Glyphosat gilt als der meistverwendete Pestizidwirkstoff der Welt. Solange Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestehen, muss ein Anwendungsmoratorium für Glyphosat verhängt werden. Gemäß dem Vorsorgeprinzip gilt es, die Belastung beziehungsweise Exposition der Bevölkerung gegenüber dem Wirkstoff soweit als möglich zu minimieren.
Da bei einem Anwendungsmoratorium ein „Ausweichen“ auf andere Stoffe zu befürchten ist, die gesundheitlich auch nicht unbedenklich sind, muss diese Maßnahmen von einer umfassenden Pestizidreduktionsstrategie begleitet werden.
Hier geht es zum Autorenpapier:
5-Punkte-Pestizidreduktionsplan (145,0 KiB)
Dies wäre eigentlicheine gute Gelegenheit gewesen nochmals zur Teilnahme an der EBI gege Glyphosat aufzurufen.