Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur geplanten Elbvertiefung enttäuscht mich doch sehr, denn es schließt den sinnlosen Ausbau der Elbe nicht grundsätzlich aus. Obwohl die Elbvertiefung gegen das sogenannte Verbesserungsgebot der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie verstößt. Heißt im Klartext, jede bauliche Veränderung…