Sportanlagenlärmschutzverordnung – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Kinderprivileg bei Sportlärm http://www.peter-meiwald.de/kinderprivileg-bei-sportlaerm/ http://www.peter-meiwald.de/kinderprivileg-bei-sportlaerm/#respond Thu, 26 Jan 2017 14:24:29 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=11153 ]]> Quelle: michael hirschka/pixelio.de

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Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung: Kinder bleiben benachteiligt

Sport hat in unserer Gesellschaft wichtige Funktionen, denn er fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die gesellschaftliche Integration. Deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, sich in ihrem Umfeld sportlich zu betätigen. Gleichzeitig darf Sport nicht auf Kosten derjenigen betrieben werden, die in unmittelbarer Nachbarschaft von Sportanlagen wohnen und ein Recht auf Schutz vor Lärmimmissionen haben.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die eigentlich einen fairen Ausgleich zwischen Sporttreibenden und Anwohner*innen schaffen soll, wurde ihrer Aufgabe in den letzten Jahren allerdings nicht mehr gerecht. Aufgrund veränderter Lebens-, Schul- und Arbeitsrealitäten von Kindern und Erwachsenen kam es vermehrt zu Konflikten zwischen Sport- und Wohnbedürfnissen.

Doch obwohl Bündnis 90/Die Grünen schon im März 2015 mit einem Antrag auf die Problematik aufmerksam machte, wurde eine Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung lange versäumt. Nun hat die Bundesregierung endlich Schritte in die richtige Richtung unternommen. So sollen die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die mittäglichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Ich begrüße es außerdem, dass der sogenannte „Altanlagenbonus“ künftig auch bei umfangreichen Änderungen oder Modernisierungen einer Sportanlage gesichert ist.

Problematisch ist allerdings die Einführung der neuen Kategorie „urbane Gebiete“, denn in Gebieten dieser Kategorie sollen höhere, gesundheitsgefährdende Lärmgrenzwerte gelten. An anderer Stelle bleibt der Gesetzesentwurf der Großen Koalition dagegen hinter den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen zurück (siehe: unser Antrag und ein ergänzender Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes): So wird Kinderlärm auf Sportanlagen künftig nicht, wie von uns vorgeschlagen, dem Lärm in Kindergärten und auf (Ball-)Spielplätzen gleichgestellt. Damit wird eine Chance verpasst, die sportliche Betätigung von Kindern zu fördern.

Alles in allem beweist die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf zwar einige Reformbereitschaft, konnte sich aber wohl nicht dazu durchringen, auf berechtigte Kritik und Verbesserungsvorschläge der Opposition einzugehen. Und das, obwohl die Positionen von Bündnis 90/Die Grünen in einer öffentlichen Anhörung auch von mehreren Sachverständigen bekräftigt wurden.

Hier findet ihr die Videoaufzeichnung der öffentlichen Anhörung zu zu der Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

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Lärmschutzregeln für Sportanlagen anpassen http://www.peter-meiwald.de/laermschutzregeln-fuer-sportanlagen-anpassen/ http://www.peter-meiwald.de/laermschutzregeln-fuer-sportanlagen-anpassen/#respond Mon, 30 Mar 2015 13:42:43 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=5353 ]]>
Jugendsport [adel/pixelio.de]

Jugendsport

Auseinandersetzungen um Kinderlärm, der unter anderem auch von Sportanlagen ausgeht, belasten seit Jahren Gerichte und Streitparteien. Das Problem ist also nicht ganz neu. Der Bundestag hat schon am Ende der letzten Wahlperiode eine Lösung aufgezeigt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat aber verzögert und taktiert, statt das Problem umfassend anzupacken. Dabei bedurfte es lediglich zweier kleiner Gesetzesänderungen.

In der vergangenen Wahlperiode wurde aufgrund des Drucks aus der Opposition im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt, dass Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist, und in der Baunutzungsverordnung wurde deutlich gemacht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen Wohngebieten grundsätzlich – und nicht nur ausnahmsweise – zulässig sind.

Bisher drohen besonders alte Sportanlagen ganz wegzufallen, wenn sie saniert werden sollten. Das Ergebnis ist besonders paradox: Bevor eine Sportanlage ganz aus dem Stadtbild verschwindet, lässt man sie lieber dahinrotten. Auch wenn das Geld und der politische Wille seitens der öffentlichen Hand wären. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Sportstätte ihren „Altanlagenbonus“ nicht verliert, nur weil sie modernen Standards an Umweltverträglichkeit und Sporttauglichkeit angepasst wird.

Wir Grüne haben in den Ausschussberatungen beantragt, Verbesserungen analog auch für die Jugendlichen im Bereich der Bolzplätze, Skateanlagen und ähnlicher Flächen anzustreben. In unserem Entschließungsantrag hatten wir damals den Vorschlag gemacht, in der Sportanlagenlärmschutzverordnung eine Regelung für die sogenannte Bolzplätze (und ähnliche Angebote) zu schaffen. Denn wo es um sportliche Betätigung von Jugendlichen geht, sollte der dazugehörige Lärm auch entsprechend behandelt werden. Dem ist die Bundesregierung bisher leider nicht nachgekommen.

Daher haben wir jetzt einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, Sport und Alltag zu verbinden und die Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anzupassen. Denn auch Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Denn auch Kinderlärm von Sportanlagen muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sportanlagen leichter saniert werden können.

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