Umweltverträglichkeitsprüfung – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Weiter keine wirksame Eindämmung der Industrieställe http://www.peter-meiwald.de/weiter-keine-wirksame-eindaemmung-der-industriestaelle/ http://www.peter-meiwald.de/weiter-keine-wirksame-eindaemmung-der-industriestaelle/#respond Wed, 25 Feb 2015 13:54:59 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=4970 ]]> uschi dreiucker/pixelio.de

uschi dreiucker/pixelio.de

Der Petitionsausschuss hat heute über eine wichtige Eingabe zu dem weiterhin bestehenden Problem der industriellen Massentierhaltungsanlagen abgestimmt.

Ich bin dem Petenten und den über 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern des Anliegens sehr dankbar für die im Jahre 2011 öffentlich gestellte Petition, in der klar die Streichung der industriellen Massentierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich (nach § 35 BauGB) gefordert wird. Zu Recht hatte der Petent angeführt, dass die gegenwärtige Rechtslage den Kommunen keine Möglichkeiten lässt, aus städtebaulichen oder Gesundheits- oder Naturschutzgründen Genehmigungen für weitere industrielle Tierhaltungsanlagen zu verweigern. Das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG beinhaltet zu wenige wirksame Instrumente, die es den Städten und Gemeinden ermöglicht, wirksam und steuernd auf die Standorte für Intensivtierhaltungsanlagen Einfluss zu nehmen.

CDU/CSU und SPD – und übrigens leider auch die Linke – haben in der heutigen Sitzung für den Abschluss des Petitionsverfahrens gestimmt, weil aus ihrer Sicht dem Anliegen angeblich „teilweise“ entsprochen wurde. Sie berufen sich dabei auf die Baugesetzbuch-Änderung von 2013, in welcher neu geregelt ist, dass solche Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung aus der Privilegierung ausgenommen sind, wenn sie unter die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fallen. Ob ein Vorhaben in eine solche Kategorie fällt, richtet sich dabei nach konkret festgelegten Tierzahlen (z.B. bei 15.000 Hennen in Bezug auf die Vorprüfungspflicht).  

Das Problem dabei ist nur, dass auch diese grundsätzlich gut klingenden Änderungen wenn überhaupt, dann nur sehr wenig an dem massiven Zuwachs von großen Tierhaltungsanlagen ändern werden. Denn wer diese Hürde umgehen will, der oder die bleibt mit seiner Stallplanung einfach minimal unter der festgelegten „Prüfgrenze“. Dieses Phänomen hat es leider auch schon früher häufig gegeben, wenn industrielle Massentierbetriebe eine Umgehung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erzielen wollten. 

Deshalb, weil das Problem (wenn auch minimal abgemildert) im Grundsatz eben weiter besteht, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Ausschusssitzung dafür gestimmt, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und auch allen im Bundestag vertretenen Fraktionen erneut zur Kenntnis zu geben. Leider vergeblich.

Petition Baurecht Massentierhaltung Außenbereich

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Kaum Unterstützung im Parlament zur Bergrechtsreform http://www.peter-meiwald.de/kaum-unterstuetzung-im-parlament-zur-bergrechtsreform/ http://www.peter-meiwald.de/kaum-unterstuetzung-im-parlament-zur-bergrechtsreform/#respond Fri, 28 Mar 2014 09:23:35 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=2690 ]]> In der letzten Sitzungswoche hatten wir einen Antrag zur Reform des Berggesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit mehreren Abgeordnetenbüros hatten wir diesen Antrag erarbeitet, in dem wir die zentralen Fragen zusammengetragen haben, die vor Ort insbesondere zu den Themen „Braunkohletagebaue“, „Fracking“ und „Kavernen“ immer wieder aufbrechen. Deswegen hatte ich auch unsere Kreisverbände in den von den Kavernen betroffen Landkreisen Wittmund und Friesland – sowie die Bürgerinitiative Lebensqualität in die Vorbereitung mit eingebunden.

Konkret schlagen wir eine Reihe von Änderungen in dem völlig veralteten Bundesberggesetz vor, unter anderem:

  • Eine Beweislastumkehr bei allen Betrieben des Bergbaus einschl. des Baus und Betriebs von Kavernen
  • Ein umfassendes Klagerecht für Bergbaubetroffene, Kommune und Verbände
  • Ein Verbot von Fracking mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen
  • Einen umfassenden Rechtschutz für Bergbaubetroffene.
  • Eine Pflicht zur umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Abbauverfahren, auch z.B. für die Nachnutzung von Kavernen.

Aus den Reihen von CDU und SPD gab es in der Debatte zur ersten Lesung im Parlament nur wenig Verständnis für diese Anliegen. Danach sieht es leider nicht so aus, als könnte es in dieser Legislaturperiode eine echte Reform des Bergrechtes geben. Die Wirtschaftslobby der Union sperrt sich gegen ziemlich jede notwendige Änderung. Die Union bezeichnete das aktuelle Recht sogar als ,vorbildlich‘. Die SPD möchte das Gesetz höchstens ,neu justieren‘.

Besonders erschreckend fand ich, dass keine der beiden für Etzel zuständigen regionalen MdBs, Hans-Werner Kammer (CDU) und Karin Evers-Meyer (SPD), es offenbar für nicht notwendig hielten, an der Sitzung teilzunehmen – obwohl die Büros der beiden Abgeordneten bestätigt haben, dass sowohl Herr Kammer als auch Frau Evers-Meyer an dem Tag in Berlin waren.

