SRU – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Luftreinhaltung: Bundesregierung gibt TA-Luft-Novelle für diese Legislatur auf http://www.peter-meiwald.de/luftreinhaltung-bundesregierung-gibt-ta-luft-novelle-fuer-diese-legislatur-auf/ http://www.peter-meiwald.de/luftreinhaltung-bundesregierung-gibt-ta-luft-novelle-fuer-diese-legislatur-auf/#respond Mon, 24 Jul 2017 14:24:10 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=12509 ]]> Mittels einer Schriftlichen Frage hatte ich jüngst von der Bundesregierung wissen wollen, wann sie gedenkt die Anforderungen an Tierhaltungsanlagen entsprechend des Vorschlags des Sachverständigenrats für Umweltfragen anzupassen, und ob geplant ist, in der betreffenden und lange zur Novellierung angekündigten „Technischen Anleitung Luft“ (TA Luft) dazu klare Vorgaben zu machen, bzw. ob es seitens des Umweltministeriums Bestrebungen gibt, die TA Luft entsprechend anzuschärfen.

Der SRU mahnte die Novellierung der TA Luft aus Gründen des Umweltschutzes bereits vor Jahren an

Hintergrund ist, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ (01/2015) fachlich dafür plädiert, im Rahmen der andauernden Novellierung der TA Luft klare und anspruchsvolle Vorgaben für Tierhaltungsanlagen zu schaffen. Dabei sollte für alle zwangsbelüfteten Schweinemastanlagen mit Übergangfristen eine Abluftreinigung vorgeschrieben werden, und, wo erforderlich, Einzelfallprüfungen für bestehende Stallbauten durchgeführt werden. Bei Geflügelbetrieben muss laut dem Expertengremium der Stand der Technik für Abluftreinigungsanlagen weiterentwickelt werden. Für kleinere Anlagen, die nicht unter die TA Luft fallen, sollten Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb formuliert werden.

Die Antwort der Bundesregierung fällt wie so oft enttäuschend und unambitioniert aus. Demnach wird eine Anpassung der TA Luft „derzeit“ ressortabgestimmt; ob dies auch eine Verschärfung im Sinne des SRU beinhaltet, lässt Schwarz-Rot unbeantwortet. Im Rahmen dieser Ressortabstimmung soll das SRU-Gutachten aus 2015 „berücksichtigt“ werden; was dies konkret heißt, bleibt dabei offen, und im Übrigen sei mit einem Abschluss des Verfahrens erst „zu Beginn der 19. Legislaturperiode“, also nicht mehr vor der Bundestagswahl zu rechnen. Mit anderen Worten: wir stellen das gemeinsame Regieren vorerst ein, damit die Parteien, die die Landwirtschafts- und Umweltpolitik in der Regierung verantworten (CSU & SPD) vorerst genügend Ellenbogenfreiheit für ihre jeweiligen Wahlkämpfe haben.

Die Bundesregierung lässt somit die Umwelt und die Bauern im (Ammoniak-)Regen stehen. Diese Bundesregierung hatte vier Jahre Zeit die TA Luft zu novellieren – es ist ihr nicht gelungen. Dabei ist dies, wie der SRU schon vor Jahren konstatierte, für die Erreichung europäischer Luftreinhaltewerte für Stickstoff/Ammoniak ebenso dringend nötig wie für die benötigte Planungssicherheit der Landwirte, die ihren Schweinen z.B. in sogenannten Klimaaußenställen endlich wieder den Kontakt mit der Außenwelt ermöglichen wollen. Es wird wahrlich Zeit für eine andere, kohärente Umwelt- und Landwirtschaftspolitik.

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Sondergutachten Umweltprobleme in der Landwirtschaft http://www.peter-meiwald.de/sondergutachten-umweltprobleme-in-der-landwirtschaft/ http://www.peter-meiwald.de/sondergutachten-umweltprobleme-in-der-landwirtschaft/#comments Tue, 13 Oct 2015 14:41:26 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=6949 ]]> Wolfgang Dirscherl_pixelio.deDer Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hatte 1985 ein Sondergutachten Umweltprobleme in der Landwirtschaft erstellt. Das jetzt vorliegende Gutachten hat untersucht, inwieweit die damals vorgeschlagenen Empfehlungen
des SRU zur Redutkion der Umweltauswirkungen der Landwirtschaft aufgegriffen wurden. Die Bilanz  der Studie „30 Jahre SRU-Sondergutachten – Umweltprobleme der Landwirtschaft „ ist sehr beunruhigend. 30 Jahre nach Vorlage des ersten Gutachtens hat sich die Situation in vielen Bereichen keinesfalls verbessert. Im Gegenteil, viele Entwicklungen sind alarmierend: Insbesondere beim Arten- und Biotopverlust, bei der Trinkwasserbelastung durch hohe Nitratkonzentrationen in extremen Tierhaltungsgebieten und beim Klimaschutz.

Verantwortlich dafür ist die Engstirnigkeit der Entscheidungsträger im unionsgeführten Landwirtschaftsministerium und bei den Verbandsfunktionären im Deutschen Bauernverband.

Notwendig ist jetzt eine effektive Neuformulierung der Düngeverordnung, eine Flächenbindung der Tierhaltung und eine Diversifizierung in der Agrarstruktur um endlich zu einer Trendumkehr zu kommen.

Deutschland darf nicht weiterhin den europäischen Bremser in der Agrarpolitik spielen, sondern muss sich endlich seiner Verantwortung bewusst werden, um der Landwirtschaft, den Bauerinnen und Bauern und auch dem Umwelt- und
Naturschutz in ländlichen Raum gleichermaßen eine Zukunft zu geben.

Wenn sich die Landwirtschaft und die Verantwortlichen in der Agrarpolitik weiterhin jeden Reformen und der Problemlösung verweigern, wird sich die Legitimität der notwendigen Unterstützung der Landwirtschaft mit öffentlichen Gelder nicht mehr aufrechterhalten lassen. Das ist weder im Sinne der Landwirtschaft noch im Sinne des Umweltschutzes.

Die Nitratbelastung von Gewässern in Deutschland ist alarmierend hoch. Vorbeugender Umweltschutz in der Wasserpolitik ist bei dieser Bundesregierung ganz offensichtlich in schlechten Händen. Angesichts des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland muss die Bundesregierung endlich handeln.

Die Stickstoffmengen müssen wieder auf ein umweltverträgliches Maß gesenkt werden. Hierfür sind ambitionierte Reduktionsziele ebenso dringend geboten wie ein besonderer Schutz für Regionen, die nur geringe Nährstoffmengen vertragen können. Eine Verbesserung des Gewässerschutzes kann nur erreicht werden, wenn alle Verursacher ihren Beitrag leisten.

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