CETA gefährdet kommunale Wasserwirtschaft

Das Gutachten von Prof. Martin Nettesheim zu den Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden im Auftrag des Landes Baden-Württemberg,  sowie  Prof. Markus Krajewski im Auftrag der European Public Services Union und der Arbeiterkammer Wien  kommt zu dem Schluss, dass CETA „den Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt [lässt]“ und „[d]ie Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, […] durch die in CETA begründete Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt wird“.

Insbesondere wird kritisch analysiert, dass die von der EU benutzten Instrumente zum Schutz des Handlungsspielraums in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen keine eindeutige Definition von öffentlichen Dienstleistungen benutzen, keinen ausreichenden Schutz garantieren und keine ausreichende Rechtsbindung erzeugen. Leider erstrecken sich die verwendeten Schutzklauseln auch nicht auf den in CETA vereinbarten Investitionsschutz, so dass durch das Handelsabkommen, ausländische Investoren die Möglichkeit bekommen, Deutschland wegen Regelungen in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen vor Investor-Staat-Schiedsgerichten verklagen zu können.

Selbst die in der Negativliste relativ gut abgesicherte Wasserwirtschaft könnte unter Liberalisierungsdruck geraten. Der Verband Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, AöW, der die Interessen der  Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vertritt, hat in seinem Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels – CETA“ vom April 2016 Zweifel geäußert, ob die gewählten Formulierungen in den sektoralen Ausnahmen im Anhang I und II des CETA-Abkommens zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung noch genügend Handlungsspielraum lassen. So werden zum Beispiel von der Bundesregierung selbst neue Anforderungen an die öffentliche Wasserwirtschaft gestellt, die möglicherweise nicht durch die Ausnahme in CETA abgesichert sind und die öffentliche Wasserwirtschaft in den Bereich von EU-Markzugangsverpflichtungen bringen könnten.

Auch hat der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbands Deutschland erklärt, dass eine rechtliche Prüfung ergeben habe, dass die Kommunen in Niedersachsen in der Haftung seien.

Die Bundestagfraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Gefährdung der kommunalen Wasserwirtschaft durch CETA aufzeigt: 


  Gutachten CETA und kommunale Wasserwirtschaft (651,5 KiB)

Veröffentlicht in Freihandel Getagged mit: , , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*