Der Verpackungsmüll hat allein bei Kunststoffverpackungen in privaten Haushalten von 2004 bis 2013 um rund ein Drittel zugenommen. Deutschland ist bei Verpackungsmüll Europameister – insgesamt und pro Kopf.
Zwar gibt es den Trend zu verpackungsfreien Supermärkten und gute Initiativen zur Steigerung von Mehrweg bei coffee-to-go, leider können sie aber nicht den Megatrend zu mehr Verpackungsmüll stoppen.
Ein wichtiges Instrument zur Müllvermeidung sind bekanntlich Mehrwegsysteme. Dennoch sinkt der Anteil von Mehrwegverpackungen bei Getränken seit Jahren und hat nur noch einen Marktanteil von 45,1 Prozent. Anstatt Mehrwegverpackungen zu stärken streicht die Bundesregierung die Mehrwegquote und verstößt hier klar gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Denn das gibt die Vermeidung von Müll als oberstes Ziel vor.
Erst danach folgen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, also die stoffliche Verwertung. Doch bisher weigert sich die Bundesregierung, Zielvorgaben für Müllvermeidung festzulegen.
Dass der Müllberg wächst, steht nicht nur im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Es ist auch ein Verstoß gegen ein vereinbartes Nachhaltigkeitsziel der Weltgemeinschaft. Im Sustainable Development Goal (SDG) 12 der Vereinten Nationen wurden Ziele für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster vereinbart. Der Gesetzentwurf ist nicht im Sinne des Umweltschutzes, da keine Anreize für Müllvermeidung und weniger Ressourcenverbrauch gesetzt werden. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage hat die Bundesregierung diesen Verstoß sogar eingestanden.
Die Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten ist weiterhin ein unübersichtlicher Flickenteppich und wird nicht in die kommunale Hand gegeben. Statt klare Zuständigkeiten und mehr Transparenz zu schaffen, werden die Kommunen gezwungen, sich mit privaten Entsorgern abzustimmen. Die Städte und Gemeinden erhalten lediglich ein paar rechtlich unverbindliche organisatorische Mitspracherechte.
Frau Hendricks sollte die Kritik der Umwelt- und Wirtschaftsverbänden sowie der Gewerkschaft NGG ernst nehmen. Es ist unverantwortlich, die Zielvorgabe für den Anteil umweltfreundlicher Mehrwegverpackungen zu streichen. Wir fordern die Beibehaltung der Mehrwegquote und klare Sanktionen gegen Verstöße. Da es sich um ein Verpackungsgesetz und nicht um ein Getränkegesetz handelt, sollte auf Getränkedosen und Einwegplastikflaschen ein Pfand unabhängig vom Inhalt eingeführt werden. Die bestehenden Ausnahmen sind intransparent, sie sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar und ökologisch völlig unsinnig.
Die Bundesregierung hat ihren Koalitionsvertrag ignoriert und Chance verpasst sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen in die Kreislaufwirtschaft zu integrieren und das Kompetenzchaos zu Lasten der Kommunen in der Wertstoffsammlung zu beseitigen. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, der bisher erreichte ökologische Standard wird verschlechtert.
Meine Rede zur ersten Lesung des Verpackungsgesetzes im Deutschen Bundestag könnt ihr euch hier anschauen:
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