Restmüll – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Kein echtes Wertstoffgesetz http://www.peter-meiwald.de/kein-echtes-wertstoffgesetz/ http://www.peter-meiwald.de/kein-echtes-wertstoffgesetz/#respond Mon, 20 Jun 2016 09:45:15 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=9402 ]]> La-Liana / pixelio.de

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So bleibt Deutschland Verpackungsmüll-Europameister

Grüne Bewertung des Arbeitsentwurfs für ein Wertstoffgesetz von Britta Haßelmann MdB, Sprecherin für Kommunalpolitik, und Peter Meiwald MdB, Sprecher für Umweltpolitik:

Der neue Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes bläht das bestehende System der Abfallsammlung und Verwertung noch weiter auf und steigert die ohnehin bestehende Intransparenz für Bürgerinnen und Bürger. Von einer Wertstoffsammlung im ursprünglichen weiteren Sinne kann keine Rede sein. Nicht nur die organisatorische Trennung von Duale Systemen (Verpackungen) und Kommunen (Restmüll) bleibt bestehen. Im neuen Entwurf wird auf die seit Jahren diskutierte Integration der Produkte aus ähnlichen Materialien, sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen von Bratpfanne bis Bobby-Car, in die Sammlung verzichtet. Sie bleibt der freiwilligen Vereinbarung zwischen Kommune und Dualem System überlassen. Der Entwurf ist ein echter Rückschritt. Wenn dieser Gesetz wird, ist für Jahrzehnte die Chance auf eine wirkliche Neugestaltung der Wertstoffsammlung und mehr Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft, also der stofflichen Verwertung von Sekundärrohstoffen, verpasst.

Die Forderung von uns Grünen und der Bundesländer, die Sammlung aller Abfälle aus privaten Haushalten in eine, nämlich die kommunale Hand zu geben, und so klare Zuständigkeiten und mehr Transparenz zu schaffen, wird ignoriert. Das teure und ineffiziente System der getrennten Entsorgung durch Kommunen und Duale Systeme vor Ort wird aufrechterhalten. Die Kommunen werden gezwungen, sich mit privaten Entsorgern abzustimmen und Abstimmungsvereinbarungen zu treffen. Für Kooperation auf Augenhöhe mangelt es den Kommunen aber an durchsetzbaren Rechten. Zwar soll die Kommune die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen festlegen können, aber nur „soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist“ (§ 22 Abs. 2 WertstoffG AE). So verkommt die Organisation der Sammlung vor Ort zur reinen Verhandlungsmasse. Die Kommune kann als staatliche Instanz nicht einmal verbindliche Vorgaben machen, weil die Bundesregierung ihr nicht zu die Zuständigkeit für Sammlung gibt, so wie wir Grüne es vorschlagen.

Ein für Bürgerinnen und Bürger undurchsichtiges System wird nicht transparent und bürgernäher gestaltet. Die Komplexität wird sogar noch weiter erhöht.Rechtsstreite aus den erzwungenen Abstimmungsvereinbarungen sind vorprogrammiert. Das System ist außerdem zu statisch. Einmal erzwungene Kompromisse werden schwer wieder rückgängig zu machen sein. Statt eine einfache und bürgerorientierte Sammlung aus einer Hand durch die Kommunen zu organisieren, erhalten die Städte und Gemeinden lediglich ein paar rechtlich unverbindliche organisatorische Mitspracherechte. Das ist falsch. Die Menschen vor Ort sollten mehr bestimmen können, was mit ihrem Müll passiert.

Der neue Entwurf sieht nur noch Recyclingquoten für Verpackungen vor. Recyclingquoten für Produkte aus ähnlichen Materialien, also Recyclingquoten für stoffgleiche Nichtverpackungen, fehlen völlig. Die Quote für die werkstoffliche Verwertung von Plastikverpackungen wird gegenüber dem Entwurf vom Oktober 2015 sogar von 80 auf 70 Prozent gesenkt. Das verringert den Anspruch für Recycling deutlich und stellt eine quasi Absage an die Kreislaufwirtschaft dar. Die Recyclingquoten für Verpackungen werden zwar erhöht aber nur statisch festgelegt und fortgeschrieben. Eine Ausgestaltung als selbstlernendes System findet nicht statt. Das selbstlernende System hätte den Vorteil, dass die Höhe der zu erfüllenden Recyclingquoten für die Folgejahre sich an den besten Recyclingergebnissen des Vorjahres orientieren. Dies wäre ein echter Top-Runner-Mechanismus mit entsprechenden Anreizen für Innovation und mehr Recycling.

