Wasserhaushaltsgesetz – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Parlamentarische Initiativen – nach Themen http://www.peter-meiwald.de/parlamentarische-initiativen-nach-themen/ http://www.peter-meiwald.de/parlamentarische-initiativen-nach-themen/#respond Wed, 13 Apr 2016 13:24:19 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?page_id=8558 ]]> Thematische Übersicht meiner Initiativen und Anträge 

 

Quecksilberemissionen

24.02.2016

Antrag, den völkerrechtlichen Vertrag ‚Minamata-Konvention‘ über die Eindämmung von Quecksilber-Emissionen zu ratifizieren.

Minamata-Konvention zu Quecksilber unverzüglich ratifizieren (18/7657)


Wasserhaushaltsgesetz 

17.02.2016

Anträge, zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes“

Änderungsantrag Kostenbeteiligung nach dem Verursacherprinzip zum Wasserhaushaltsgesetzes (18/7579)

Änderungsantrag Wasserentgelte der Länder zum Wasserhaushaltsgesetzes (18/7580)


UN Nachhaltigkeitsziel 6: Wasser

22.9.2015

Antrag, das UN Nachhaltigkeitsziel 6: Wasser in Deutschland umzusetzen.

UN Nachhaltigkeitsziel 6 in Deutschland umsetzen: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten (18/6050)


Fracking

17.02.2016

Antrag, zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes“

Entschließungsantrag Fracking zum Wasserhaushaltsgesetz (18/7583)


Ressourcen

16.12.2015

Antrag zum Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen

Ressourcenverschwendung stoppen – Nationales Ressourceneffizienzprogramm zukunftsfähig ausgestalten (18/7047)


Elektroschrott

01.07.2015

Antrag zum Gesetz der Bundesregierung über Elektroschrott-Recycling.

Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur umweltverträglichen Entsorgung v. Elektrogeräten (18/5422)


Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungshilfe)

22.02.2016

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit (18/7468)


Luftverschmutzung

21.01.2016

Kleine Anfrage zur Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie)

Luftschadstoffe − Umsetzung der NEC-Richtlinie und Ziele für 2030 (18/7320)


Chemikalien in der Umwelt (u.a Quecksilberbelastung )

03.09.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Per- und polyfluorierte Chemikalien in der Umwelt (18/5856)

28.05.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zur Quecksilberbelastung von Gewässern in Deutschland (18/5038)

19.02.2016

Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Akkumulation und Wirkung von toxischen Quecksilberverbindungen in der Umwelt (18/7713)


Verkehr

01.07.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zum Ausbau der Europastraße 233 (18/5436)


Holzschutzmittel

04.08.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittel und andere Biozide (18/5711)


Gewässerbelastung und Wasserrahmenrichtlinie

02.12.2015

Kleine Anfrage zur Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (18/6972)

26.08.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Gewässerbelastung in Deutschland (18/5856) und Wassserrahmenrichtlinie


Gewässerqualität

15.03.2016

Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Brandenburg (18/7745)

22.02.2016

Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Bayern (18/7626)

19.02.2016

Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt (18/7627)


Müll

13.10.2015

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung über Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland (18/6318)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Peters Parlamentsgezwitscher http://www.peter-meiwald.de/peters-parlamentsgezwitscher-11/ http://www.peter-meiwald.de/peters-parlamentsgezwitscher-11/#respond Thu, 25 Feb 2016 10:46:13 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=8065 ]]> Peters Parlamentsgezwitscher

Peters Parlamentsgezwitscher

Sitzungswoche 15.02. – 19.02.2016

Am Montag hatte mein Büro das 4. Treffen des fraktionsübergreifenden „Parlamentariernetzwerkes Genozidprävention“ organisiert. Eingeladen waren der Präsident und Gründer des European Grassroots Antiracist Movement (EGAM) Benjamin Abtan sowie der Botschafter der Republik Rwanda, Herr Igor César.

