Wasser schützen – Kosten sparen

Wasser ist Grundlage allen Lebens und unser „Lebensmittel Nr. 1“. Vor allem unsere Süßwasserreservoire sind wertvolle Schätze, mit denen wir umsichtig und verantwortungsvoll umgehen sollten. Insbesondere die Grundwasserkörper und die Quellwässer bilden das Rückgrat unserer Wasserversorgung – für die Wirtschaft ebenso wie für jede Bürger*in.

Wasserversorgungsunternehmen, Verbände und das Umweltbundesamt warnen schon länger vor der Verunreinigung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schadstoffen sowie den steigenden Kosten für die Trinkwasseraufbereitung.

Vor allem die Düngung mit Gülle aus der Agrarindustrie verschmutzt deutschlandweit die Gewässer. Diese Verschmutzung ist besorgniserregend, weil mit unserem Wasser ein lebensnotwendiges Gut in Gefahr ist. Doch trotz alarmierender Erkenntnisse über die Wasserverschmutzung hat die Bundesregierung keinerlei effektive Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen. Mittlerweile wird sie deshalb von der EU-Kommission wegen der Missachtung der europäischen Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshofes verklagt.

Wir Grüne im Bundestag wollen im Gegensatz zur Bundesregierung das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik stärken. Das heißt zu allererst, die Verursacher von Wasserverunreinigung in die Pflicht zu nehmen.

Mit dem Grünen Plan für sauberes und bezahlbares Wasser zeigen wir auf, wie das geht:

  1. Stickstoffstrategie gegen übermäßigen Gülle-Einsatz mit der die Nitratbelastung reduziert wird
  2. Pestizidreduktionsprogramm, mit dem jedes Jahr weniger Ackergifte in unser Wasser gelangen, und Pestizidabgabe zur Finanzierung von Forschung und Investitionen zum Wasserschutz.
  3. Quecksilber-Minderungsstrategie, z. B. durch den Kohleausstieg.
  4. Mikroplastik in Kosmetika stoppen und ein internationales Abkommen zur Verringerung von Plastikmüll in den Meeren voranbringen.
  5. Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zurückfahren und gewässerschonende Entsorgung von Medikamenten der Humanmedizin voranbringen
  6. Kommunen sollen vor Investorenklagen bei Rekommunalisierung und Schutzgebietsausweisung geschützt werden, das Freihandelsabkommen CETA entsprechend abgelehnt werden.
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