Die neu geschaffene Kontrollinstanz „Zentrale Stelle“ mit hoheitlichen Befugnissen, wird von Handel und Hersteller dominiert. Somit besteht die Gefahr, dass möglichst niedrige Preise für die Entsorgung vor ökologischen Standards stehen. Darüber können auch die wenigen Sitze für BMWE, BMUB und Länder im Kuratorium und Verwaltungsrat nicht hinwegtäuschen. Eine maßgebliche Beteiligung des Bundes und der Länder ist weder im Kuratorium noch Verwaltungsrat, geschweige denn im Beirat, gegeben. Diese Konstruktion in einer Stiftung bürgerlichen Rechts führt zu einem Verlust staatlicher Steuerung und gibt ohne Not die Möglichkeiten der Steuerung der Wertstoffströme durch Preisanreize für ökologisches Produkt- und Verpackungsdesign aus der Hand. In Kombination mit der Gemeinsamen Stelle stellt dies ein klares Ungleichgewicht zu Gunsten des Handels und Entsorger dar, die sich auch noch selbst kontrollieren sollen. Weiterhin stellt sich die Frage, wieso hier eine Doppelstruktur festgeschrieben und noch mehr Bürokratie aufgebaut wird. Mit der Einführung einer „Zentralen Stelle“ als Kontrollinstanz sollte die Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands, die als Clearingstellen für die Dualen Systeme dient, eigentlich obsolet sein.

Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Lizenz- bzw. Beteiligungsentgelte stellen keinen Anreiz für weniger Ressourcen- und Wertstoffverbrauch dar. Im Wettbewerb können die Dualen Systeme die Lizenzentgeltbemessung aber gar nicht ökologischer ausrichten. Hierfür sind klare Vorgaben nötig. Allerdings fehlen deutliche Vorgaben hinsichtlich der Entgeltbemessung entsprechend des Ressourceneinsatzes und Wiederverwertungsqualität völlig. Es ist eine echte Ressourcenabgabe nötig, um die bisherige Verschwendung von Wertstoffen zu beenden. Die Ressourcenabgabe stellt die Finanzierung der Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung sicher und belohnt zugleich recyclingfreundliches Design, sparsamen Rohstoffeinsatz und die Weiternutzung von Wertstoffen, um sie im Stoffkreislauf zu erhalten.

Weiterhin wird die Chance vertan die Mehrwegquote zu stärken und entsprechenden Forderungen der Umweltverbände ignoriert. Im Gegenteil: Die Vorgabe eines Mehrweganteils bei Getränken von 80 Prozent ist anscheinend Geschichte. Die Ausnahmen von Einwegpfand werden nicht abgebaut und bleiben für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin nicht nachvollziehbar. Die ökologisch unbestritten sinnvollen Mehrwegquoten, die seit Jahren vom Getränkehandel verfehlt werden, sollen mit diesem neuen Vorstoß offenbar stillschweigend beerdigt werden anstatt endlich die sachlich nicht zu begründenden Ausnahmeregelungen für diverse Getränke zu beseitigen.

Das Fazit bleibt, dass dieser neue Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz ziemlich mutlos ist und nichts gegen die weiter wachsenden Müllberge unternimmt. Die Sammlung wird auf Verpackungen reduziert, das ist nichts Neues. Der Entwurf liefert keine Lösung zur Vermeidung von Abfällen im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen sogar noch weniger Transparenz. So werden die Verpackungsmüll-Berge ungehindert weiter wachsen. Die Regierung stellt sich nicht ihrer Verantwortung für mehr Ressourceneffizienz, dies haben bereits die fehlenden Instrumente im Ressourcenschutzprogramm ProgRess II gezeigt. Wirksame Vorgaben für den ökologischen Umgang werden nicht gemacht. Das Ministerium delegiert weiterhin alle Entscheidungen an die Wirtschaft, anstatt selber für mehr Umweltschutz zu sorgen.