Nach den üblichen fraktionsinternen Gremien Stand am Dienstagabend der Parlamentarische Abend zur Bedrohung der Bürgerenergiewende des Bundesverbands für Erneuerbare Energien auf dem Programm. Mit meinen MdB-KollegInnen Julia Verlinden und Oliver Krischer sowie unserem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel und dem luxemburgischen Grünen Europaabgeordneten Claude Turmes waren wir Grüne sehr präsent an der Seite der Erneuerbaren Bürgerenergie. Krass, dass der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums auf dem Podium in entwaffnender Ehrlichkeit eingestand, dass es auch Ziel der Gabriel’schen Energiepolitik ist, die getätigten Investitionen in fossile Kraftwerke zu sichern und dass deswegen die Bundesregierung von der zumindest bis zu einer Größe von 6 Anlagen à jeweils 3 MW Leistung europarechtlich problemlosen
„DeMinimis-Regelung“ für Bürgerwindprojekte nicht Gebrauch machen wird. Klare Ansage: Kohle-Kraft statt Bürgerenergie!

Im Umweltausschuss hatten wir am Mittwoch dan Ministerin Hendricks zu Gast, während der Sitzung diskutierten wir die Themen Wohnungsbau, die von den belgischen Schrott-Atomreaktoren Tihange und Doel ausgehenden großen Sicherheitsgefahren sowie Naturschutz. Leider fand gleichzeitig das Fachgespräch „Abgasskandal aufklären statt aussitzen“, an dem ich nicht teilnehmen konnte.

Am Mittwochabend war im Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung das Thema Kreislaufwirtschaft und Wertstoffgesetz aufgesetzt. Dort diskutierten wir mit Olaf Tschimpke (Präsident des NABU-Bundesverbandes) und Dr. Eric Schweitzer (Vorstandsvorsitzender der ALBA Group) den Themenkomplex Produktverantwortung, Rohstoffe, Recycling und die aktuelle Situation des Gesetzgebungsverlaufs beim Wertstoffgesetz. Alle waren sich eigentlich einig: ein Wertstoffgesetz mit deutlich gesteigerten Recyclingambitionen ist dringend erforderlich – die Bundesregierung muss nach Jahren der Ankündigungen endlich liefern!

Am Donnerstag war ich auf der Konferenz „Partner für den Wandel – Religionen und die 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dort habe diverse alte Freunde aus meiner entwicklungspolitischen Zeit bei der DPSG und bei eirene wieder getroffen und an der Arbeitsgruppe „Die Grenzen des Planeten respektieren – Religionen und der Erhalt der Schöpfung“ u.a. mit Klaus Töpfer teilgenommen. Hier gab es viele gute Anregungen für zukünftige Entwicklungs- und Friedensarbeit unter Einbindung der zentralen Werte von Menschrechten und Verantwortung für die Schöpfung über alle Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg.

Der Abend war von meiner Rede zum Tagesordnungspunkt Wasserhaushaltsgesetz geprägt. Die Bundesregierung lässt Verschmutzer, wie Braunkohlenindustrie und industrielle Landwirtschaft mal wieder ungeschoren davon kommen, obwohl die EU ihre Mitgliedsstaaten gemäß Wasserrahmenrichtlinie und dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet. Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht. Auch die Chance, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahren das wassergefährdende Fracking endlich zu verbieten, ließ die Koalition ungenutzt verstreichen.

Die Ablehnung des sogenannten Asylpakets II, das am Freitag ins Parlament eingebracht worden ist, steht für mich außer Zweifel. Denn Familiennachzug aussetzen, Leistungen kürzen, keine Beschleunigung des Asylverfahrens entspricht nicht den Anforderungen an eine seriöse, verantwortungsvolle und ernsthafte Debatte, die jetzt notwendig wäre. Hier findet ihr mehr Informationen zur Position der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Geflüchteten und Asylverfahren.

Nach dieser unerfreulichen Asyldebatte im Plenum des Deutschen Bundestages hatte ich noch ein Treffen mit dem neuen Botschafter von Namibia, Andreas Guibeb. Er kam – zu Recht – gleich zur Sache. Namibia erwartet endlich, mehr als 110 Jahre nach dem von Deutschen Kolonialherren verübten Völkermord an Herero und Nama eine auch formelle Anerkennung dieser Verantwortung durch das deutsche Parlament und eine entsprechende Entschuldigung. In meiner Fraktion, die im Juli 2015 schon einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stärken und unserer historischen Verantwortung gerecht werden“  in den Bundestag eingebracht hat sowie in unserer Parlamentariergruppe Genozidprävention unterstütze ich dieses Anliegen ausdrücklich.

