.peter-meiwald.de/gewaesserschutz-verbessern-umweltproblem-nitrat-endlich-angehen/ http://www.peter-meiwald.de/gewaesserschutz-verbessern-umweltproblem-nitrat-endlich-angehen/#respond Fri, 11 Sep 2015 09:12:49 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=6731 ]]>  tutto62  / pixelio.de

tutto62 / pixelio.de

Aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage „Gewässerbelastung in Deutschland“ geht hervor, dass 25% der Grundwasserkörper aufgrund von hohen Nitratwerten in einem schlechten chemischen Zustand sind. Schwerpunkte sind insbesondere Gebiete mit hoher Viehbesatzdichte.

Bei den Oberflächengewässern sieht es noch schlimmer aus: Nur 10 % der natürlichen Fluss- und Bachabschnitte erreichen einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand. Und alle Übergangs- und Küstengewässerkörpern verfehlen aufgrund von deutlich überhöhten Nährstoffeinträgen den guten ökologischen Zustand.

Im Vergleich zu 2010 ist die Anzahl der Fließgewässer, in denen man einen gesetzeswidrigen Nitratwert gemessen hat sogar um das knapp 2,5-fache gestiegen.

Auch wenn es natürlich weitere Ursachen gibt, bleibt festzuhalten, dass die Landwirtschaft einer der maßgeblichen Faktoren ist, die dazu führen, dass 90 % der Flüsse in Deutschland in keinem guten ökologischen Zustand sind und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie seit Jahren gegen die Bundesrepublik anhängig ist.

Offensichtlich hat die Landwirtschaft trotz einiger Erfolge bis etwa zum Jahr 2007 seit Beginn der 90er Jahre keinen nachhaltigen Beitrag geleistet, den hohen Nitrateintrag in unsere Gewässer zu senken.

Umweltproblem Nitrat endlich angehen

Die Bundesregierung kennt die seit langem mehr als erschreckende Belastung von Grundwasserkörpern, Flüssen und Bächen und weiß auch, dass die Landwirtschaft maßgeblich für das Nitrat in unserem Wasser verantwortlich ist. Ganz erschreckend aus Sicht von Mensch und Natur ist darüber hinaus, dass es nach Auskunft der Bundesregierung für Biozide und ihre Abbauprodukte im Wasser bislang nicht einmal eine bundesweite Datenerfassung und Auswertung gibt.

Trotzdem versucht Landwirtschaftsminister Schmidt mit allen Mitteln, selbst gegen das Umweltministerium, die längst überfällige Novelle der Düngeverordnung auszubremsen und zu verwässern, obwohl bzw. gerade weil diese das zentrale Instrument für deutlich verringerte Stickstoffeinträge in die Umwelt sein muss. Lobbydruck der Agroindustrie geht offenbar wieder einmal vor Umwelt- und Verbraucherschutz.

Es darf nicht sein, dass für die Nachlässigkeit der Bundesregierung am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Gesundheit bezahlen müssen.

Wir brauchen ambitionierte Reduktionsziele, um die Stickstoffmengen wieder auf ein umweltverträgliches Maß zu bringen. Wir fordern zudem einen besonderen Schutz für Regionen, die nur geringe Nährstoffmengen vertragen können.

Eine Verbesserung kann nur erreicht werden, wenn alle Verursacher ihren Beitrag leisten. Allen voran die industrialisierte Landwirtschaft mit zu vielen Tieren auf zu wenig Fläche.

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