Was hat die Energie-Konferenz der Ministerpräsidenten gebracht?

Hier die Ergebnisse und unsere grüne Bewertung:

1. Ökostromdeckel bleibt unverändert

Es bleibt dabei, dass bis 2025 maximal 40-45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen soll.

Die Klimaschutzziele von Paris wären damit ad acta gelegt. Um sie zu erreichen müsste der Ökostromanteil in 2025 ca. 60 % betragen.

2. Weniger Ausnahmen bei Ausschreibungen
Die Ausnahmeregelung für Ausschreibungen wurde massiv eingeschränkt. Jetzt sollen EE-Projekte mit einer Leistung von nur noch bis zu 0,75 Megawatt von der Ausschreibung befreit werden. Bisher sollte die Grenze 1 MW betragen.

Größere Solaranlagen etwa für die direkte Versorgung von Genossenschaften, Mietern oder Unternehmen verlieren damit die wirtschaftliche Grundlage. Sie rechnen sich vor allem durch die Eigenstromnutzung. Strom aus Anlagen, die in die Ausschreibung müssen, darf jedoch nicht selbst genutzt werden. Das legt der Bürgerenergie Steine in den Weg. Die EU-Kommission würde Ausnahmen bis zur Höhe von 18 MW bei Wind akzeptieren. Damit hätten kleinere Projekte weiterhin eine Chance.

3. Feste Bremse für Wind an Land

Für die jährliche Ausbaumenge für Windkraft an Land wurde jetzt 2.800 Megawatt vereinbart. Darin enthalten ist auch der Ersatz alter Anlagen durch neue („Repowering“).Der reale Zuwachs an Windleistung pro Jahr dürfte sich damit im Vergleich der letzten beiden Jahre in etwa halbieren. Das ist zwar mehr als ursprünglich von der Bundesregierung angeboten und insofern der einzige kleine nominelle Fortschritt, reicht aber dennoch bei weitem nicht aus, die Klimaziele zu erreichen.

4. Zusatzbremsen bei Netzengpass

Es sollen zwei neue Netzengpassgebiete ausgewiesen werden, voraussichtlich im Bereich Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordhessen. Hier soll die Bundesnetzagentur den Windkraftausbau künftig zusätzlich beschränken.

Diese Regelung geht an der Realität vorbei: Denn in Wahrheit verstopft dreckiger Kohle- und Atomstrom die Netze. Dass die Windkraft jetzt büßen soll, ist hanebüchen und konterkariert die Energiewende-Ziele.

5. Neue Vergütungskürzung

Für Windkraftprojekte nach altem EEG, die ab dem 1.06.2017 ans Netz gehen, werden 5 Prozent der Vergütung einmalig gestrichen. Steigt der Windkraftausbau auf über 2.500 Megawatt pro Jahr, wird zudem für das nächste Jahr die Vergütung zusätzlich um weitere 2,4 Prozent gekürzt.

Das ist ein gravierender Eingriff ins Eigentumsrecht. Denn die Planung und Kostenkalkulation der bereits weit fortgeschrittenen Projekte wird jetzt nachträglich verändert.

6. Offene Frage Bioenergien

Bei der künftigen Finanzierung der Bioenergien ist man nicht weitergekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Bioenergien aus Kostengründen nicht weiter fördern, Bayern und andere Länder bestehen darauf, sie jetzt bereits mit einer verbindlichen Menge (z. B. 250 Megawatt pro Jahr) in die Ausschreibungen mit aufzunehmen. Der Streit führte dazu, dass Horst Seehofer die Ministerpräsidentenkonferenz vorzeitig verließ.

Die Hängepartie droht der Bioenergien den Garaus zu machen. Wir sehen es als erforderlich an, eine Zukunftsperspektive jetzt aufzuzeigen und sprechen uns für die Einführung von Ausschreibungen für neue und modernisierte, effiziente und flexible Bioenergieanlagen aus.

7. Bürgerenergien bleiben bedroht

Die Akteursvielfalt bleibt insbesondere bei der Windenergie an Land weiterhin stark bedroht. Bei den Verhandlungen wurden keine Verbesserungen erzielt. Damit bleibt der untaugliche Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für die Bürgerenergien bestehen.

Bürgerenergien sind das Rückgrat der Energiewende. Sie dürfen nicht vom Markt gedrängt werden. Durch die Absenkung der Befreiungsgrenze auf 0,75 Megawatt wird die Situation für Bürgerenergien bei der Photovoltaik sogar noch verschlechtert.

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