Zuviel Nitrat im Wasser: EU-Klage gegen Deutschland

Photo by Jim Killock, creative commons, flickr.com

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Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zeigt, dass vorbeugender Gesundheitsschutz in der Wasserpolitik bei dieser Bundesregierung in schlechten Händen ist. Die Gründe hierfür sind zum einen die hohe Belastung von Gewässern mit Nitrat, der Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in der Wasserrahmenrichtlinie, da die Gewässerbelastung mit Nitrat gestiegen ist und zum anderen, dass es die Bundesregierung dennoch unterlassen hat strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser bis zum Jahr 2015 einen guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter guter Zustand ist zu erhalten. Aus einer Kleiner Anfrage „Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ von uns geht hervor, dass von diesen Zielen aber für 82 Prozent der Flüsse, Bäche und Seen und 36 Prozent der Grundwasserkörper Ausnahmen erteilt wurden, da diese die Vorgaben nicht erfüllen. Ein Grund hierfür ist, dass der Schwellenwert für Nitrat von 50 mg/l an vielen Messstellen nicht eingehalten wird, wie aus der Kleinen Anfrage zur Gewässerbelastung in Deutschland hervorgeht.

Grüne Maßnahmen für mehr Gewässerschutz

Wir Grüne haben schon lange auf den Umstand hingewiesen, dass es mit dem Zustand der Gewässer so nicht weitergehen kann. Eigentlich.

Die Bundesregierung muss endlich die Novelle von Düngegesetz und Düngeverordnung voranbringen. Was wir brauchen, haben wir in unserem Antrag „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen“ deutlich gemacht. Zum einen ist es dringend geboten sich Klarheit über die Menge an ausgebrachten Düngemitteln und Gärresten aus Biogasanlagen zu verschaffen.

Dazu brauchen wir dringend das Instrument der Hoftorbilanz, die die Stickstoffmengen, die in den landwirtschaftlichen Betrieb rein- und rausgehen erfasst. Die Aufnahme des Datenabgleiches in das Düngesetzt ermöglicht den Behörden überbetrieblich verwertete Nährstoffmengen, die Anzahl der gehaltenen Tiere und die zur Verfügung stehenden Flächen im Augen zu behalten und mit den Daten aus der Hoftorbilanz abzugleichen. Das ermöglicht das Verursacherprinzip anzuwenden.

Unser Ziel ist es, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Das haben wir in einem Änderungsantrag zu Wasserhaushaltsgesetz deutlich gemacht.

Wir fordern von Ministerin Hendricks die von ihr angekündigte Stickstoff-Strategie, basierend auf den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen, endlich aufzulegen.

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