Wasserwirtschaft – Peter Meiwald http://www.peter-meiwald.de Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tue, 26 Sep 2017 21:44:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.2 Nitrat im Grundwasser: Minister Schmidt stellt Verursacherprinzip auf den Kopf http://www.peter-meiwald.de/nitrat-im-grundwasser-minister-schmidt-stellt-verursacherprinzip-auf-den-kopf/ http://www.peter-meiwald.de/nitrat-im-grundwasser-minister-schmidt-stellt-verursacherprinzip-auf-den-kopf/#respond Mon, 07 Aug 2017 12:22:52 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=12703 ]]>
Der Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnte jüngst vor steigenden Trinkwasserkosten wegen dem bekanntermaßen übermäßigen Gülle-Einsatz. Hierzu erkläre ich als Sprecher für Umweltpolitik gemeinsam mit meinem Kollegen Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik, folgendes:

Minister Schmidt (CSU) nimmt lieber zu viel Nitrat im Grundwasser in Kauf, als sich mit der Agrarindustrie anzulegen – damit ist er mitverantwortlich für die Belastungen der Böden und steigende Trinkwasserpreise. Es kann nicht sein, dass das Verursacherprinzip ausgeschaltet wird und die Agrarindustrie, die von den laschen Regelungen profitiert, weitgehend von finanziellen Beiträgen zum Gewässerschutz befreit ist. Eine Studie des Umweltbundesamtes hat bereits im Juni dieses Jahres errechnet, dass Nitratbelastung die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen könnte. Nun schlägt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Alarm. In besonders betroffenen Regionen könnten die Preise um bis zu 62 Prozent steigen, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes BDEW.

Doch diese Zahlen, die die Notwendigkeit einer Agrarwende verdeutlichen, dringen offensichtlich nicht zu Minister Schmidt durch. Er ist lieber Bollwerk einer industriellen Tierproduktion, die vor allem die Exportmärkte des Weltmarktes im Blick hat. Die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) kritisierte er abwiegelnd damit, die Landwirtschaft würde zum Sündenbock gemacht. Er verkennt die Realitäten: hier werden 60 Mio. Schweine pro Jahr unter qualvollen Bedingungen „produziert“, viel mehr als die Deutschen selbst essen wollen. Die Gülle versickert in den Böden und belastet das Wasser, und die Kosten für diese Industrie sollen alle tragen. Es ist unerträglich, wie Minister Schmidt seine schützende Hand über das industrielle Agrarsystem legt. Eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zum Schutz unseres Wassers verspürt er offenkundig nicht.

Über die Zukunft unseres Wassers diskutiere ich auch heute Abend ab 18:30 Uhr mit und bei dem Kreisverband Cloppenburg von Bündnis 90/Die Grünen in der Katholischen Akademie Stapelfeld.

Ich freue mich auf eine spannende Debatte mit Regina Asendorf MdL (Wasserpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen), Godehard Hennies (Geschäftsführer beim Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (WVT)), Reno Furmanek (Leiter der Prüfdienste „Kontrolle Düngerecht, Pflanzenschutz, Saatgut“ bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen), Georg Kühling (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Cloppenburg), Hubertus Berges (Kreislandwirt, Kreislandvolk Cloppenburg), Ottmar Ilchmann (Landesvorsitzender Niedersachsen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL))…

und hoffentlich Ihnen bzw. Dir!

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CETA gefährdet kommunale Wasserwirtschaft http://www.peter-meiwald.de/ceta-gefaehrdet-kommunale-wasserwirtschaft/ http://www.peter-meiwald.de/ceta-gefaehrdet-kommunale-wasserwirtschaft/#respond Thu, 22 Sep 2016 07:00:49 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=10242 ]]> Das Gutachten von Prof. Martin Nettesheim zu den Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden im Auftrag des Landes Baden-Württemberg,  sowie  Prof. Markus Krajewski im Auftrag der European Public Services Union und der Arbeiterkammer Wien  kommt zu dem Schluss, dass CETA „den Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt [lässt]“ und „[d]ie Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, […] durch die in CETA begründete Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt wird“.

Insbesondere wird kritisch analysiert, dass die von der EU benutzten Instrumente zum Schutz des Handlungsspielraums in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen keine eindeutige Definition von öffentlichen Dienstleistungen benutzen, keinen ausreichenden Schutz garantieren und keine ausreichende Rechtsbindung erzeugen. Leider erstrecken sich die verwendeten Schutzklauseln auch nicht auf den in CETA vereinbarten Investitionsschutz, so dass durch das Handelsabkommen, ausländische Investoren die Möglichkeit bekommen, Deutschland wegen Regelungen in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen vor Investor-Staat-Schiedsgerichten verklagen zu können.

Selbst die in der Negativliste relativ gut abgesicherte Wasserwirtschaft könnte unter Liberalisierungsdruck geraten. Der Verband Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, AöW, der die Interessen der  Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vertritt, hat in seinem Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels – CETA“ vom April 2016 Zweifel geäußert, ob die gewählten Formulierungen in den sektoralen Ausnahmen im Anhang I und II des CETA-Abkommens zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung noch genügend Handlungsspielraum lassen. So werden zum Beispiel von der Bundesregierung selbst neue Anforderungen an die öffentliche Wasserwirtschaft gestellt, die möglicherweise nicht durch die Ausnahme in CETA abgesichert sind und die öffentliche Wasserwirtschaft in den Bereich von EU-Markzugangsverpflichtungen bringen könnten.

Auch hat der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbands Deutschland erklärt, dass eine rechtliche Prüfung ergeben habe, dass die Kommunen in Niedersachsen in der Haftung seien.

Die Bundestagfraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Gefährdung der kommunalen Wasserwirtschaft durch CETA aufzeigt: Note: There is a file embedded within this post, please visit this post to download the file.

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Wasserverschmutzer auf Kaperfahrt http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/ http://www.peter-meiwald.de/wasserverschmutzer-auf-kaperfahrt/#respond Fri, 19 Feb 2016 15:22:57 +0000 http://www.peter-meiwald.de/?p=7999 ]]> Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.

Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.

Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.

Was macht die Bundesregierung?

Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.

Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.

Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.

Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.

Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.

Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.

Grüne Position Gewässerschutz

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010 Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Abbildung: Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie (>50 mg/l Nitrat) im Jahr 2010
Quelle: SRU 2015, S. 71; Datenquelle Völker 2014

Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.

Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.

Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.

Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.

Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.

Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.

Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.

Rede zum Wasserhaushaltsgesetz

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