Hochwasserschutzgesetz II

Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern und zu beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden und die Entstehung von Hochwasser einzudämmen.

Doch in der Ausschussanhörung wurde klar – diese Ziele werden nicht erreicht. Ganz im Gegenteil: Verkehrsinfrastruktur kann weiterhin ohne Beachtung des Hochwasserschutzes und Umweltschutzes gebaut werden. In den Gebieten, die hinter Deichen liegen, gibt es höhere Anforderungen für Gebäude, als vor dem Deich.

Die Koalition hatte das Gesetz nach der Anhörung gestoppt und kurzfristig einen Änderungsantrag vorgelegt. Nach einer ersten schnellen Prüfung sind wir der Meinung, dass die Änderungen nicht ausreichen, um die benannten Probleme zu beseitigen. So wird z.B. das Ölheizungsverbot weiter gelockert und bei Infrastrukturvorhaben soll verlorener Überflutungsraum (Retitionsausgleich) nicht ersetzt werden.

Meine Rede zu der abschließenden Beratung des Hochwasserschutzgesetzes könnt ihr euch hier anschauen:

Hier findet ihr den Gesetzentwurf für das Hochwasserschutzgesetz II.
Hier findet ihr die Beschlussempfehlung, den Änderungs- und Entschließungsantrag zum Hochwasserschutzgesetz II.

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Ein Kommentar zu “Hochwasserschutzgesetz II
  1. Hilta Depser-Moritz sagt:

    Das war verständlich, trotz Fachchargon. Danke, dass du so ein klares NEIN zu dem Gesetz ausgesprochen hast, Peter!

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