Bundesverwaltungsgericht verhängt Baustopp für Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg
Erhalt vor Neu- und Ausbau, diese Formel aus dem niedersächsischen rot-grünen Koalitionsvertrag wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig jetzt auch höchstrichterlich bestätigt. Es ist einfach klüger, das bestehende Straßennetz zu erhalten, als neue Straßen zu bauen. Dass das keine Floskel ist, zeigt auch dieses Urteil. Wer sich nicht daran hält, muss sich von den Gerichten daran erinnern lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr für den Abschnitt von Weede bis Wittenborn auf Klagen der Naturschutzverbände BUND und NABU hin am gestrigen Mittwoch für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. So sei der Schutz eines großen Fledermausbestandes nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Ich hoffe, dass alle jetzt auch etwas für die unsinnige Planung der A20 von der Elbe bis nach Westerstede lernen und diese endlich beerdigen. Das Problem sind nicht Fledermäuse und Kröten, das Problem sind Planer_innen, die zur Ermöglichung von nicht mehr zeitgemäßen Prestigeprojekten Recht und Gesetz missachten. So aber können die künftigen Verkehrsprobleme im Land nicht gelöst werden. Stattdessen brauchen wir eine echte Verkehrswende und den Erhalt des bestehenden Verkehrsnetzes.
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