Wenn sich die Koalitionsfraktionen und Bundesministerin Hendricks hier nicht noch sehr bewegen und das Angebot eines „Runden Tisches Wertstoffgesetz“ der Länder aufgreifen, droht entgegen der Versprechungen von Ministerin Hendricks aus 2014 auf Jahre weiterer Stillstand, bestenfalls eine Verpackungsverordnung 2.0 als pseudo Wertstoffgesetz.

Mülltrennung muss sich aber endlich wieder lohnen und aus einer Hand organisiert werden. Hierfür steht der Grüne Vorschlag. Dieser gibt die Sammlung aller Tonnen in den Haushalten an die Kommunen. So kommt die Verantwortung für den Hausmüll wieder in eine Hand. Die Abfallwirtschaft kann so besser und transparenter organisiert werden. Weniger Gerichtsverfahren, und weniger Betrug, mehr Ressourcenschutz, weniger Transaktionskosten für aufwendige Abstimmungsverfahren zwischen staatlichen und privaten Systemen, die letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen müssen. Darum muss es jetzt gehen.

Hintergrund

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Abfall und Verpackungen in kommunale Hand http://www.peter-meiwald.de/abfall-und-verpackungen-in-kommunale-hand/ http://www.peter-meiwald.de/abfall-und-verpackungen-in-kommunale-hand/#comments Fri, 29 Jan 2016 11:57:18 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7864 ]]> Guenter Hamich / pixelio.de

Guenter Hamich / pixelio.de

Mit der Entschließung im Bundesrat zu Wertstoffen ist klar: Der Gesetzesvorschlag von Barbara Hendricks hat keine Chance auf Umsetzung. Und das ist gut so. Denn ihr Entwurf hätte das schon heute nicht funktionierende Duale System nur noch weiter aufgebläht.

Umweltministerin Hendricks ist jetzt angehalten, die Vorschläge des Bundesrates aufzunehmen und endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vorschläge des Bundesrates umsetzt. Dann kommt die Sammlung von Wertstoffen wieder in eine, die kommunale Hand. Das kostenaufwändige Nebeneinander von Kommunen und Dualen Systemen hätte ein Ende und die Bürger*innen Klarheit und Transparenz.

PRIVATE DIE WERTSTOFFE – KOMMUNEN DIE KOSTEN, NICHT MIT UNS

Die Bundesumweltministerin sollte nun die Vorschläge des Bundesrates aufnehmen und endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der ökologische Weiterentwicklung mit guter Entsorgung im Sinne der VerbraucherInnen verbindet. Die weitere Privatisierung der Abfallentsorgung ist damit hoffentlich vom Tisch. Sie hätte auch die letzten werthaltigen Müllbestandteile aus der Restmülltonne den Privaten überlassen. Das darf nicht sein, denn das würde steigende Kosten für Bürger und Bürgerinnen bedeuten.

SAMMLUNG IN EINE HAND – KLARHEIT FÜR VERBRAUCHER

Die Position des Bundesrates deckt sich weitgehend mit der Position der Bundestagsfraktion:

  • Die Organisationsverantwortung (mit Ausschreibungsmöglichkeit – Drittbeauftragung) für die Erfassung der Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten liegt bei den Kommunen.
  • Kostenerstattung auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Kostenmodells
  • Die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung wird in zentralisierter Form durchgeführt. Diese erfolgt nach den klaren Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
  • Eine „Zentrale Stelle“ mit hoheitlichen Befugnissen wird eingerichtet. Diese zeichnet verantwortlich für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen sowie für die Lizenzierung der Inverkehrbringer und Überwachung.

Damit kommt die Sammlung von Wertstoffen wieder in eine Hand, und zwar in die kommunale. Das kostenaufwändige Nebeneinander von Kommunen und Dualen Systemen hätte ein Ende, Bürgerinnen und Bürger hätten mehr Klarheit und Transparenz.

OFFENER WETTBEWERB – ENDE DES OLIGOPOLS

Wir Grüne im Bundestag plädieren für eine klare, kostengünstigere Organisation der Sammlung vor Ort und mehr Wettbewerb. Deshalb wollen wir für die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe eine staatliche „Zentrale Stelle“ einführen, die sich um Ausschreibungen an Unternehmen, also endlich mehr Wettbewerb im System kümmern soll.

