Umweltrecht: Bundesregierung ist Seriensünder

Aus der Antwort auf die schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/113 vom 15. Juli 2015 geht hervor, dass im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum damaligen Zeitpunkt 14 Vertragsverletzungsverfahren (VVV) von Seiten der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gegen Deutschland anhängig waren. 13 Vertragsverletzungsverfahren davon liefen aufgrund nicht ordnungsgemäß umgesetzter Richtlinien und ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie. Mehr als ein Jahr später habe ich mit einer Kleinen Anfrage erneut nachgefragt, wie viele Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig sind.

Merkel vernachlässigt Umweltpolitik

Die Regierung Merkel wird im Umweltrecht zum Seriensünder! Zwar sind einige Verfahren beendet worden, aber es sind mehr neue hinzugekommen, so dass nun 16 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig sind, wie aus der Kleinen Anfrage „Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ hervorgeht. Nicht nur zum dringend notwendigen Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Gesundheit der Menschen, sondern auch, um drohende Strafzahlungen an die EU von den SteuerzahlerInnen abzuwenden, muss die Bundesregierung endlich wieder lernen, europäisches Recht zu achten.

Dies betrifft unter anderem folgende nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinien:

  1. Unvereinbarkeit des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit der UVP-Richtlinie und der Industrieemissions-Richtlinie,
  2. Unvereinbarkeit des deutschen Luftrechtes (Flugrouten) mit UVP- und FFH-Richtlinie,
  3. Verstöße gegen die Luftreinhaltung durch Feinstaub,
  4. Verstöße gegen die Luftreinhaltung durch Stickstoffdioxid,
  5. Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie
  6. Verstöße gegen die Grundwasserrichtlinie,
  7. Verstöße gegen die Nitratrichtlinie.

Der Skandal um die Stickoxid-Emissionen aus Dieselfahrzeugen zeigt besonders deutlich das Desaster dieser Bundesregierung in der Umweltpolitik auf, was sich auch in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland spiegelt. Auch nach mehr als einem Jahr hat die Bundesregierung den Abgasskandal nicht im Griff.

Gleichzeitig verhindert sie ein starkes Verbandsklagerecht für die Umweltverbände, die sonst ja gegen die Verstöße der Unternehmen und die mangelhafte Umsetzung und Kontrolle der Gesetze klagen könnten. So sind in Deutschland weiterhin massenhaft Fahrzeuge unterwegs, die erheblich mehr Stickoxide ausstoßen als sie dürfen, und so weiter die Gesundheit der Menschen in unserem Land wissentlich gefährden.

Ebenso kann es nicht sein, dass sich die Fleischbarone auf Kosten der Gesellschaft bereichern und das Grundwasser, die Bäche und Flüsse und das Meer zunehmend mit Nitrat belasten. Wie lange noch müssen Wasserversorger und unsere Umwelt auf eine Düngeverordnung warten, die endlich nicht nur maximale Ernteerträge, sondern auch den Grundwasserschutz sichert? Übermäßige Düngung mit so genanntem Wirtschaftsdünger ist billigste Abfallentsorgung im großen Stil, nichts weiter.

Angesichts dieses diversen Desaster in der Umweltpolitik, die durch die unverblümte Blockadehaltung in den csu-geführten Agrar- und Verkehrsministerien noch verschlimmert wird, ist es an der Kanzlerin, endlich ihrer Richtlinienkompetenz gerecht zu werden, gerade als ehemalige Umweltministerin.

Getagged mit: , , , , , , , , , , , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*