Der regionalen Presse gegenüber sagen alle gerne, sie wollten das Bergrecht ändern. Im fernen Berlin scheint dieser Anspruch dann schnell verloren zu gehen. Eine Ablehnung unserer Initiative aber wird vor Ort als dramatisch erlebt. So bleibt nun zunächst nur die Hoffnung, dass der Druck aus der Bevölkerung die Abgeordneten der großen Koalition noch zu einem Umdenken in den weiteren Ausschussberatungen bewegen kann.

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Immer noch größer? http://www.peter-meiwald.de/immer-noch-groesser/ http://www.peter-meiwald.de/immer-noch-groesser/#respond Tue, 09 Jul 2013 16:37:17 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=904 ]]> Billigschnitzel kommen teuer! (Quelle: gruene-bundestag.de)

Billigschnitzel kommen teuer! (Quelle: gruene-bundestag.de)

Gestern, am 8. Juli, hatte ich die Möglichkeit, der Bauausschusssitzung in der Gemeinde Rastede beizuwohnen, die sich unter Augen und Ohren von mehr als 200 ZuhörerInnen mit der beantragten Ansiedlung eines Riesen-Stalls für 918 Kühe in Kleibrok beschäftigt hat.

Die Landwirtschaft in der Parklandschaft Ammerland ist seit einigen Jahren immer mehr in den Sog der Südoldenburger Intensivlandwirtschaft geraten. Flächendruck durch fehlgesteuerten Energiepflanzenanbau, unsichere, oftmals nicht kostendeckende Milcherzeugerpreise und eine „Geiz-ist-geil“-Mentalität vieler Lebensmittelkunden treiben bäuerliche landwirtschaftliche Familienunternehmen in die Spirale von größeren Einheiten, höheren Investitionskosten und immer größerer Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen.

Ein solches Szenario droht nun auch unserem immer noch von bäuerlichen Strukturen geprägten Ammerland. Immer größere Ställe für Hühner, Schweine oder Milchkühe werden beantragt und gebaut – mit sich ankündigenden gravierenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (durch breiten Antibiotikaeinsatz aufgrund der hohen Tierbesatzzahlen entstehen gefährliche antibiotikaresistente Keime), auf Atemluft (95 % der Ammoniakemissionen werden der Landwirtschaft zugeschrieben) und das Grundwasser (überhöhte Gülleausbringungen führen zu überhöhten Nitratwerten). Auch für das Landschaftsbild, das eine wesentliche Grundlage des prosperierenden Tourismus im Ammerland ist, wird das aufkommende Vordringen der Massentierhaltung zur Bedrohung.

Doch trotz der vom Bundestag im April auf den Weg gebrachten Baurechtsänderung fehlen den für eine sinnvolle Flächennutzungsplanung zuständigen demokratisch legitimierten Gemeinderäten weitestgehend die Möglichkeiten, hier steuernd einzugreifen.

Aktuelle Bauanträge für übergroße Milchviehhaltungen in Rastede-Kleibrok und Apen-Tange zeigen dieses Defizit deutlich auf. Die eingeführte Möglichkeit, über eine verpflichtende Bauleitplanung für Ställe, für die aufgrund der geplanten Tierzahlen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, der Gemeinde ein Planungsinstrument in die Hand zu geben, greift nämlich nicht für „landwirtschaftlich privilegierte Intensivtierhaltungsanlagen“. Großställe, deren Betreiber nachweisen kann, dass er 50 % des Futters auf Betriebsflächen erzeugen könnte, gelten seit einer Baurechtsänderung in 2004 (§201 BauGB) trotz ihrer Größe als „bäuerlich“ und sind somit von der Bauleitplanung ausgenommen.

Ausstellung „Discrete Farms“ im Edith-Russ-Haus, Oldenburg

Ausstellung „Discrete Farms“ im Edith-Russ-Haus, Oldenburg

Dies wird der Realität heute nicht mehr gerecht, in der die übergroße Mehrheit der Bevölkerung die Massentierhaltung ablehnt und die Gemeindepolitik zu Recht für sich fordert, auch im Außenbereich gestaltend wirken zu können.

Nötig ist daher eine Weiterentwicklung des Baurechts, so dass Planungsgrundlagen für die übergroßen (z.B. über 600 Kühe), aber landwirtschaftlich privilegierten Intensivtierhaltungsanlagen (§35 Absatz 1 Nr. 1) genauso geregelt werden wie für die gewerblichen Tierhaltungsanlagen (§35 Absatz 1 Nr. 4). Außerdem muss Städten und Gemeinden zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen ermöglicht werden, für neu beantragte Tierhaltungsanlagen ein Bauverbot erlassen zu können, wenn bereits eine Tierdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche erreicht oder überschritten ist. Drittens ist der §201 BauGB wieder (wie bis 2004) so zu definieren, dass nicht nur das Futter überwiegend (also über 50 Prozent) auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, sondern auch tatsächlich zur Verfütterung im Betrieb verwendet werden muss.

Die VertreterInnen von CDU und FDP müssen also endlich nicht nur vor Ort gegen solche Fehlentwicklungen stimmen, sondern endlich aus der Region heraus in ihren Bundestagsfraktionen darauf drängen, die bisherige Blockadehaltung in diesen drei Punkten, die sich zuletzt in der Ablehnung des GRÜNEN Entschließungsantrags zur Baurechtsänderung gezeigt hat, schnellstmöglich zu beenden. Das gestrige einstimmige Abstimmungsergebnis aus dem Rasteder Bauausschuss lässt hier auf ein breiteres Umdenken hoffen.

Nur so können unsere Kommunalparlamente effektiv ihren Planungs- und Vorsorgeauftrag für Mensch und Natur wahrnehmen.

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