Unfairer Wettbewerb: Elektro-Hersteller benachteiligen freie Werkstätten

Quelle: Norbert Lorenz/Pixelio

Reparieren statt wegschmeißen – immer mehr BürgerInnen treffen sich in Repair-Cafés, um alte Handys, Kaffeemaschinen und Computer zu reparieren. Das vermeidet Müll und schont die Ressourcen. Auch die Bundesregierung behauptet, sich für den Reparaturgedanken in der Gesellschaft einzusetzen. Dieses Lippenbekenntnis hilft allerdings wenig, wenn den Werkstätten nicht die nötigen Ersatzteile zur Verfügung stehen. Der Runde Tisch Reparatur, ein Zusammenschluss aus Werkstätten und NGOs, beklagt schon seit langem, dass sie gern reparieren würden, ihnen aber die Ersatzteile fehlen. Hersteller von Elektrogeräten liefern freien Werkstätten keine Originalersatzteile oder die Lieferung wird zumindest erschwert, weil sie nur gewisse Teile zu überhöhten Preisen abgeben. Der Runde Tisch Reparatur hat deshalb systematisch Hersteller von Elektrogeräten (wie z.B. Apple, Vorwerk, Panasonic, WMF, Loewe, etc.) angeschrieben und um Ersatzteile gebeten. Die erhaltenen Absagen haben sie öffentlich dokumentiert (siehe Reparatur Revolution). Jetzt wehren sie sich: Die Vangerow-Werkstätten gehen den Klageweg. Außerdem wendet sich der Runde Tisch Reparatur gemeinsam mit Vangerow mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt.

Ich halte die Reparaturbewegung für unbedingt notwendig, um unsere Ressourcen nachhaltig zu schonen, und nahm die Probleme des Runden Tisches deshalb zum Anlass für eine schriftliche Frage. Ich wollte von der Bundesregierung wissen, ob das Vorgehen der Hersteller gegen das Kartellrecht verstößt. Die Bundesregierung antwortete mir:

„Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Fällen, in denen Hersteller von elektrischen Haushaltsgeräten oder Unterhaltungselektronik Ersatzteile für die von ihnen produzierten Geräte vorsätzlich nicht an unabhängige Reparaturwerkstätten liefern. Aus dem Kartellrecht kann sich im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht für Hersteller ergeben, unabhängige Reparaturwerkstätten mit Ersatzteilen zu beliefern. Ob eine solche Verpflichtung im Einzelfall besteht, kann nur unter Berücksichtigung der konkreten Marktverhältnisse beurteilt werden.“

Dies bedeutet, dass die Bundesregierung nicht ausschließen kann, dass es sich in diesen Fällen um einen Verstoß gegen das Kartellrecht handelt. Die diskriminierende Ersatzteilpolitik der Hersteller bedroht massiv die Reparaturkultur in Deutschland. Die Hersteller haben ganz offensichtlich keinerlei Interesse an der Reparatur. Ich fordere: Die Ressourcenverschwendung muss endlich aufhören. Dazu gehört auch, dass wir in Zukunft mehr reparieren und weniger wegschmeißen. Auf den unfairen Wettbewerb müssen Konsequenzen folgen!

Anna Ernst berichtete heute in der Berliner Morgenpost ausführlich darüber.

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Ein Kommentar zu “Unfairer Wettbewerb: Elektro-Hersteller benachteiligen freie Werkstätten
  1. Uwe heiderich-Willmer sagt:

    Man kann aber auch selbst handeln: https://shop.fairphone.com/de/

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