Der Deutsche Bundestag hat heute Vormittag in einer namentlichen Abstimmung über die Beteiligung der Bundeswehr an der sogenannten Anti-IS-Mission entschieden. Ich habe dagegen gestimmt und möchte begründen, warum ich so abgestimmt habe und nicht anders:
Solidarität mit Frankreich ist natürlich ein wichtiges Motiv und die Bekämpfung von Daesh ist unumstritten notwendig. Aber trotzdem habe ich das Mandat u.a. aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Ziel, politische Perspektive und Exitszenario des räumlich und zeitlich weitestgehend unbegrenzten Einsatzes sind völlig unklar.
- War on terror mit militärischer Logik birgt das sehr große Risiko, neue „Märtyrer“ zu kreieren und so neuen Terrorismus zu befeuern. Die Erfahrungen aus Afghanistan, Irak oder auch Libyen legen diesen Schluss zumindest nahe.
- Andere Maßnahmen der Bekämpfung von Daesh werden längst noch nicht stringent und ausreichend international ergriffen. Dazu gehört in erster Linie die Stärkung der diplomatischen Anstrengungen bei den Wiener Verhandlungen, deren erstes Ziel die Aushandlung eines Waffenstillstands für Syrien sein muss.
- Darüber hinaus muss aber der politische Einfluss v.a. auf die Türkei und Saudi-Arabien genutzt werden, um Nachschub, Einnahmequellen und ideologische Unterstützung für Daesh zu unterbinden – die Einbindung des jetzigen Militäreinsatzes in internationale Strukturen ist völkerrechtlich mindestens sehr fragwürdig, denn ein VN-Mandat liegt nicht vor. Stattdessen ist eine „Koalition der Willigen“ zu erwarten, bei der weder klar ist, wer die militärische Führung übernehmen würde, noch überhaupt, wer Partner oder wer Gegner wäre.
- Bei einem Bündnis aus Frankreich, Russland, Türkei, ggfs. sogar Assad ist ein gemeinsames politisches Ziel derzeit kaum vorstellbar. Darüber hinaus haben die diversen Anschläge der vergangenen Wochen gezeigt, wie wichtig gesellschaftliche Integrationsanstrengungen und Diplomatie sind.
Ergebnisse Namentlichen Abstimmung bezüglich des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer
Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der
Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die
Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Ergebnisse Namentlichen Abstimmung Syrien-Einsatz (178,8 KiB)
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