Weiter keine wirksame Eindämmung der Industrieställe

uschi dreiucker/pixelio.de

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Der Petitionsausschuss hat heute über eine wichtige Eingabe zu dem weiterhin bestehenden Problem der industriellen Massentierhaltungsanlagen abgestimmt.

Ich bin dem Petenten und den über 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern des Anliegens sehr dankbar für die im Jahre 2011 öffentlich gestellte Petition, in der klar die Streichung der industriellen Massentierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich (nach § 35 BauGB) gefordert wird. Zu Recht hatte der Petent angeführt, dass die gegenwärtige Rechtslage den Kommunen keine Möglichkeiten lässt, aus städtebaulichen oder Gesundheits- oder Naturschutzgründen Genehmigungen für weitere industrielle Tierhaltungsanlagen zu verweigern. Das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG beinhaltet zu wenige wirksame Instrumente, die es den Städten und Gemeinden ermöglicht, wirksam und steuernd auf die Standorte für Intensivtierhaltungsanlagen Einfluss zu nehmen.

CDU/CSU und SPD – und übrigens leider auch die Linke – haben in der heutigen Sitzung für den Abschluss des Petitionsverfahrens gestimmt, weil aus ihrer Sicht dem Anliegen angeblich „teilweise“ entsprochen wurde. Sie berufen sich dabei auf die Baugesetzbuch-Änderung von 2013, in welcher neu geregelt ist, dass solche Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung aus der Privilegierung ausgenommen sind, wenn sie unter die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fallen. Ob ein Vorhaben in eine solche Kategorie fällt, richtet sich dabei nach konkret festgelegten Tierzahlen (z.B. bei 15.000 Hennen in Bezug auf die Vorprüfungspflicht).  

Das Problem dabei ist nur, dass auch diese grundsätzlich gut klingenden Änderungen wenn überhaupt, dann nur sehr wenig an dem massiven Zuwachs von großen Tierhaltungsanlagen ändern werden. Denn wer diese Hürde umgehen will, der oder die bleibt mit seiner Stallplanung einfach minimal unter der festgelegten „Prüfgrenze“. Dieses Phänomen hat es leider auch schon früher häufig gegeben, wenn industrielle Massentierbetriebe eine Umgehung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erzielen wollten. 

Deshalb, weil das Problem (wenn auch minimal abgemildert) im Grundsatz eben weiter besteht, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Ausschusssitzung dafür gestimmt, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und auch allen im Bundestag vertretenen Fraktionen erneut zur Kenntnis zu geben. Leider vergeblich.

Petition Baurecht Massentierhaltung Außenbereich

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