Sachverständigenrates für Umweltfragen – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Deutsche Gewässer: Noch sauber? http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/ http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/#comments Tue, 19 Jan 2016 18:47:02 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7787 ]]> Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die EU hat zwei Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland initiiert. Daher habe ich die Position der Bundesregierung hinsichtlich der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland mit einer Kleinen Anfrage abgefragt. Die Antwort der Bundesregierung liegt mir nun vor.

Alle Bewirtschaftungspläne der 10 relevanten Flussgebietseinheiten haben für den ersten Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2009 bis 2015 Ausnahmen von der Auflage des Erreichens des guten Gewässerzustands in Anspruch genommen. Das war für 8118 der Oberflächenwasserkörper (82 % von 9.900) und 360 der Grundwasserkörper (36 % von 1.000) der Fall.

Bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen handelt es sich in den überwiegenden Fällen um Fristverlängerungen zum Erreichen des guten Gewässerzustands. In einigen wenigen Fällen handelt es sich um weniger strenge Umweltziele aufgrund gravierender Vorbelastungen, wie etwa durch Jahrzehnte des Bergbaus.

Klar ist: Die in der Abstimmung befindlichen Novellen von Düngegesetz und Düngeverordnung allein werden auch bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode 2021 nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden.

Nur in wenigen Fällen kann mit einer Reduktion der Belastung in aufwärts gelegenen Wasserkörpern der gute Zustand für abwärts gelegene Wasserkörper erreicht werden. D.h. es müssen auf jeden Fall bei den defizitären Gewässern selbst Maßnahmen ergriffen werden. Der Minderungsbedarf für Stickstoff für die einzelnen Flussgebietseinheiten beträgt zwischen 0 Prozent für den Rhein und 48 Prozent für die Ems.

Da die Bundesregierung selbst einräumt, dass auch mit der geplanten Novellierung der Düngegesetzgebung dennoch nicht alle Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden, ist weiterer Handlungsbedarf offensichtlich.

Wir brauchen endlich Transparenz hinsichtlich der Menge an ausgebrachten Düngemitteln und Gärresten aus Biogasanlagen. Hierfür sind Hoftorbilanz und Datenabgleich notwendig. Gerade die Hoftorbilanz sollte dann auch im Düngerecht verbindlich verankert und nicht in der Begründung versteckt werden.

Auch ist es an der Zeit, den Viehbesatz wieder an die Fläche zu koppeln. Das Dogma „viel hilft viel“, sei es bei der Fleisch- und Milchproduktion oder dem Einsatz von Dünger, Antibiotika und Pestiziden, zerstört die Preise für die Bauern und schadet massiv Trinkwasserversorgung, Umwelt und Gesellschaft.

Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich endlich die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu eigen zu machen und eine Nationale Stickstoffstrategie umzusetzen.

Hier findet ihr den Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Hier findet ihr den Artikel von Spiegel-Online.

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