NEUER SCHWUNG FÜR WENIGER VERPACKUNGEN

Außerdem soll die Zentrale Stelle die bisherigen Lizenzentgelte für Verpackungen zu einer ökologisch lenkenden Ressourcenabgabe weiterentwickeln. Denn bisher bieten die Lizenzentgelte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher im Produktpreis mitbezahlen, keinerlei Anreiz zu ressourcensparenden Verpackungen. Auch die Recylingquoten müssen dynamisch ausgestaltet und deutlich ambitionierter werden. Gleichzeitig gilt es die Nutzer vor Ort besser und regelmäßig über den Verbleib ihrer Wertstoffe zu informieren. Denn nur dann sind sie bereit, weiterhin fleißig zu trennen.

Wer Interesse daran hat, sich intensiver mit diesem Thema zu beschäftigen, dem empfehle ich folgenden Fachbeitrag, den Britta Haßelmann, unsere GRÜNE Sprecherin für Kommunalpolitik, und ich formuliert haben:Note: There is a file embedded within this post, please visit this post to download the file.

 

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Bericht zur Veranstaltung „Grünes Wertstoffgesetz – Ökologisch, praktisch, transparent“ http://www.peter-meiwald.de/bericht-zur-veranstaltung-gruenes-wertstoffgesetz-oekologisch-praktisch-transparent/ http://www.peter-meiwald.de/bericht-zur-veranstaltung-gruenes-wertstoffgesetz-oekologisch-praktisch-transparent/#respond Wed, 22 Oct 2014 13:15:50 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3874 ]]> Helmfried Meinel, Britta Hasselmann, Peter Meiwald

Helmfried Meinel, Britta Hasselmann, Peter Meiwald

Mit einem öffentlichen Fachgespräch in großer Runde stellten Peter Meiwald MdB und Britta Haßelmann MdB am 17. Oktober ein Grünes Autorenpapier vor, das sie gemeinsam mit Franz Untersteller, Umweltminister in Baden-Württemberg entwickelt haben und das die Debatte um das Wertstoffgesetz voranbringen soll.

Peter Meiwald erläuterte das grüne Konzept (Präsentation). Es beinhaltet eine grundlegende Änderung des jetzigen Systems der Sammlung und Verwertung von Abfällen aus dem Hausmüll. Alle Wertstoffe – also Produkte und Verpackungen – werden gemeinsam gesammelt, und die Materialien weiter verwendet. Grünes Ziel: die ökologischen Vorteile optimieren, die ökonomische Leitungsfähigkeit erhalten und die Transparenz erhöhen.

Der vorgeschlagene Ansatz sieht vor, dass die Städte und Landkreise unter Kontrolle der Länder die Organisationsverantwortung für die Sammlung und Verwertung bekommen. In der Regel werden sie die Sortierung und Verwertung nicht selbst vornehmen, sondern an bewährte private Verwertungsunternehmen ausschreiben. Doch die Kommunen werden für die Bürgerinnen und Bürger wieder zum Ansprechpartner für alle Fragen zur Müllsammlung und -verwertung in Haushalten. Finanzieren wird das neue System derjenige, der die Waren auf den Markt bringt und daran verdient.

Um zu erreichen, dass der bisherige, sorglose Umgang mit wertvollen Ressourcen beendet wird, müssen perspektivisch die derzeitigen Lizenzentgelte in eine nach Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Rohstoffe ökologisch gestaffelte Ressourcenabgabe weiterentwickelt werden. Diese Ressourcenabgabe soll auch eine Lenkungswirkung gegen sinnlos große oder überflüssige Verpackungen erzeugen.

Der Grüne Vorschlag ist außerdem ausgerichtet auf die dynamische Erhöhung bestehender Öko-Standards in der Abfallwirtschaft. Klare Zuständigkeiten helfen dabei, dass diese Standards dann auch tatsächlich eingehalten werden. Der Vorschlag lege fest, dass ein hoher Anteil der Wertstoffe aus dem Müll recycelt wird, orientiert immer am besten, was technisch möglich ist. Somit lohnt es sich endlich wieder, in neue Technologien und Recyclinganlagen zu investieren anstatt wie bisher wertvolle Sekundärrohstoffe in die Verbrennung zu geben, weil das noch billiger ist. Deutschland soll zukünftig wieder eine aktive Vorreiterrolle in Abfallpolitik und Ressourcenschutz spielen.