Nachfolgend habe ich mich noch mit Vertreterinnen und Vertretern von greenpeace zum Themenkomplex Mikroplastik, Plastiktüten und Plastikmüll im Meer getroffen. Wir waren uns einig, dass wir an dem Thema dran bleiben müssen.

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Wasserverschmutzer auf Kaperfahrt http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/ http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/#respond Fri, 19 Feb 2016 15:22:57 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7999 ]]> Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.

Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.

Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.

Was macht die Bundesregierung?

Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.

Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.

Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.

Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.

Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.

Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.

Grüne Position Gewässerschutz

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010
Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.

Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.

Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.

Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.

Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.

Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.

Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.

Rede zum Wasserhaushaltsgesetz

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Deutsche Gewässer: Noch sauber? http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/ http://www.peter-meiwald.de/gewaesser-in-deutschland-noch-ganz-sauber/#comments Tue, 19 Jan 2016 18:47:02 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7787 ]]> Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die Weser am Zusammenfluss von Werra und Fulda [Carlo Schrodt /pixelio.de]

Die EU hat zwei Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland initiiert. Daher habe ich die Position der Bundesregierung hinsichtlich der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland mit einer Kleinen Anfrage abgefragt. Die Antwort der Bundesregierung liegt mir nun vor.

Alle Bewirtschaftungspläne der 10 relevanten Flussgebietseinheiten haben für den ersten Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2009 bis 2015 Ausnahmen von der Auflage des Erreichens des guten Gewässerzustands in Anspruch genommen. Das war für 8118 der Oberflächenwasserkörper (82 % von 9.900) und 360 der Grundwasserkörper (36 % von 1.000) der Fall.

Bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen handelt es sich in den überwiegenden Fällen um Fristverlängerungen zum Erreichen des guten Gewässerzustands. In einigen wenigen Fällen handelt es sich um weniger strenge Umweltziele aufgrund gravierender Vorbelastungen, wie etwa durch Jahrzehnte des Bergbaus.

Klar ist: Die in der Abstimmung befindlichen Novellen von Düngegesetz und Düngeverordnung allein werden auch bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode 2021 nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden.

Nur in wenigen Fällen kann mit einer Reduktion der Belastung in aufwärts gelegenen Wasserkörpern der gute Zustand für abwärts gelegene Wasserkörper erreicht werden. D.h. es müssen auf jeden Fall bei den defizitären Gewässern selbst Maßnahmen ergriffen werden. Der Minderungsbedarf für Stickstoff für die einzelnen Flussgebietseinheiten beträgt zwischen 0 Prozent für den Rhein und 48 Prozent für die Ems.

Da die Bundesregierung selbst einräumt, dass auch mit der geplanten Novellierung der Düngegesetzgebung dennoch nicht alle Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand erreichen werden, ist weiterer Handlungsbedarf offensichtlich.

Wir brauchen endlich Transparenz hinsichtlich der Menge an ausgebrachten Düngemitteln und Gärresten aus Biogasanlagen. Hierfür sind Hoftorbilanz und Datenabgleich notwendig. Gerade die Hoftorbilanz sollte dann auch im Düngerecht verbindlich verankert und nicht in der Begründung versteckt werden.

Auch ist es an der Zeit, den Viehbesatz wieder an die Fläche zu koppeln. Das Dogma „viel hilft viel“, sei es bei der Fleisch- und Milchproduktion oder dem Einsatz von Dünger, Antibiotika und Pestiziden, zerstört die Preise für die Bauern und schadet massiv Trinkwasserversorgung, Umwelt und Gesellschaft.

Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich endlich die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu eigen zu machen und eine Nationale Stickstoffstrategie umzusetzen.

Hier findet ihr den Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Hier findet ihr den Artikel von Spiegel-Online.

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Fachgespräch Nationales Hochwasserschutzprogramm http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/ http://www.peter-meiwald.de/fachgespraech-nationales-hochwasserschutzprogramm/#respond Fri, 07 Nov 2014 12:31:08 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=4018 ]]> Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Verschärft durch den Ausbau der Flüsse und die Einengung der Überschwemmungsgebiete kam es in den letzten beiden Jahrzehnten gehäuft zu Flutereignissen in verschiedenen Teilen Deutschlands mit erheblichen Gefährdungen. Beispielsweise in Ostsachsen und im Erzgebirge im Sommer 2010, an der Elbe im Winter 2011, Elbe und Donau im Sommer 2013.

