Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur geplanten Elbvertiefung enttäuscht mich doch sehr, denn es schließt den sinnlosen Ausbau der Elbe nicht grundsätzlich aus. Obwohl die Elbvertiefung gegen das sogenannte Verbesserungsgebot der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie verstößt.
Heißt im Klartext, jede bauliche Veränderung an einem Gewässer muss zu dessen Verbesserung führen. Das ist hier natürlich nicht der Fall, denn die Richter haben den Plänen zur Elbvertiefung grundsätzlich zugestimmt und nur rechtliche Mängel beanstandet, die von den Behörden nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten. Die Vertiefung verschiebt sich also nur um ein paar Jahre.
Wieder einmal ist im Sinne der Wirtschaft geurteilt worden und das ohne Not, denn mit dem Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven steht ja eine Alternative zur Elbvertiefung zur Verfügung. Dabei schaden wir der heimischen Landwirtschaft wie z.B. dem Obstanbau, auf den wir sehr stolz sind, vor allem aber schaden wir durch diesen Eingriff der Natur in einem Maße, wie wir ihn kaum wieder rückgängig machen können. Und das nur einigen wenigen global agierenden Konzernen und eitlem Kirchturmdenken aus der Zeit der Hanse zu Liebe. Der politische Kampf für eine echte norddeutsche Hafen-Kooperation muss nun noch einmal verstärkt werden.
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