Schlagwort: Kreislaufwirtschaftsgesetz

Fehler im Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Europäische Kommission hat das deutsche Abfallrecht scharf kritisiert. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 hat einen gravierenden Fehler: Die sogenannte „Heizwertklausel“. Diese legt fest, dass Abfälle, die gut brennen, auch verbrannt werden können. „Gut brennen“, das betrifft zum Beispiel

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Biotonne für alle

Ab Januar 2015 müssen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz Bioabfälle in allen Haushalten getrennt gesammelt werden. Damit soll verhindert werden, dass Biomüll mit dem Restmüll in der Verbrennung landet. Biomüll kann in Biogasanlagen viel besser und klimaschonender verwertet werden. Denn Bioabfall getrennt sammeln schont

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