Dabei zeigen Projekte des ökologischen Hochwasserschutzes, wie etwa dass noch vom Umweltminister Jürgen Trittin initiierte Projekt „Lenzener Elbtalaue“, dass Pegelstände so massiv gesenkt werden können. Zum Beispiel lag lag 2013 der Hochwasserscheitel der Elbe auf Höhe  der Stadt Lenzen aufgrund der Renaturierung und Deirückverlegung in der Lenzener-Elbtalaue 45 cm untern dem eines vergleichbaren Hochwassers.

Die Studie „Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection“ im Auftrag der EU ergeben, dass Klimafolgenanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis sehr hohen Kosten-Nutzen-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen 6 und 9 Euro an Wiederaufbaukosten spart. Auch eine Studie im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Deichrückverlegungen in Kombination mit Auenrenaturierung, die Kosten um den Faktor 3:1 überwiegt.

Nach Jahren hat nun die Bundesregierung endlich ein Nationales Hochwasserschutzprogramm vorgelegt, leider ohne die Beteiligung der Umweltverbände in Deutschland. Wahrscheinlich ein Grund, dass der bauliche Hochwasserschutz in dem Programm überwiegt. So stehen 56 Polder und 19 Deichverstärkungsvorhaben rund 30 Deichrückverlegungen gegenüber. Konkret bedeutet dies, dass mögliche Synergieeffekte nicht genutzt werden und effektiver wie kostengünstiger Hochwasserschutz verhindert wird.

Daher haben wir am 05.11.2014 das vorgelegte Programm im Umweltausschuss diskutiert.

Michael Bender (Grünen Liga) verwies unter anderem darauf, dass bspw. entlang des Rheins rund 10 Millionen Hektar Überflutungsflächen aufgrund von Eindeichung und Schiffbarmachung verlorengegangen sind. Dies verdeutlicht das vorhandene Potential, wenn auch dieser Verlust an Überflutungsflächen nicht komplett umkehrbar ist. Gerade der Umstand, dass ökologischer Hochwasserschutz zu mehr Ökosystemdienstleistungen führt wird zu wenig berücksichtigt. Die Wahl der Mittel des Hochwasserschutzes in dem Programm zeigt dies. Ergänzend verwies Herr Bender auch auf Zielkonflikte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz, wie beispielsweise der Bau von Rückhaltebecken in FFH-Gebieten. Neben vermehrter Renaturierung empfahl Herr Bender eine mehr an Hochwasser angepasste Siedlungsplanung, eine striktere Anwendung des Bau- und Raumordnungsrechts, den Rückbau nicht mehr schützender Anlagen und dass Hochwasserleitzentralen nicht in Überschwemmungsgebieten liegen sollten.

Winfried Lücking (BUND) stellte klar, dass dieses Nationale Hochwasserschutzprogramm nur ein Anfang von vermehrten Deichrückverlegungen und Auenrenaturierung sein kann. Auch müsse die landwirtschaftliche Praxis in und außerhalb von Auen dringend geändert werden. Herr Lücking stellt auch dar, dass der ökologische Hochwasserschutz in Kombination mit ökologischem Landbau kostengünstiger ist als der rein technische Hochwasserschutz. Zwar adressiert seiner Ansicht nach der rein technische Hochwasserschutz das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, die vermittelte Sicherheit sei aber trügerisch. Dennoch wird in dem vorgelegten Programm der ökologische Hochwasserschutz nur bedingt verfolgt. So bremsen Polder den ökologischen Hochwasserschutz aus, wenn kein integriertes Konzept vorliegt. Seiner Ansicht nach war das Projekt Lenzener-Elbtalaue Anfangs nicht frei von Kritik, hat sich mittlerweile aber als sehr wirkungsvoll erwiesen. Daher plädierte er für eine ganze Reihe solcher Projekte, die müssten mittels einer Potenzialstudie erfasst werden. Zur Problematik von Neubauten in Überschwemmungsgebieten erklärte Lücking, dass man grundsätzlich über ein Verkaufsmoratorium von Flächen und Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nachdenken sollte. Zusätzlich forderte den § 78 Wasserhaushaltsgesetz enger zu fassen um Neubauten in Überschwemmungsgebieten endlich wirksam zu verhindern.