Hierfür brauche es jetzt endlich ein Wertstoffgesetz, das Ressourcenschutz und Transparenz sicherstellt, mit Zuständigkeiten vor Ort in einer kommunalen Hand.

Dr. Eick von Ruschkowski, Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik beim Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), erläuterte die Notwendigkeit, Ressourcenschutz voranzubringen, und forderte eine umfassende Ressourcenpolitik (Präsentation). Die Belastungsgrenzen des Planeten seien in vielen Bereichen bereits überschritten. Der NABU schlägt eine ökologische Staffelung der Lizenzentgelte vor. Auch eine entsprechend gestaffelte Steuer wäre aus Sicht des NABU denkbar. Neben hohen Recyclingquoten seien auch Mindesterfassungsmengen für Wertstoffe, eine transparente Stoffstromdokumentation der Inverkehrbringer und Entsorger sowie konkrete Qualitätsanforderungen an das Recycling wichtig, zum Beispiel Standards für Recyclinganlagen, eine einheitliche Abfallberatung oder eine Wiederverwendungsquote.

Helmfried Meinel, Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, stellte die Vorschläge zum Wertstoffgesetz aus baden-württembergischer Ländersicht vor. Der Ansatz müsse sein, die Organisationsverantwortung effizient, verbraucherfreundlich und bürgernah zu gestalten. Nur mit mehr Transparenz könne es zukünftig auch mehr Akzeptanz für die Sammlung von Wertstoffe durch die Bürgerinnen und Bürger geben. Aus seiner Sicht ginge dieses nur über eine Organisationsverantwortung der Kommunen, wobei diese in der Regel die Leistungen insbesondere für Sortierung und Verwertung ausschreiben werden. Der Wettbewerb werde dadurch sichergestellt – zentraler Maßstab seien ambitionierte, gesetzlich verankerte, selbstlernende Recyclingquoten. Eine ökologische Lenkungswirkung des auf der Verpackungsverordnung basierenden jetzigen Systems sei nicht mehr vorhanden. Die viel beschworene Produktverantwortung sei lediglich ein Ablasshandel. Mit einem Wertstoffgesetz müsse man endlich mit einer wirklichen Produktverantwortung vorankommen. Es gelte echte Stoffkreisläufe zu schaffen, welche wechselseitig auf Herstellungsprozess und Abfallbehandlung wirken und alle Beteiligten zu einer Betrachtung des gesamten Kreislaufs angefangen vom Produktdesign bis zur hochwertigen Abfallbehandlung motivieren. Neben den Haushaltsabfällen müsse auch das Gewerbeabfallrecht dringend neu geregelt werden. Dies solle aber durch ein novelliertes Gewerbeabfallrecht erfolgen, da ansonsten ein Wertstoffgesetz mit zu vielen zusätzlichen Thematiken belastet werden würde. Dennoch sei auch dieser Bereich in der Lage, ökologisch viel mehr leisten als bisher. Aus Sicht Baden-Württembergs könne mit einer Systemänderung ein Wettbewerb der Kommunen erfolgen, was in der Praxis zu mehr Wettbewerb um die ökologisch und ökonomisch hochwertigsten Lösungen als jetzt führen würde. Die Finanzierungsverantwortung müsse dabei bei den Herstellern bleiben.

Fachgespräch Grünes Wertstoffkonzept

Fachgespräch Grünes Wertstoffkonzept

NABU und das Umweltministerium Baden-Württemberg weisen auf weitere Veranstaltungen zum Thema Wertstoffgesetz in naher Zukunft hin:

In der Diskussion wurde der vorgeschlagene Systemwechsel hin zu mehr kommunaler Verantwortung und ökologischer Effizienz diskutiert.

–       Wie könne in einem solchen System wieder mehr Augenmerk auf die tatsächliche Vermeidung von Abfällen gelenkt werden, wenn die Hersteller mit einer öffentlich-rechtlichen zentralen Stelle sprechen, und nicht mehr mit Dualen Systemen?

