Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung zum heutigen TOP 8) „Fortsetzung der Ausbildung von Sicherheitskräften im Irak“ (Drucksachen 18/7207, 18/7367): Die Ausbildung und Ausrüstung der kurdischen Peshmerga erfolgt nach wie vor ohne verfassungrechtliche Grundlage außerhalb eines Systems kollektiver