Feinstaub aus Baumaschinen reduzieren

Haiko Hertes/pixelio.de

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Lungengängige Feinstaubpartikel werden unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation WHO und vom Umweltbundesamt als krebserregend und somit gesundheitsschädlich eingestuft. Die europäische Umweltagentur geht von etwa 430.000 feinstaubbedingten Todesfällen pro Jahr in den Ländern der EU aus.

Zwar wurde der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM10) 2014 nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten. Dies ist der Fall, wenn der PM10-Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m3 Luft liegt. Allerdings sieht die Empfehlung der WHO deutlich strengere Grenzwerte, 20 µg/m3 im Jahresmittel, für Feinstaub vor. Würden sich die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland an der WHO-Empfehlung orientieren, hätten 48 Prozent aller Messstationen den Grenzwert 2014 nicht eingehalten. Ein weiteres Problem neben der vom Feinstaub ausgehenden Gesundheitsgefahr ist, dass Feinstaubpartikel auch klimawirksam sind und daher auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten deren rasche Reduzierung geboten ist.

Neben dem Straßenverkehr stellen auch Baumaschinen und andere Maschinen mit Dieselmotoren, wie etwa Dieselloks und Binnenschiffe, eine relevante Quelle für Feinstaubemission dar. Besonders Baumaschinen verursachen lokal eine erhebliche Feinstaubzusatzbelastung. Trotz mittlerweile verfügbarer Filtertechnik ist der Feinstaubausstoß dieser sogenannten Non-road-Quellen an den Gesamtemissionen weiterhin zu wenig reglementiert und in der Gesamtbilanz deutlich zu hoch, Tendenz sogar noch steigend.

Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen der neuen „EU-Verordnung über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ zu begrüßen, da sie bei den mobilen Maschinen ab Inkrafttreten für eine schrittweise Verbesserung der Motoren sorgen werden. Dies haben wir in einem Antrag im Umweltausschuss deutlich gemacht. Denn durch die Einführung von Abgasvorschriften für verschiedene Motorenklassen und Unterklassen werden Emissionsgrenzwerte, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden können, endlich ermöglicht. Insbesondere die Abgasgrenzwerte für Binnenschiffe, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen müssen sich wegen ihrer Bedeutung für die Luftqualität in Ballungsräumen grundsätzlich am Stand der Technik im Straßenverkehrsbereich orientieren. Leider fand dieser trotz großer inhaltlicher Unterstützung in der Sache quer durch alle Fraktionen in der Abstimmung nur die Unterstützung der Fraktion der Linken.

Aufgrund der sehr langen Nutzungsdauer und der häufigen Nutzung der Maschinen gerade in sowieso schon feinstaubbelasteten städtischen Räumen halten wir Grünen es aber über die EU-Verordnung hinaus für dringend geboten, die Emissionen ultrafeiner Partikel aus Baumaschinen, auch im bestehenden Maschinenpark, schnell und wirksam zu reduzieren, ohne dabei Sekundäremissionen wie Stickoxid zu erhöhen.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag „Feinstaub aus Baumaschinen reduzieren“, die Grenzwerte für die Feinstäube PM10 und PM2,5 in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen anzupassen und eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Baumaschinen mit dem Ziel der vereinfachten Überwachung einzuführen. Zusätzlich wollen wir die Nachrüstung älterer Baumaschinen mit wirksamen geschlossenen Partikelfiltersystemen, deren Betrieb nicht zu einer Erhöhung von Sekundäremissionen führt, mit Hilfe eines Förderprogramms anreizen und bei Ausschreibungen für Baumaßnahmen des Bundes sicherstellen, dass nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Baumaschinen einsetzten, welche mit Rußpartikelfiltern oder aber mit neuester Motortechnik nachgerüstet sind. Leider fand auch dieser Antrag in der Ausschussberatung am 18. März 2015 keine Mehrheit.

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