–       Wie wären die Kosten für eine starke öffentlich-rechtliche zentrale Stelle im Vergleich zu den Systemkosten der Dualen Systeme einzuschätzen? Und würde das vorgeschlagene Entsorgungssystem Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben? Insbesondere im Hinblick auf den Vorschlag, die Organisationsverantwortung in die Kommunen zu geben, bestand Diskussionsbedarf.

–       Die Sammlung zu rekommunalisieren sei aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände denkbar, aber ob man dieses auch auf die Verwertung und auf Gewerbeabfälle ausdehnen könne sei rechtlich fraglich – dieses müsse geprüft werden. Besonders gelte dieses für die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, da für diese EU-rechtlich derzeit keine Überlassungspflicht bestehe.

–       Gewerbliche Sammler dürften durch eine Systemumstellung nicht aus dem Markt gedrängt werden, da dieses eine schwache und wenig organisierte Branche treffe. Es ginge dabei um 38.000 Beschäftigte der gewerblichen Sammler, oftmals Kleinstunternehmen, die als „Einzelkämpfer“ agieren. An kommunalen Ausschreibungsverfahren könnten sich diese Kleinstunternehmen nicht beteiligen, da sie das hierfür erforderliche Organisationsniveau nicht aufwiesen.

–       Laut einzelnen Branchenvertretern bräuchte es bei einem Systemwechsel wie hier vorgeschlagen zusätzlich noch weitere Regelungen zum Schutz der privaten Entsorger.

–       Es käme nicht nur auf die Höhe der Recyclingquoten an, sondern auch auf die Qualität des Recyclings. Zudem müsse klarer gefasst werden, wie die Recyclingquoten berechnet werden. Lizensierte Mengen (Ist-Stand) seien keine geeignete Bezugsgröße, man müsse hier explizit auf erfasste Menge im Verhältnis zur in Verkehr gebrachter Stoffmenge abstellen, also die echte Wiedereinsatzquote.

–       Bürgerinnen und Bürger müssten außerdem bei der neuen Wertstoffsammlung besser mitgenommen werden. Mehr Abfallberatung, Sensibilisierung zur Vermeidung, Information und Transparenz über den Verbleib der gewonnenen Sekundärrohstoffe  durch die Kommunen seien hierfür erforderlich. Auch die Abfallgebühren müssten transparenter werden.

–       Alle Wertstoffe müssten perspektivisch im Auge behalten werden – Plastik und Metall seien nur ein Teil des Problems. Auch bei Elektroschrott, Textilien und Sperrmüll gäbe es Handlungsbedarf, genauso bei Bauabfällen.

Fachgespräch Grünes Wertstoffkonzept


Fazit der Veranstaltung
:

Britta Haßelmann hielt fest, dass die hier vorgestellten Eckpunkte eine Diskussion vorantreiben sollen, was unter anderem durch diese Veranstaltung auch gelungen sei. Einige der in der Diskussion aufgegriffenen Fragen werden wir in den nächsten Wochen – sowohl innerhalb der Bundestagsfraktion, mit anderen Grünen und mit den weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Vereinen – aufgreifen und weiter ausarbeiten.

Peter Meiwald betonte, dass die Planung der Regierung für ein Wertstoffgesetz – Inkrafttreten erst im Jahr 2017 – aus Grüner Sicht nicht ambitioniert genug sei. Die Regierung diskutiere seit mehr als zwei Jahren und seit inzwischen drei Umweltminister über ein Wertstoffgesetz. Außer Eckpunkten wurde bisher aber immer noch nichts vorgelegt. Die Grünen ringen um eine deutlich bessere Wiederverwertungskultur, und stellen sich mit konkreten Vorschlägen auch den Diskussionen. Man werde dran bleiben und die Regierung weiter treiben, endlich etwas vorzulegen. Dieses betrifft das Wertstoffgesetz, aber natürlich ebenso Verbesserungen beim Elektroschrott, der Getrenntsammlung von Bioabfällen und mehr stofflicher Verwertung von Bauschutt – auch hier komme die Regierung über Ankündigungen hinaus bisher nicht wirklich voran.

