Wasser – unser wertvollstes Gut | © AA+W – Fotolia
Eine übermäßige Nutzung des Grundwassers zeigt einen klaren Zusammenhang zu den Bergbaugebieten in Deutschland wie etwa dem Braunkohletagebauen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen. Außerdem auch zu dem ehemaligen Uranabbaugebiet in Sachsen und Thüringen. Insgesamt sind 52 Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten mengenmäßigen Zustand, was auch nach Aussage der Bundesregierung gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Der Hauptteil davon liegt mit 32 Grundwasserkörpern in Nordrhein-Westfalen.
Die Zahlen zeigen also, dass Braunkohle nicht nur schlecht für unser Klima ist, sondern auch unserem Grundwasser schadet. Dies ist ein Grund mehr, umgehend aus dieser Art der Energieproduktion des letzten Jahrhunderts auszusteigen. Wir brauchen endlich den Kohleausstieg, wenn wir unser Klima retten und dem Raubbau an unserem Wasser Einhalt gebieten wollen. Die Bundesregierung lässt die Kohleindustrie gewähren, vernachlässigt die Energiewende und erteilt so einen Freibrief für die Übernutzung des Grundwasser zu Lasten der Umwelt. Das ist unverantwortlich.
Daneben sind die steigenden Kosten – in Niedersachsen und andernorts z.B. für die wasserintensive Lebensmittelindustrie, aber auch für die Wasserversoger – problematisch, die sich zum einen aus der Verschmutzung, und zum anderen aus einer zu langsamen Wasserneubildung ergeben. Dies sind Kosten, die über steigende Wassergebühren oder Produktpreise letzten Endes beim Verbraucher ankommen. Die Wirtschaft ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung angehalten, sich auch vermehrt über geschlossene (Wasser-)Kreisläufe Gedanken zu machen und entsprechende Investitionen zu tätigen.
]]>
Quecksilberemissionen
24.02.2016
Antrag, den völkerrechtlichen Vertrag ‚Minamata-Konvention‘ über die Eindämmung von Quecksilber-Emissionen zu ratifizieren.
Minamata-Konvention zu Quecksilber unverzüglich ratifizieren (18/7657)
Wasserhaushaltsgesetz
17.02.2016
Anträge, zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes“
Änderungsantrag Kostenbeteiligung nach dem Verursacherprinzip zum Wasserhaushaltsgesetzes (18/7579)
Änderungsantrag Wasserentgelte der Länder zum Wasserhaushaltsgesetzes (18/7580)
UN Nachhaltigkeitsziel 6: Wasser
22.9.2015
Antrag, das UN Nachhaltigkeitsziel 6: Wasser in Deutschland umzusetzen.
Fracking
17.02.2016
Antrag, zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes“
Entschließungsantrag Fracking zum Wasserhaushaltsgesetz (18/7583)
Ressourcen
16.12.2015
Antrag zum Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen
Elektroschrott
01.07.2015
Antrag zum Gesetz der Bundesregierung über Elektroschrott-Recycling.
Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungshilfe)
22.02.2016
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit (18/7468)
Luftverschmutzung
21.01.2016
Kleine Anfrage zur Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie)
Luftschadstoffe − Umsetzung der NEC-Richtlinie und Ziele für 2030 (18/7320)
Chemikalien in der Umwelt (u.a Quecksilberbelastung )
03.09.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Per- und polyfluorierte Chemikalien in der Umwelt (18/5856)
28.05.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zur Quecksilberbelastung von Gewässern in Deutschland (18/5038)
19.02.2016
Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Akkumulation und Wirkung von toxischen Quecksilberverbindungen in der Umwelt (18/7713)
Verkehr
01.07.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zum Ausbau der Europastraße 233 (18/5436)
Holzschutzmittel
04.08.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittel und andere Biozide (18/5711)
Gewässerbelastung und Wasserrahmenrichtlinie
02.12.2015
Kleine Anfrage zur Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (18/6972)
26.08.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu Gewässerbelastung in Deutschland (18/5856) und Wassserrahmenrichtlinie
Gewässerqualität
15.03.2016
Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Brandenburg (18/7745)
22.02.2016
Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Bayern (18/7626)
19.02.2016
Kleine Anfrage (noch) ohne Antwort zur Einhaltung der Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt (18/7627)
Müll
13.10.2015
Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung über Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland (18/6318)
]]>
Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com
Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.
Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.
Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.
Was macht die Bundesregierung?
Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.
Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.
Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.
Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.
Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.
Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.
Grüne Position Gewässerschutz
Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010
Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014
Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.
Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.
Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.
Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.
Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.
Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.
Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.
Rede zum Wasserhaushaltsgesetz
]]>