Georg Rast (WWF) wies darauf hin, dass Hochwasserschutz nicht vollkommenen Schutz garantieren kann, daher sei ökologischer Hochwasserschutz notwendig. Allein reine Schutzversprechen und kurzfristige Baumaßnahmen sind nicht ausreichend. Herr Rast plädierte für ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen der angedachten Maßnahmen, was offensichtlich noch nicht der Fall sei. Angesichts des Auenzustandsberichtes aus 2009 wird seiner Auffassung nach deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Er verwies darauf, dass es erhebliche Synergiepotenziale gibt, die dringend zu heben sind. Diese ergeben sich über abgestimmte Maßnahmen, wie etwa Deichrückverlegung mit Auenrenaturierung in Kombination mit Fließpoldern. Insgesamt sei eine Gesamtpotenzialanalyse notwendig, wenn die Synergiepotenziale gehoben werden sollen. Um Konflikte zwischen den Kommunen zu vermeiden sei es dringend notwendig, dass jede ihren Beitrag leistet und der übergeordnete Nutzen deutlich gemacht wird. Auch müsse dringend die Zusammenarbeit mit den Landwirten verbessert werden, diese stehe gerade erst am Anfang. Herr Rast machte deutlich, dass zwar ein Artikelgesetz sinnvoll wäre erweiterte Bundeskompetenzen aber nicht notwendig seien.

Dietmar Wienholdt (LAWA) macht deutlich, dass die besondere Herausforderung bestehen, wenn  landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen oder die Nutzung hochwasserangepasst verändert werden müsste. Etwa mittels Ersatzflächen oder bei Poldern Ersatzzahlungen für den Ertragsausfall z.B. im Einsatzfalle. Landwirtschaft sei zwar auch in Poldern möglich, allerdings sei Maisanbau für den Wasserabfluss so hilfreich wie eine Mauer. Herrn Wienholdt wies darauf hin, dass die Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung endlich von ihrem rein verkehrlichen Blick auf Flüsse wegkommen muss. Eine weitere Baustelle der Bundesregierung war für ihn, dass die anvisierte Summe der Finanzmittel des Bundes für das Nationale Hochwasserschutzprogramm bei weitem nicht ausreichend sei.

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Kleine Anfrage zu Regulierungen beim Fracking http://www.peter-meiwald.de/kleine-anfrage-zu-regulierungen-beim-fracking/ http://www.peter-meiwald.de/kleine-anfrage-zu-regulierungen-beim-fracking/#respond Fri, 31 Oct 2014 14:35:44 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=3965 ]]>
Katja Neubauer/pixelio.de

Katja Neubauer/pixelio.de

Die Bundesregierung hatte angekündigt, im Sommer 2014 Regelungen für das Fracking vorzulegen. Dieser Zusage ist sie nicht nachgekommen. Daher haben Julia Verlinden und ich im Oktober eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion initiiert, um Details zu den geplanten Regelungen zu erfahren.

Ein wichtiges Ergebnis der Anfrage: Die Bundesregierung spielt beim Thema Fracking weiter auf Zeit. Gesetze und Verordnungen zum Fracking will sie nun im ersten Halbjahr 2015 auf den Weg bringen. Für die Ausbeutung von Gas und Öl aus Gesteinsschichten von mehr als 3000 Metern Tiefe soll es dabei nach dem Willen der Bundesregierung nur wenige Hindernisse geben. Fracking-Forschungsbohrungen will sie auch in höher gelegenen Schichten erlauben. Die spätere kommerzielle Nutzung solcher Forschungsbohrungen schließt die Bundesregierung nicht aus.

Die geplanten Regelungen sind besonders bedenklich, wenn man sich die Vielzahl der Lizenzen zur Erkundung von Gas- und Ölfeldern anschaut, die in Deutschland bereits vergeben wurden. Es droht ein breiter Rückschlag für den Klima- und Umweltschutz, wenn Fracking zur Erschließung von bisher unzugänglichen Erdgasvorkommen in weiten Teilen Deutschland erlaubt würde. Mit der Erlaubnis für Fracking würde die Bundesregierung ihr Bekenntnis zum Klimaschutz weiter durchlöchern und die ausgerufene Energiewende konterkarieren.

Hier finden Sie die Antworten der Regierung auf unsere Fragen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Geplante Regulierung im Fracking, BT-Drucksache 18/2829

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