Hier finden sie das Autorenpapier „Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz – ökologisch, praktisch und transparent“ von Peter Meiwald MdB, Britta Haßelmann MdB und Franz Untersteller MdL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Download.

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http://www.peter-meiwald.de/bericht-zur-veranstaltung-gruenes-wertstoffgesetz-oekologisch-praktisch-transparent/feed/ 0
Kommunal statt Dual –Vorschläge für ein Grünes Wertstoffgesetz http://www.peter-meiwald.de/kommunal-statt-dual-vorschlaege-fuer-ein-gruenes-wertstoffgesetz/ http://www.peter-meiwald.de/kommunal-statt-dual-vorschlaege-fuer-ein-gruenes-wertstoffgesetz/#respond Wed, 15 Oct 2014 07:13:30 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3788 ]]> Die jetzige Mülltrennung funktioniert nicht. Um die Tonnenvielfalt zu verstehen muss man viel zu viel beachten: Ist es eine Verpackung? Oder ein Produkt? Was gehört in den Gelben Sack, was in den Restmüll? Die Menschen trennen ihren Müll, aber erfahren nicht, was davon recycelt wurde, und was in die Verbrennung gegangen ist. So kann es nicht weitergehen. Die dualen Systeme, die sich um Verpackungen kümmern, und die Unterscheidung in Verpackungen und Produkt verursachen Kosten und Mühen, die man sich sparen kann.

Wir wollen, dass das System der Sammlung und Verwertung von Abfällen grundlegend geändert wird. In Zukunft sollen alle Wertstoffe gemeinsam gesammelt, und ihre Materialien weiter verwendet werden. Unser Ziel: die ökologischen Vorteile optimieren, die ökonomische Leitungsfähigkeit erhalten und die Transparenz erhöhen. Unsere Lösung sieht vor, dass die Kommunen die Organisationsverantwortung bekommen. Sie sind der Ansprechpartner für alle Fragen zur Müllsammlung und –verwertung. Finanzieren soll das Recycling der Wertstoffe im Abfall derjenige, der es auf den Markt bringt und daran verdient. Dafür braucht es eine staatliche zentrale Stelle, die deren Gebühren einsammelt – und nicht wie bisher undurchsichtige neun Duale Systeme.

Unser Vorschlag verlangt die Einhaltung hoher Öko-Anforderungen in der Abfallwirtschaft. Klare Zuständigkeiten helfen dabei, dass diese Standards dann auch tatsächlich eingehalten werden. Wir wollen festlegen, dass ein hoher Anteil der Wertstoffe aus dem Müll recycelt wird, orientiert immer am besten, was technisch möglich ist. Somit lohnt es sich, in neue Technologien und Recyclinganlagen zu investieren. Deutschland soll endlich wieder eine aktive Vorreiterrolle in Abfallpolitik und Ressourcenschutz spielen!

Die Verschwendung von Ressourcen muss verhindert werden. Dafür müssen wir die Wertstoffe im Müll recyceln, und sicherstellen, dass in der Zukunft ökologische Produkte entwickelt werden. Deswegen wollen wir eine Ressourcenabgabe, die den ungebremsten verschwenderischen Umgang mit Rohstoffen verhindert – sei es durch übergroße Verpackungen oder schlecht zu recycelnde Produkte. Unsere Ressourcenabgabe führt auch dazu, dass überflüssiger Abfall vermieden wird.

Um dieses zu erreichen, braucht es umgehend ein Wertstoffgesetz, das Ressourcenschutz und Transparenz sicherstellt, mit den Zuständigkeiten in einer Hand. Die Bundesregierung kündigt dieses bereits seit Jahren an, vorgelegt wurde bisher aber nichts. Unsere Vorschläge sollen die Diskussion weiterbringen, damit sich rasch etwas daran ändert.

Hier finden sie das Autorenpapier „Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz – ökologisch, praktisch und transparent“ von Peter Meiwald MdB, Britta Haßelmann MdB und Franz Untersteller MdL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum download.

Hier geht es zur Anmeldung zur öffentlichen Veranstaltung „Grünes Wertstoffgesetz“ im Bundestag am 17. Oktober 2014, 14 – 17 Uhr

Pressespiegel

Frankfurter Rundschau zum Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz
Berliner Zeitung zum Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz
Zeitschrift EUWID zum Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz

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